Freiberufler für 1 Jahr in Schweden vor Ort

Hallo, ich bin seit langem Freiberufler im IT-Bereich und war in den letzten vier Jahren in einem Projekt in Österreich tätig. Dabei bin ich wöchentlich gependelt, habe im Hotel gewohnt und war jedes Wochenende zuhause in Deutschland. Jetzt habe ich ein Projekt in Schweden, mein Vertrag gilt erst mal bis Ende 2013. Das mit dem wöchentlichen Pendeln möchte ich nicht mehr machen, ich möchte auch nicht im Hotel wohnen, sondern habe mir hier in Stockholm eine Wohnung gesucht. Die ganzen Fragen wegen einer schwedischen 'personnummer' und ob ich mich beim Einwanderungsamt anmelden muss, lasse ich jetzt mal außen vor. Die erste Frage ist für mich nämlich gerade, ob ich mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Schweden versteuern muss oder weiter wie bisher in Deutschland. Zu freiberuflicher Tätigkeit von Ausländern vor Ort in Schweden habe ich bei den Schweden bisher überhaupt nichts gefunden, außer der Möglichkeit, sich in Schweden selbst als Freiberufler ("self-employed") anzumelden, was ich aber nicht unbedingt will.

Ich habe mir das schwedisch-deutsche DBA angeschaut und wäre dankbar um eine Einschätzung, ob meine Interpretation richtig ist. Ich sehe es so:

  • Artikel 4 bestimmt einen der beiden Staaten als denjenigen, in dem ich als "ansässig" gelte. Nach 4(1)a kann ich sowohl in D ansässig sein (weil steuerpflichtig, Wohnsitz in D), als auch eventuell in Schweden (ständiger Aufenthalt, Wohnung, erst mal egal ob angemeldet oder nicht). Aber nach 4(2)a gelte ich dann doch als in D ansässig, weil ich dort die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen ("Mittelpunkt meiner Lebensinteressen") habe. Was ja auch wirklich so ist.

  • Nach Artikel 14 können dann meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nur in diesem Staat besteuert werden, "es sei denn, dass [mir] im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht". Jetzt ist natürlich die Frage, was eine "feste Einrichtung" ist. Ich würde darunter ein Büro, eine Werkstatt oder etwas ähnliches verstehen, ähnlich dem, was an anderer Stelle als "Betriebsstätte" von Firmen bezeichnet wird. Aber meine Wohnung in Schweden ist das nicht, denn dort übe ich meine Tätigkeit nicht aus. Ist das Büro des Kunden meines Auftraggebers, wo ich einen Schreibtisch zur Verfügung habe, eine "feste Einrichtung" in diesem Sinn? (Bei meinem Auftraggeber selbst habe ich keinen Schreibtisch!) Und wenn ja, bedeutet die Formulierung "steht eine solche Einrichtung zur Verfügung, so können die Einkünfte im anderen Staat besteruert werden, ...", dass es sich um eine "Kann"-Bestimmung handelt, ich also wählen kann, ob ich trotzdem in D versteuere?

Es wäre mir viel leichter, wenn ich sicher sein könnte, dass ich nur in D versteuern muss. Nicht nur wegen der Höhe der schwedischen Steuern (über die ich eigentlich mehr Gerüchte als klare Aussagen gefunden habe), sondern auch wegen der "Planbarkeit".

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Matthias

Ausland, DBA, Doppelbesteuerung, Freiberufler, Steuern, Steuerpflicht
Alte Steuerschuld man lebt aber seit fast 13 Jahren in USA

Hallo,

Ich lebe seit 2000 in den USA, war aber in 1998 -2000 in Deutschland und hatte ein Geschaeft mit meinen Eltern in Deustchland, wo ich Unterschrifts technichnisch vorne stand. Das geschaeft lief aber noch ein paar Jahre weiter, hatte nie Einbick in irgendwelche Steuer Angelegenheiten oder papiere die mein Vater damals alle bearbeitet hatte, da ich noch jung war. Das Geschaeft zahlte Steuern zu der Zeit als ich im Geschaeft war. Durch Verschiede Umstaende das Geschaeft schloss nach 3 weiteren jahren im Jahre 2003. Mein Vater verstab im Jahre 2011. Alle Papiere vom geschaeft sind nicht mehr vorhanden, da meine Mutter ein Sozialfall wurde und ich in den USA seit 2000 lebte.

Im Jahre 2011 musste ich an das Sozialamt fuer meine Mutter ein Schreiben aufsetzen und eben falls fand herraus dass ich nie von Deutschland abgemeldet war was ich soft dann tat. Das Finanzamt meldete sich nicht viel spaeter mit einem SchuldSchreiben der 8 Jahre Zinsen aufweiste in hoehe von 46000 Euro. Ich hatte nie vorher einen Nachweis erhallten. Offensichtlich war ich nicht korrekt infomiert ueber Deutsche rechte und Pflichten.

