Heil Hitler gerufen aus Affekt?
Ich habe einen Streit in einem Supermarkt mitbekommen. Dort gerieten eine Dame und zwei Ausländerinnen in einen Streit. Die Dame war sehr aufgebracht und wutentbrannt. Die beiden Ausländerinnen ließen nicht ab und scheinbar in der Wut auf die beiden Damen rief diese beim Verlassen des Geschäfts „Heil Hitler“
Mich würde nun interessieren, wie es weiter geht, welche Strafe hat die Person zu erwarten? Da es mir den Anschein machte, dass es eine Kurzschluss Reaktion war aus ihrer Wut.
(Nichts rechtfertigt natürlich solche Aussagen)
3 Antworten
Eine große Rolle dürfte auch spielen, was die beiden anderen gesagt haben.
Zitat: "... Die beiden Ausländerinnen ließen nicht ab ..."
Generell finden ich, dass inzwischen ein unglaublicher Wirbel um "verbotene Worte", mutmaßliche Beleidigungen usw., usw gemacht wird. Angeblich soll Frau Strack-Zimmermann ca. 200 Anzeigen im Monat schreiben lassen, weil sie sich von jemand beleidigt fühlt. Und bei den Obergrünen Baerbock, Lang etc. sind es anscheinend auch nicht viel weniger. Und diese ganze Woke-Ideologie beschäftigt sich ständig mit irgendwelche Worten oder Namen, die verboten werden sollen.
Diese ganze Entwicklung geht vollkommen in die falsche Richtung.
Seinerzeit haben wir auf dem Gymnasium gelernt, dass Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter unserer Demokratie ist. Eines der ganz wenigen Verbote war, den Holocaust zu leugnen. Und in England die Königin zu beleidigen. "Heil Hitler" zu rufen ist natürlich auch nicht zu rechtfertigen.
Aber allgemein: die Menschen sollten sich mal wieder mal auf (gute) Taten konzentrieren, statt sich ständig über irgendwelche Worte, Aussagen, Ausdrücke zu echauffieren ...
Vermutlich wird nichts passieren, weil keiner der anwesenden zur polizei geht und es anzeigt.
Sollte doch Jemand Anzeige erstatten, so würde es bezüglich der strafe auf die Vorgeschichte, den Streit ankommen.
Unter Juristen gilt 1 x HeilHitler = 2 Monateseinkommen also 60 Tagessätze.
Ich denke je nach Vorgeschichte ist alles zwischen Einstellung nach § 153 a StPO udn eben 60 Tagessätzen Strafe möglich.
Sorry, was für ein Blödsinn, sowas ruft man nicht mal aus Affekt!!! 👎👎👎👎👎
ist ja auch nur eine Vermutung, man kann den Menschen ja nicht in den Kopf schauen. Das sich das nicht gehört ist ja klar