Zahlt die Hapftpflicht wenn mein Kind bei der Tagesmutter etwas kaputt macht?
Muß ich das irgendwie extra versichern o. zahlt die Haftpflicht das auf jeden Fall (teure Vase ging zu Bruch-ich war nicht dabei)
5 Antworten
Ein Kind, welches das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den es anderen zufügt, nicht verantwortlich und daher nicht haftbar.
Für diese Schäden haftet die Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Wann das der Fall ist, lässt sich nur schwer genau beschreiben.
Die Aufsichtsperson muss einschätzen, was einem Kind je nach Alter, Eigenarten und Entwicklungsstand zuzutrauen ist. Je unvernünftiger und "wilder" ein Kind ist, desto mehr muss sie aufpassen.
Über 7-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Schädigt das Kind einen Dritten, muss die Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
Das gilt auch, wenn sich das Kind verletzt. Hier tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, die aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht Regressansprüche erhebt.
Richtet das Tageskind in der Tagespflegefamilie Schaden an, wird das genauso behandelt, als hätte es das bei den Eltern getan. Für den Schaden muss die Tagesmutter selbst aufkommen, da er nicht versicherbar ist.
Der Tagesmutter/dem Tagesvater ist dringend eine Haftpflichtversicherung anzuraten, die bei Aufsichtspflichtverletzung den entstandenen Schaden abdeckt. Eine vorhandene Familienhaftpflichtversicherung reicht nicht aus, wenn das Tagespflegekind nicht ausdrücklich (schriftlich) aufgenommen ist. Nachzulesen bei www.elternimnetz.de
Hallo, Räumlichkeiten bei der Tagesmutter, in denen die Kinder betreut werden, sollten kindgerecht zweckmäßig eingerichtet sein. Teure Vasen wie z.B. aus der " Ming Dynastie" , gehören ohnehin nicht in den Spiel- und Aufenthaltsbereich der Kinder. Also, auf diesen Schaden bleibt die Tagesmutter sitzen, ganz klar ! K.
Da kann die Tagesmutter aber froh sein, wenn dem Kind nichts passiert ist. Sie müßte dann nämlich haften. Und im übrigen: Mit der Aufsichtspflicht nimmt die das wohl nicht so genau!
Für die Haftpflichtversicherung muss das Kind deliktfähig sein und dass ist man erst ab dem 7 Lebensjahr. Davor muss die Aufsichtsperson für den Schaden aufkommen. Das sind normalerweise die Eltern, aber wenn man eine Tagesmutter anstellt, dann ist es doch deren Aufgabe auf das Kind aufzupassen, damit wäre sie doch selber die Aufsichtsperson. Ich würde also eher leise sein an ihrer Stelle, weil sie damit doch nur zugibt, dass sie das Kind nicht genau im Auge hatte.
Wenn dein Kind unter 7 ist und es macht etwas kaputt ist das das Pech der Tagesmiutter.
Du kannst wenn du möchtest gegen Aufpreis deliktunfähige Kinder mitversichern, damit es nicht dazu kommt.