Warum war die Todesstrafe bei den Nürnberger Prozessen ausnahmsweise doch mit unserer Verfassung vereinbar?

1 Antwort

Die Todesstrafe war nicht "ausnahmsweise doch mit unserer Verfassung vereinbar".

Zur Zeit der Nürnberger Prozesse musste die Todesstrafe nicht mit unserer heutigen Verfassung vereinbar sein, weil es zu dieser Zeit unsere heutige Verfassung noch gar nicht gab.

Die Nürnberger Prozesse wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die Repräsentanten des NS-Staates geführt. Sie fanden zwischen 1945 und 1949 statt.

Die Todesstrafe gab es in der Bundesrepublik Deutschland bis 1949.

Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, erst am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.

Der Artikel 102 im Grundgesetzes besagt:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz

Zur Zeit der Nürnberger Prozesse gab es noch die Todesstrafe, denn es existierte noch keine Verfassung/Grundgesetz in Deutschland, in der sie abgeschafft wurde.


grutzlsack 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 10:17

Galt dann noch Kriegsrecht der Alliierten Besetzung oder das NS Strafrecht?