Jeder, der einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente) hat, hat auch gleichzeitig einen Anspruch auf die volle Rente des verstorbenen Ehepartners in den ersten 3 Monaten nach dessen Tod (Sterbevierteljahr).

Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst (als der überlebende Teil) Beamter warst oder nicht.

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Ich bezahle gerne eine qualifizierte Person. Kosten sind egal.

Hallo Privatier59,

meiner Meinung nach ist man meistens auf der sicheren Seite, wenn man sich die Informationen, vor allem, wenn es sich um Einzelfälle handelt, bei den jeweiligen Fachleuten einholt. (Fehler könnten aber, wie überall, auch dort passieren.) Die Kosten sind mir zwar nicht egal, aber je nach Wichtigkeit meines Anliegens würde ich sie evtl. aufwenden.

Seriöse Fachliteratur könnte man auch empfehlen, falls diese nicht gerade veraltet ist. Dort wird aber häufig nicht auf Einzelfälle eingegangen.

Google ist nur eine Suchmaschine, die mögliche Internetseiten auflistet, die zur jeweiligen Suche passen könnten. Ob man mit einer Google-Suche passende Ergebnisse mit Wahrheitsgehalt bekommt, hängt zum einen davon ab, ob man für die Suche die richtigen Schlagwörter verwendet und zum anderen, ob es möglich ist, dann auch die seriösen von den unseriösen oder veralteten Quellen zu unterscheiden. In manchen Fällen ist die gewünschte Info über die Google-Suche sogar überhaupt nicht zu finden.

Auf Fach-Internetforen bekommt man neben richtigen, auch falsche Antworten. Als Laie ist es nicht immer leicht hier die richtige Wahl zu treffen. Dennoch gibt es auch hier meistens Fachleute, die weiterhelfen können.

Wenn man hier auf finanzfrage „Google kaputt?“ als Antwort erhält, heißt das nichts anderes als „Suche dir deine Antwort doch selbst, von mir bekommst du keine!“. Deshalb steht in den Richtlinien:

Nur hilfreiche Beiträge
Bei gutefrage soll jedem Nutzer bestmöglich geholfen werden. Antworten, die nicht hilfreich auf die jeweilige Fragestellung eingehen, bspw. aus nur einem Wort oder Aussagen wie “Google doch” bestehen, entfernen wir daher. Gleiches gilt für Antworten, die einzig aus einem Link zu Google oder Wikipedia bestehen.

https://www.finanzfrage.net/policy

VG Emelina

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Hallo Gabriel2311,

der Besitzer einer Diskothek (Diskothek = sogenanntes "Massengeschäft") hat das Hausrecht und kann deshalb grundsätzlich entscheiden wer eingelassen wird und wer nicht. Der Türsteher ist von ihm angestellt um das Hausrecht durchzusetzen (also darf er auch Leute abweisen).

Beispiele von Gründen, die bei einer Abweisung rechtens (legal) sind:

  • Angetrunkenheit
  • aggressives Auftreten
  • unpassende Kleidung
  • Körpergeruch oder ähnliches.
  • angemessenes Verhältnis von Männern und Frauen in der Diskothek.

Unzulässige, weil diskriminierende, Gründe sind:

  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion und Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter (außer Jugendschutz)
  • sexuelle Identität

Wenn der Türsteher zulässige Gründe für deine Abweisung gehabt hätte, dann hätte er sie dir auch nennen können. Da er das nicht getan hat, muss man eigentlich davon ausgehen, dass der Grund ein diskriminierender war und er ihn deshalb nicht nennen wollte.

Leider kann man Diskothekenbesitzer/Security nicht zwingen ihre wahren Gründe zu nennen bzw. könnten sie legale Gründe vorschieben, wenn sie gefragt würden.

Du kannst dich aber trotzdem beim Diskothekenbetreiber über den Türsteher beschweren, auch wenn du den Namen des Türstehers nicht kennst. Du brauchst nur Datum und Uhrzeit anzugeben. Der Betreiber weiß, wer wann Dienst hatte..

Ich bezweifele allerdings, dass deine Beschwerde Erfolg haben wird – zumindest dann nicht, wenn der Türsteher im Sinne des Diskothekenbetreibers gehandelt hat.

Mehr Infos hier.

VG Emelina

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