Pendlerpauschale, wenn ich im Ausland lebe und in Deutschland arbeite?

1 Antwort

Das richtet sich danach wo zu versteuern ist.

Nach dem DBA Polen - Deutschland (kann hier geladen werden: http://www.ihk-ostbrandenburg.de/content/artikel/1402.html)

Artiekl 15 (2) sind die Einkünfte in diesem Fall in Polen zu versteuern, wenn dort der Wohnsitz ist udn kein Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr in "D" unterhalten wird, oder es sich um einem polnischen AG handelt, der in "D" eine niederlassung hat.

Also richtet sich der Abzug von Werbungskosten nach polnischem Recht und da bin ich überfragt.