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Hartz IV gekürzt und Minjob beendet, aber keinen Arbeitsvertrag. Lohnabrechnung?

Hallo Community,

weil ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich deswegen hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Bekomme Hartz IV und habe Anfang Monat einen Minijob im Restaurant angefangen. Habe auch beim Jobcenter Bescheid gegeben. Habe gesagt, es werden so 25-30 Stunden im Monat. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid mit Kürzung von insgesamt 284 Euro erhalten. Habe jedoch im Restaurant wieder aufgehört, weil ich mit der Chefin nicht klar kam und sie mir auch auf wiederholte Nachfrage keinen Arbeitsvertrag für das Jobcenter geben wollte. Meine Info wegen der Beendigung hat sich wohl mit dem Bescheid überschnitten. Darin steht jedoch eben, dass sie nen Arbeitsvertrag wollen, die erste Lohnabrechnung und eine Quittung über den Erhalt des ersten Monatslohns. Meine Restaurant-Chefin hat zwar gemeint, ich würde bis zum 10. Juli eine Lohnabrechnung erhalten und das Geld würde überwiesen werden, aber da ich nicht weiss, ob sie mich überhaupt angemeldet hat bzw. meinen Stundenzettel einfach weggeworfen hat und ich überhaupt noch ne Lohnabrechnung bzw. den Lohn sehe, habe ich jetzt Angst, dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich überhaupt gearbeitet habe, damit ich den Lohn sehe. Oder mir das Jobcenter eventuell an den Karren fährt und behaupten kann, ich hätte den Lohn schon in bar erhalten.

Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen soll?? Ich meine, ich hatte keinen AV, keine Info, ob ich überhaupt angemeldet bin. Existiert im besten Falle nur noch der Stundenzettel. Bin echt verzweifelt.

Vielen Dank für Eure Antworten, Grüße, Oliver

Arbeit, gehalt, Hartz IV, job, Lohn, Minijob, Arbeitsvertrag, Konsequenzen

U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug

Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

ALG 2, Hartz IV, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht

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