Kindererziehungszeiten nach Tod des Ex-Mannes?
Hallo,
der Ex Mann einer Bekannten ist verstorben.
Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Da der Mann sehr früh in Rente gehen musste und die Frau zu diesem Zeitpunkt zwar mehr als fünf Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatte, aber inzwischen verbeamtet war, hatte man die Erziehungszeiten beim Mann anrechnen lassen.
Nach der Trennung lebten beide Kinder im Haushalt der Frau und der Mann hat erneut geheiratet.
Was passiert nun mit den Erziehungszeiten ? Werden sie später der Kindesmutter angerechnet ? Verbleiben sie innerhalb der Witwenrente der zweiten Ehefrau ? oder verfallen sie gar gänzlich ? Muss die erste Ehefrau irgendetwas beantragen ?
Gruß
Silberheim
2 Antworten
Das Thema sollte sich mit der Scheidung/Scheidungsfolgesachen erledigt haben, weil zu dem Zeitpunkt der Versorgungsausgleich hergestellt wurde und sie ggf. Ansprüche übertragen bekommen hat.
Mal sehen, was unsere Rentenspezialisten eventuell noch mehr wissen.
Zunäscht einmal herzlichen Dank !
Aber die Kindererziehungszeiten müssen EINEM Elternteil zugeteilt werden, es wird hier im Vorfeld keine Möglichkeit der Splittung der einzelnen Kinder gegeben ( es wird also dem einen ein Verzicht auf seinen Anteil vorgeschrieben) was also bei einer ungeraden Zahl an Kindern immer zu Problemen führt. Im VAG werden die in der Ehezeit erlangten Rentenpunkte anteilig aufgerechnet. Aber die KEZ sind ja ein pauschaler Wert der dem einen ganz zugewiesen wird und wenn in der VAG Berechnung berücksichtigt, nur zu einem Bruchteil der anderen Partei zukommt. Und dann wird nun über die Witwenrente einer dritten Partei die mit diesen Zeiten gar nichts zu tun hat der Anteil des verstorbenen Elternteils zugschlagen ?
Wie ist das denn bei verheirateten Paaren wo dann der eine verstirbt, wird dann auch dort nur der "Witwen(r)anteil" der Kindererziehungszeiten für eine Witwen(r)rente berücksichtigt, denn das wäre dann der logische Schluss ?
Ich sehe den Sachverhalt genauso wie wfwbinder. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird durch das Familiengericht automatisch eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich herbeigeführt. Insofern sind diese Themen bereits bei der Scheidung geregelt worden und spielen jetzt keine (neue) Rolle mehr.