Mein Minijob - Gehalt wird gepfändet, da die Postbank ein P-Konto verweigerte. Darf Hartz 4 dann trotzdem wegen Gehalt gekürzt werden?
2 Antworten
Ein bisschen mehr Information wäre schon hilfreich. So bleibt nur Spekulation.
1. Einrichtung P-Konto:
Eine Bank darf die Ersteinrichtung eines P-Kontos verweigern. Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos jedoch nicht.
Falls also noch kein Konto besteht - in die nächste Bank marschieren und ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen. Das sollte eigentlich auch bei negativer Schufa möglich sein. Wenn das Guthaben-Girokonto eingerichtet ist, dieses in ein P-Konto umwandeln.
2. Pfändung beim Arbeitgeber
In der Regel geht das Pfändungsansinnen des Gläubigers ins Leere, da der Pfändungsfreibetrag bei Minijobbern ja nicht erreicht wird - außer es gibt noch einen anderen Arbeitgeber, da dann die Gehaltssummen zusammengerechnet werden müssen. Im Übrigen hat der Arbeitgeber sehr genau zu prüfen, wenn er dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nachkommen will.
Siehe auch hier (bitte komplett lesen): https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/gehalt-lohn/minijobs/lohnpfaendung-bei-minijobbern-ihre-rechte-ihre-pflichten/
Ich habe das Postbankkonto seit 20 Jahren und hatte einen großzügig eigeräumten Dispokredit. Blöderweise und durch widrige Umstände war der ausgereizt als ich arbeitslos wurde. Mangels Gehaltseingang setze die Postbank den eingeräumten Dispo auf 50% runter. Meine anderweitigen Verbindlichkeiten konnte ich ebenso nicht mehr zurückzahlen. Als ich endlich von der Möglichkeit eines P-Kontos erfahren habe lehnte die Postbank den Antrag ab. Es kann dort nur bei ausgeglichenem Dispo eingerichtet werden. Anfangs hatten sie dann auch noch mein Arbeitslosengeld 2 eingefrohren, jetzt dauert es immer einige Tage bis es freigeschaltet ist....
Seit 2 Monaten habe ich nun ein Ersatzkonto für mein Minijob - Gehalt. Bis dahin ist das Geld ja bei der Postbank verrechnet worden.
Meine Frage bezog sich auf die Leistungen von Hartz 4. Die ersten 5 Monate Minijob -Gehälter wurden jetzt bei der Leistungshöhe verrechnet und die Auszahlungssumme somit für die nächste Zeit gekürzt. Das ist normalerweise ja gut so. Durch die Pfändung war dieses Gehalt aber nicht verfügbar. Daher wollte ich wissen, ob ich einen Anspruch auf volle Hartz 4 Leistung für diese letzten 5 Monate einfordern kann.
Ich häufe nebenher ständig weitere Schulden bei meinem Hypothekenkredit an. Dieser wird beim Arbeitslosengeld 2 leider nicht berücksichtigt. So wird meine heißgeliebte Wohnung wohl bald nicht mehr mein sein.
Ich denke, ich studiere Deine empfohlenen Links genauer und suche dann doch eine professionelle Unterstützung für meine Belange auf.
Jedenfalls möchte ich mich für die Unterstützung herzlich bedanken.
Ob die Verechnung des überzahlten Leistungsbetrages unter den Umständen zuläßig ist, wage ich zu bezweifeln. Zumindest dann, wenn du deinen Mitteilungs- und Meldungspflichten nachgekommen bist.
Schau dir mal den Artikel an: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnungalgii887223.php
So ohne Weiteres ist eine Aufrechnung mit laufenden Bezügen nahezu komplett ausgeschlossen. Im Zweifel Widerspruch einlegen und Überprüfungsantrag stellen. Das hat auf jeden Fall aufschiebende Wirkung.
Der Themenblock "Hypotheken-Tilgungsrate-Übernahme bei ALG2-Bezug" ist ein schwieriges Terrain. Trotzdem ist das Jobcenter zur Übernahme verpflichtet. Es gibt relativ wenige Ausnahmen - dafür um so mehr ALG2-Bezieher-freundliche Urteile ..;-)
Schau dbzgl. diesen Artikel: https://sozialberatung-kiel.de/tag/alg-ii-tilgungsraten-selbstgenutztes-wohneigentum/
Dass das Minijob-Gehalt bei der Postbank zur Tilgung des Dispos verrechnet wurde und dir somit nicht zur Verfügung stand kann man dem Jobcenter nicht vorwerfen. Schließlich ist dir das Gehalt ja auf dem Konto tatsächlich zugeflossen ..;-(
Um´s ehrlich zu sagen: Da hast Du schlichtweg gepennt. Spätestens nachdem du an das erste Minijobgehalt nicht rankamst, hättest Du den Sachverhalt erkennen müssen und dein Gehalt auf ein anderes (neues) Konto überweisen lassen können.
@Juergen, die Sache mit dem EINEN Link wurde geändert, Du kannst mehrere in Deine Antwort einbauen.
Ergänzend zur Antwort von Juergen010:
Hier kriegst Du nochmal ausführlich und übersichtlich Auskunft zum P-Konto:
Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändunghttp://www.verbraucherzentrale.de/p-konto
Dass Grundsicherung automatisch vor Kontopfändung geschützt ist, war einmal. Das wurde dank unserer hochintelligenten und mitfühlenden Politiker vor geraumer Zeit geändert. Seitdem müssen Transferbezieher selbst für den Schutz sorgen.
Hatte Dein Konto bei der Postbank schon bestanden, und trotz bestehendem Konto wurde Dir die Umwandlung zum P-Konto verweigert? - Falls das zutrifft, geh zur Verbraucherzentrale und schildere Deinen Fall.
Danke für den hilfreichen Link zur Verbraucherzentrale. Er ist sehr informativ. Leider bin ich ja momentan eine soo arme Socke, daß ich die Beratungsgebühren nicht bezahlen kann.
@Anemone, hast Du bei der Verbraucherzentrale schon gefragt, ob man Dir diesbezüglich entgegenkommen kann? - Fragen kostet ja nix, schlimmstenfalls sagen sie Nein.
Hab ja auch Deinen Kommentar unter der Antwort von juergen010 gelesen.
Wenn Du beim Jobcenter etwas klären musst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).
.
Vorsorglich diese Hinweise von mir:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
Nachtrag, weil hier nur ein Link möglich ist:
3. ALG2-Kürzung
Theoretisch
müsstest Du, wenn du als Aufstocker ALG2-Leistungen erhälst, mit deinem Gesamteinkommen unterm Pfändungsftreibetrag sein. Da eine Pfändung dann ausgeschlossen ist, kann auch keine Kürzung erfolgen.
Ggf. wird aber deine Miete auf dein Konto überwiesen und sprengt damit den Pfändungsfreibetrag des Kontos - dann gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen könntest Du die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überweisen lassen.
Oder du holst Dir beim örtlichen Vollstreckungsgericht einen entsprechenden
Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages. Das genaue Prozedre kannst Du hier nachlesen: http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/faq/64564