Heiraten, aber werden nicht zusammen ziehen. Kann ich trotzdem noch Wohngeld beantragen wegen dem BÜT für die Kids?
Hallo, wir werden nächstes Jahr heiraten, wohnen aber in verschiedenen Orten, seine Kinder leben bei ihm und meine bei mir! Wir sind beide berufstätig, nur ich bekomme noch ein wenig Wohngeld dazu meine Kinder 14 und 12 haben somit Anspruch auf das Bildungspaket was für uns sehr gut ist da der Papa nicht all Zuviel zahlt. Wenn ich aber jetzt heirate und trotzdem bleiben wir getrennt wohnen aufgrund der Kinder da sie völlig aus ihrem Umfeld raus müssten. Hab ich denn dann noch Anspruch auf Wohngeld?
4 Antworten
Sorry, ich wollte Dir einen Link einstellen, der leider nicht funktioniert ;-(
Der Inhalt lautete:
"Unabhängig von dem tatsächlichen Zusammenleben sind Ehepartner auch in der Ehezeit und vor Getrenntleben verpflichtet, gegenseitig zum Unterhalt beizutragen.
Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 1360 BGB.
Daher sind mögliche Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann auch zu prüfen und möglicherweise zu berücksichtigen.
Ihr Einkommen wird daher NICHT wie bisher entsprechend bei der Berechnung angerechnet; die Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann werden ebenfalls als Einkommen berücksichtigt. "
Hallo,
Ehepartner sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
Dies ergibt sich aus § 1360 BGB.
Unterhaltsansprüche werden geprüft und beim o g. Antrag als Einkommen gezählt.
Unabhängig davon, einen entsprechenden Antrag kann man trotzdem stellen !
Ich wohne alleine in meiner Wohnung bin EU-Rentnerin und bekomme Wohngeld meinFreund wohnt alleine in seiner Wohnung bekommt kein Wohngeld und ist Renter
können wir da heiraten und wie verhält sich das bei uns
MfG
Sabine
Oki Danke euch, dann ist das leider so.... dann wohl noch mehr arbeiten ;) fällt der Unterhaltsvorschuss weil der Vater nicht genug bezahlt auch weg?
So ist es leider in diesem Fall ;-(
da du mit der Eheschließung die Voraussetzung "Alleinerziehend" nicht mehr erfüllst, hast du auch keinen Anspruch mehr auf diese Sozialleistung.