bekommt etwa nicht jeder das Sterbevierteljahr?
Wenn einem als Bundesbeamter in Pension der Ehepartner verstirbt, der nicht Beamter war, bekommt man dann auch dessen volle Rente für weitere drei Monate (Sterbevierteljahr)?
-Oder kriegt man nichts oder eine andere Ersatzleistung?
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Jeder, der einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente) hat, hat auch gleichzeitig einen Anspruch auf die volle Rente des verstorbenen Ehepartners in den ersten 3 Monaten nach dessen Tod (Sterbevierteljahr).
Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst (als der überlebende Teil) Beamter warst oder nicht.
Besteht Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente, ist das unabhängig vom eigenen Stand.
Rente für Hinterbliebene (Witwenrente) nennt sich das