Hier meine Fragen:

1) Kann das Finanzamt mir hier in USA mir der Steuerschuld an den Hals und wenn wie wuerde das forssiert?

2) Kann Deutschland mir meinen zukuenftigen Passverlaengerungen verwehren?

3) Kann ein Haftbefehl estellt werden und falls ich EInreisen sollte dieser ausgefuert werden?

Ich bedanke me fuer jede info oder Antwort!

Vielen Dank,

Hans

Ausland, steuerschulden
Hilfe - 2000€ "verschwunden" - Bank hilft nicht weiter!

Guten Tag,

ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem, bei dem ich Hilfe gebrauchen könnte: Seit Anfang September bin ich Neuseeland im Rahmen eines Work and Travel Programms. Zur Finanzierung hatte ich in Deutschland im Sommer einen Ferienjob. Nun das Problem: Am 29. September habe ich bei der Volksbank einen Überweisungsauftrag über 2000€ aufgegeben, die auf mein neuseeländisches Konto überwiesen werden sollten. Angegeben habe ich bei meiner bank in Deutschland den Namen meines neuseeländischen Kontos, meine Kontonummer und den sogenannten Swiftcode. Die Account-Number meines neuseeländischen Kontos ist länger als eine deutsche Kontonummer, da sie auch das Äquivalent zur BLZ enthält. Bei der Überweisung muss diese Nummer also vom Sachbearbeiter wohl irgendwie aufgeteilt werden, was in meinem Fall vermutlich nicht richtig geschehen ist. Seit dem, warte ich nun auf mein Geld. Die Volksbank kann mir keine Auskunft darüber geben, wo sich das Geld zur Zeit befindet. Außerdem wurden mir kurz nach der Überweisung von dem Sachbearbeiter in meinem Ort gesagt, dass solch eine Überweisung bis zu 2 Wochen dauern könnte. Alle anderen Quellen sprechen von 3 Tagen.

Die Frage ist nun was ich machen kann. Von den Banken hier in Neuseeland wurde mir gesagt, dass die sendende Bank eigentlich jeden Betrag zurückverfolgen können muss. Trotzdem kann mir die Volksbank keine Auskunft über den Verbleib meines Geldes sagen.

Welche Schritt soll ich nun unternehmen bzw. hat sich die Volksbank überhaupt korrekt verhalten?

Es kann doch nicht sein, dass man das Geld eines Kunden einfach „verliert“?

Mittlerweile geht es mir in erster Linie nicht mehr darum, das Geld nach Neuseeland zu bekommen, da ich noch über eine VISA Karte verfüge (diese Variante ist natürlich teurer), sondern darum, mein Geld überhaupt wieder zu bekommen. Ich bin wirklich ratlos und mittlerweile ernsthaft besorgt, da ich als Schüler bzw. Bald-Student nicht einfach mal auf 2000€ verzichten kann.

Vielen Dank für alle Antworten!

Überweisung, Ausland, Bank
Auslandssemester: jetzige Studentenbude wird dazu aufgegeben => Erst- oder Zweitwohnsitz im Ausland?

Vielleicht ist hier jemand, der mir in folgender Situation weiterhelfen kann: Ich komme aus Deutschland, studiere aber in NL. Bis jetzt hatte ich den Hauptwohnsitz immer bei meinen Eltern in D (da unsicher war, ob ich mit dem Studium weitermache). Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Auslandssemester nach GB. Meine bisherige Wohnung in NL gebe ich zu diesem Zweck auf. Desweiteren sieht es mittlerweile so aus, als würde ich das Studium beenden, sprich: sicher nicht mehr hauptsächlich bei meinen Eltern in D wohnen. Eigentlich müsste ich also meinen Hauptwohnsitz verlegen und bei meinen Eltern höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dazu meine erste Frage: welche Konsequenzen würde das haben hinsichtlich Kindergeld/Haftpflichtversicherung? Kurz zum Status meiner Eltern: beide in Rente, aber haben Beamtenstatus (waren beide Lehrer: ich habe gelesen, dass das beim Anspruch auf Kindergeld anscheinend wichtig ist) Zusätzlich möchte ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht nach GB verlegen, da es sich wie gesagt nur um ein Auslandssemester handelt, sprich: zeitlich begrenzt. Reicht das als Grund um anzugeben, dass mein Lebensmittelpunkt sich NICHT in England befindet? Dann würde ich da nur einen Zweitsitz anmelden, ansonsten die Situation lassen, wie sie ist und erst nach meiner Rückkehr nach NL meinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich bin sehr dankbar für alle Informationen!!!

Studium, Ausland, Haftpflichtversicherung, Kindergeld, WOHNRECHT, Zweitwohnsitz

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