Jeder, der einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente) hat, hat auch gleichzeitig einen Anspruch auf die volle Rente des verstorbenen Ehepartners in den ersten 3 Monaten nach dessen Tod (Sterbevierteljahr).

Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst (als der überlebende Teil) Beamter warst oder nicht.

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Ich bezahle gerne eine qualifizierte Person. Kosten sind egal.

Hallo Privatier59,

meiner Meinung nach ist man meistens auf der sicheren Seite, wenn man sich die Informationen, vor allem, wenn es sich um Einzelfälle handelt, bei den jeweiligen Fachleuten einholt. (Fehler könnten aber, wie überall, auch dort passieren.) Die Kosten sind mir zwar nicht egal, aber je nach Wichtigkeit meines Anliegens würde ich sie evtl. aufwenden.

Seriöse Fachliteratur könnte man auch empfehlen, falls diese nicht gerade veraltet ist. Dort wird aber häufig nicht auf Einzelfälle eingegangen.

Google ist nur eine Suchmaschine, die mögliche Internetseiten auflistet, die zur jeweiligen Suche passen könnten. Ob man mit einer Google-Suche passende Ergebnisse mit Wahrheitsgehalt bekommt, hängt zum einen davon ab, ob man für die Suche die richtigen Schlagwörter verwendet und zum anderen, ob es möglich ist, dann auch die seriösen von den unseriösen oder veralteten Quellen zu unterscheiden. In manchen Fällen ist die gewünschte Info über die Google-Suche sogar überhaupt nicht zu finden.

Auf Fach-Internetforen bekommt man neben richtigen, auch falsche Antworten. Als Laie ist es nicht immer leicht hier die richtige Wahl zu treffen. Dennoch gibt es auch hier meistens Fachleute, die weiterhelfen können.

Wenn man hier auf finanzfrage „Google kaputt?“ als Antwort erhält, heißt das nichts anderes als „Suche dir deine Antwort doch selbst, von mir bekommst du keine!“. Deshalb steht in den Richtlinien:

Nur hilfreiche Beiträge
Bei gutefrage soll jedem Nutzer bestmöglich geholfen werden. Antworten, die nicht hilfreich auf die jeweilige Fragestellung eingehen, bspw. aus nur einem Wort oder Aussagen wie “Google doch” bestehen, entfernen wir daher. Gleiches gilt für Antworten, die einzig aus einem Link zu Google oder Wikipedia bestehen.

https://www.finanzfrage.net/policy

VG Emelina

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Hallo odeg36,

wenn du deinen Stiefsohn nicht adoptiert hast, dann ist der leibliche Vater für sein Kind zuständig und er muss den Kindesunterhalt bezahlen. Den Unterhalt für sein Kind müsste er auch schon in der Vergangenheit gezahlt haben - auch in der Zeit, als die Mutter seines Kindes mit dir verheiratet war.

Du brauchst also keinen Unterhalt für deinen Stiefsohn zu bezahlen.

  • Möglicherweise hat deine Frau aber in der Trennungszeit Anspruch auf Trennungsunterhalt von dir.
  • Nach der Scheidung hat sie dann möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Mehr Infos zur Scheidung: https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/trennung_scheidung/trennung_scheidung_node.html

VG Emelina

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Hallo badboy27,

wenn du das Hausverbot vom Veranstalter (UniKult e.V.?) der Uni-Partys bekommen hast, hat das keinen Einfluss auf dein Studium. Du wirst deshalb nicht von der LMU exmatrikuliert. Das Hausverbot gilt dann nicht für die Uni als solche, sondern nur für die Partys dieses Veranstalters.

Ein Hausverbot ist rechtlich wirksam und verbindlich, auch wenn es „nur“ mündlich (oder auf Instagram) erteilt wurde.

Wenn man ein Hausverbot erhalten hat, muss man sich daran halten. Wenn man sich nicht daran hält, begeht man in der Regel eine Straftat nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB), einen Hausfriedensbruch. Wenn der Hausherr den Vorfall anzeigt, kann es zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr kommen.

diese Anzeige wird wahrscheinlich wirkungslos bleiben, weil eine der Securities beim raustragen mir die brille kaputt gemacht hat

Mussten die Security-Leute dich raustragen, weil du dich den Anordnungen widersetzt hast? Und dabei ist deine Brille kaputtgegangen? Falls es so war, dann würde die Schuld an der Beschädigung der Brille bei dir selbst liegen und nicht bei der Security..

Um einer Strafe vielleicht noch zu entgehen, könntest du dich schriftlich beim Veranstalter entschuldigen. Möglicherweise zieht er dann die Anzeige gegen dich zurück.

VG Emelina

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Hallo Gabriel2311,

der Besitzer einer Diskothek (Diskothek = sogenanntes "Massengeschäft") hat das Hausrecht und kann deshalb grundsätzlich entscheiden wer eingelassen wird und wer nicht. Der Türsteher ist von ihm angestellt um das Hausrecht durchzusetzen (also darf er auch Leute abweisen).

Beispiele von Gründen, die bei einer Abweisung rechtens (legal) sind:

  • Angetrunkenheit
  • aggressives Auftreten
  • unpassende Kleidung
  • Körpergeruch oder ähnliches.
  • angemessenes Verhältnis von Männern und Frauen in der Diskothek.

Unzulässige, weil diskriminierende, Gründe sind:

  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion und Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter (außer Jugendschutz)
  • sexuelle Identität

Wenn der Türsteher zulässige Gründe für deine Abweisung gehabt hätte, dann hätte er sie dir auch nennen können. Da er das nicht getan hat, muss man eigentlich davon ausgehen, dass der Grund ein diskriminierender war und er ihn deshalb nicht nennen wollte.

Leider kann man Diskothekenbesitzer/Security nicht zwingen ihre wahren Gründe zu nennen bzw. könnten sie legale Gründe vorschieben, wenn sie gefragt würden.

Du kannst dich aber trotzdem beim Diskothekenbetreiber über den Türsteher beschweren, auch wenn du den Namen des Türstehers nicht kennst. Du brauchst nur Datum und Uhrzeit anzugeben. Der Betreiber weiß, wer wann Dienst hatte..

Ich bezweifele allerdings, dass deine Beschwerde Erfolg haben wird – zumindest dann nicht, wenn der Türsteher im Sinne des Diskothekenbetreibers gehandelt hat.

Mehr Infos hier.

VG Emelina

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Ich bin über den Fußgängerweg gefahren mit dem escooter.

E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.

Ich versuchte noch abzubremsen, trotzdem schlug ich mit dem escooter auf das Auto.

Gehweg oder Radweg verbotswidrig befahren mit Sachbeschädigung: 100 € Bußgeld.

Sie gibt mir die Schuld…

Da du dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hast (Verbotenes Fahren auf dem Gehweg), trägst du (zumindest eine Mit-)Schuld.

https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-regeln/

ich weiß nicht, ob die Leih Escooter Versicherung dafür aufkommt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooter-Verleihers übernimmt normalerweise Schäden, die der Fahrer des E-Scooters einem Dritten zufügt. Also in Fällen, wo andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder deren Fahrzeuge beschädigt werden.

Aber: Bei verkehrswidrigem Verhalten des E-Scooter-Fahrers übernimmt diese Versicherung keine oder nur einen Teil der Schäden (Haftungsquote).

In jedem Fall musst du den Unfall zeitnah beim E-Scooter-Verleiher (bzw. dessen Versicherung) melden. Die meisten E-Scooter-Verleiher schreiben auch vor, dass Unfälle immer der Polizei gemeldet werden müssen.

https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-unfaelle/

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