Befristeter Vertrag wurde nicht schriftlich verlängert, aber es wird stillschweigend weitergearbeitet? Weiterhin Befristung oder unbefristet?
Mein Arbeitsvertrag war befristet vom 2023 bis 31.1.2024. Einzig meine Teamleiterin hat mir mündlich mitgeteilt, dass mein Vertrag verlängert wird. Angeblich wieder um ein Jahr befristet, alles weitere käme in schriftlicher Form von der Personalabteilung. Bis heute kam nichts von der Personalabteilung, ich arbeite ganz normal weiter, erhalte mein Gehalt und meine Dienstpläne. Heute informierte mich der Betriebsrat aufgrund meiner Anfrage, dass ich weiterhin als befristet angestellt bis zum 31.1.2025 gefressen. Laut Paragraph 14 (4) Tzbfg muss aber doch die Befristung in schriftlicher Form vorliegen. Ansonsten wandelt sich doch der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag um? Vielen Dank für eine Antwort. Der Betriebsrat wird die Geschäftsleitung in einer Sitzung diesen Fall vorlegen, ich erhalte aber erst eine Antwort nach dem 20. März. Ich möchte aber nicht unvorbereitet in dieses nächste Gespräch gehen.
Gibt es zu dem Sachverhalt auch einen Gesetzestext beziehungsweise auf einen Paragraph, auf den man verweisen kann? Denn meine Arbeitskollegin, gleiche Situation wie ich hat heute mit Poststempel 7. März eine Vertragsverlängerung kommen zu gleichen Konditionen, die auf den 31.1.2024 Rück datiert wurde. Ich habe ihr gleich gesagt, sie soll auf keinen Fall unterschreiben.
ich habe nämlich morgen ein Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden und dem Personalchef. Vielen Dank
4 Antworten
Du bist nunmehr, egal was die erzählen, unbefristet angestellt.
Sollten die was anderes gewollt haben, hätte dieses vor Ablauf der Befristung erneut schriftlich fixiert werden müssen.
Haben die nicht gemacht, PUNKT. Die haben dich weiter eingeplant und die haben dich weiter arbeiten lassen.
Somit bist Du nun unbefristet angestellt.
Unterschreibe bloß nichts an Verträgen welche rückdatiert wurden!!!
Gibt es zu dem Sachverhalt auch einen Gesetzestext beziehungsweise auf einen Paragraph, auf den man verweisen kann?
Ja, den gibt es. Das wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 15 geregelt
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages:
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Herzlichen Glückwunsch zu deinem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn sie dir jetzt noch die Befristung vorlegen wollen, nicht unterschreiben. Auf den unbefristeten Vertrag verweisen.
Einzig meine Teamleiterin hat mir mündlich mitgeteilt, dass mein Vertrag verlängert wird. Angeblich wieder um ein Jahr befristet,
Ein befristeter Arbeitsvertrag vor Arbeitsaufnahme von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Da Du über den 31.1. hinaus weiterbeschäftigt wurdest, hast Du mithin einen unbefristeten Arbeitsvertrag..... gleichgültig, was die Teamleiterin sagt.