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Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?

Hallo alle zusammen,

ich habe eben mit einer Dame vom BaföG-Amt gesprochen, die meinen Antrag bearbeitet.

Ich habe sie gefragt, ob bei meinen Einnahmen durch meinen Teilzeitjob ab Bewilligungszeitraum nun mein Brutto- oder Nettolohn zählt, da ich stets was von Bruttoeinahmen lese.

Mein Bruttolohn wird voraussichtlich 579 € monatlich betragen.

Und Netto ist ja das, was vom Bruttolohn nach entsprechenden Abzügen (Lohnsteuer, soz. Versicherungsbeiträge usw.) übrig bleibt, welches tatsächlich auf das Konto überwiesen wird.

D.H. mein Nettolohn beträgt ca 458 €.

Nun bekomme ich aber zu meinem Nettolohn zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, da ich zu diesen Zeiten tätig bin.

Das sind im Monat insgesamt c. 200 €.

Sodass also mein Gesamt-Nettolohn nun 458 € + 200 € = 658 € betragen würde, was mir tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wird.

Das würde mich natürlich erleichtern, da dieser Gesamt-Nettolohn, also mein Auszahlunsgbetrag, höher ist als mein Bruttolohn.

Aber es wird ja nur nach dem Bruttolohn gefragt, weshalb ich hoffe, dass also meine Nacht- und Sonntagszuschläge nicht mit dem BAföG verrechnet werden.

Und genau diese fragte ich die BAföG-Dame. Sie erklärte wiederum, dass neben dem Bruttolohn auch alle anderen Einkünfte, so eben auch meine Zuschläge, mit dem BAföG verrechnet werden.

Genau diese verunsichert mich, weil dies widersprüchlich auf mich wirkt. Wird nun auf den Bruttolohn oder auf den Nettolohn geschaut. Was stimmt denn nun? Andere Einkünfte als mein Gehalt habe ich nicht.

Ich bedanke mich für euren Rat.

Lieben Gruß

André

BAföG, Einkommensanrechnung
BAföG, Übungsleiterpauschale

Hallo,

Ich bin seit Kurzem endlich BAföG-Empfänger. Doch die Freude über den Bescheid und eine satte Nachzahlung währte nur kurz, denn offensichtlich habe während der Bearbeitung des Antrags (7 Monate!) zu viel Geld dazu verdient. Es handelte sich ausnahmslos um nebenberufliche Tätigkeiten (<400 €). Allerdings habe ich in drei Monaten bei zwei Arbeitgebern gearbeitet und liege daher im Schnitt auf den Bewilligungszeitraum gerechnet ca. 100 € über dem Freibetrag. Insgesamt also über 900 € (BWZ = 9 Monate), die ich nun zurück zahlen müsste.

Nun hatte ich folgende Idee: Da ich u.A. an der Uni als Betreuer von Praktika gearbeitet habe, wollte ich dieses Einkommen als Übungsleiterpauschale (nach § 3 Nr. 26 EStG) deklarieren lassen, damit es nicht in die Berechnung meines Einkommens mit eingeht. Ich habe bereits ausführlich geprüft, ob die Tatigkeiten nach Gesetzestext tatsächlich so eingetuft werden können und das ist definitiv der Fall (Nebenberuflich, öffentliche Körperschaft, Art der Tätigkeit, etc.).

Ich habe mir also von den jeweiligen Instituten, an denen ich gearbeitet habe, bescheinigen lassen, dass ich als Übungsleiter tätig war. Eines der Institute hat sogar den entsprechenden Paragraphen in die Bescheinigung aufgenommen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das reicht? Soweit ich weiß, ist streng genommen die Uni der Arbeitgeber, und nicht die Institute. Gehe ich damit jetzt also zur Personalabteilung der Uni? Muss die Universität oder das Institut ihrerseits die Tätigkeit auch beim Finanzamt als Übungsleitertätigkeit angeben? Wird das alles abgeglichen? Wie muss der Nachweis beim BAföG-Amt erfolgen? Muss ich mir das auch vom Finanzamt bescheinigen lassen? Werden Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung überhaupt beim Finanzamt gemeldet?

Ich bin wirklich ratlos und ziemlich sauer, dass ich jetzt quasi umsonst gearbeitet habe nur weil die Bearbeitung meines Antrags so lange gedauert hat.

Also, schonmal vielen vielen Dank im voraus, solche Communities sind gold wert...

BAföG, Beruf, Einkommensanrechnung, einkommensteuer, Übungsleiter, Ausbildungsförderung
Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen

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