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Fragen zum Bürgergeldbezug?

Guten Tag,

ich habe einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und werde zum 01.07.24 erstmals Bürgergeld beziehen. Aktuell beziehe ich ALG 1.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl das Fragen nach höchstpersönlichen Details als auch die Höhe verletzen meine im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Jedenfalls habe ich zwei konkrete Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann und möchte.

  1. Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet. Ich sehe diese 1.500€ nicht ein Einkunft an, sondern als Erstattung des Geldes, welches mir zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Daher sollte dies keinen Einfluss auf meinen laufenden Bürgergeldbezug haben (anders wäre es, wenn das Jobcenter die Vorauszahlungen geleistet hätte).
  1. Gleiches Thema bei einer ESt-Erstattung nächstes Jahr. Es ist Geld, was mir zu Unrecht weggenommen wurde und dann erstattet wird. Also keine laufende Einkünfte. Immerhin kann ich hier den Erstattungszeitpunkt durch geschickte Abgabe der StE ein Stück weit selbst steuern und möglichst nach hinten verschieben.
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Darf man eine Ausbildung vom Jobcenter ablehnen?

Meine Freundin bezieht derzeit Hartz 4 vom Jobcenter. Sie ist 24, hat einen Realschulabschluss und hatte ein Studium angefangen. Dieses hat sie nur nicht vollendet, weil sie in der Abschlussprüfung eine starke Panikattacke bekam und daher durchgefallen ist.

Sie hatte bisher noch nicht gearbeitet, da die Depressionen sehr schlimm waren und teils noch sind.

Dennoch bemüht sie sich wirklich sehr ins Leben einzusteigen und gibt alles eine Ausbildung zu finden.

Nun hatte sie heute ein Bewerbungsgespräch im Edelrestaurant für eine Ausbildung zur Köchin. Allerdings hat der Chef ihe gesagt, dass er erwartet dass sie jeden Tag MINDESTEN 15 Minuten eher zur Schicht kommt und anfängt zu arbeiten. Desweiteren muss sie auch Samstags arbeiten und das bis zu 6 Tage die Woche. Desweiteren erwartet er ständige Erreichbarkeit vor und nach Arbeitsbeginn-/ Ende, sodass sie sofort herbei gerufen werden kann, wenn er sie noch zusätzlich für eine Schicht brauchen würde.

Sie selbst fühlte sich beim Bewerbungsgespräch absolut unwohl, empfand es als starken Druck und weiß, dass sie die Ausbildung nicht überstehen würde und die Depressionen wieder schlimmer werden würde.

Nun erwartet

Von den ganzen anderen Arbeitsstellen bei denen sie sich beworben hatte, ist das die Erste, die sie absagen wollen würde. Wenn sie dem Jobcenter diese Gründe benennt, kann sie dann die Ausbildung ablehnen oder bekommt sie dann Sanktionen?

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