Hallo, ich habe als freiberufliche Beraterin einen Auftrag inkl. laengere Dienstreise (ueber 30 Tage) im Ausland wahrgenommen und moechte gerne die Kosten fuer mein Kind (welches ich zu dem Zeitpunkt gestillt habe, unter 1 Jahr alt) und Begleitperson (Vater des Kindes) als notwendige Betriebsausgabe absetzten, da ich den Auftrag ohne die beiden nicht haette ausfuehren koennen. Das FA hat dem nun widersprochen - gibt es eine Moeglichkeit dies zu rechtfertigen, auch im Sinne des Gleichstellungsgesetzes?