Darf das Inkasso die Ratenzahlung neu verhandeln?

Hintergrund: Das Inkassobüro hat eine Schuld aus 2004 gekauft. Waren Mietschulden die sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Nun zahle ich seit 2005 (davor waren die ganzen Verhandlungen und ich als junger Erwachsener völlig überfordert) monatlich 10 Euro. Dies war damals nicht anders möglich, da ich Hartz 4 bezog.

Den letzten Auszug bekam ich vor etwa 8 Jahren und damals war die Summe mit Zinsen, Gebühren etc. auf über 13.000 Euro angestiegen. Dieses Mal lag nichts entsprechendes bei und so gehe ich mal von mind. 16.000 aus.

Nun kam heute ein Brief in dem das Inkasso schreibt, dass "auf Grund der Forderungshöhe, sowie der weiteren Laufzeit" meine "derzeitige Ratenzahlung in keinem Verhältnis" steht.

Nun wollen Sie eine NEUE Ratenzahlungsvereinbarung mit mir treffen.

Dafür wollen Sie nun meinen Einkommensnachweis/Renten oder Arbeitslosengeldbescheid. Mittlerweile arbeite ich schon seit längerem wieder, möchte aber eigentlich die Ratenzahlung nicht erhöhen.

Sie drohen jetzt auch damit, dass sie die jetzige Ratenzahlung als hinfällig erklären wenn ich mich nicht bei Ihnen melde und Auskunft über den Lohn abgebe innerhalb von 14 Tagen.

"So ist die bisherige Vereinbarung hinfällig und die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig bzw. werden wir weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten, zur (der Rechtschreibfehler ist wirklich drin) Ihren Lasten einleiten.

Nun meine Fragen:

Dürfen sie nachverhandeln?

Dürfen sie die bisherige Ratenzahlungsvereinbarung die nun ca .15 Jahre läuft einfach für hinfällig erklären?

Dürfen sie meinen Einkommensnachweis einfordern?

Plan ist übrigens einen Vergleich anzubieten. Habe nun schon 3.000 angespart. Ist dies genug? Wenn ich diesen jetzt anbiete könnten sie ja NEIN sagen und dennoch die 3.000 zur Tilgung verlangen. Wie gehe ich hier taktisch klug vor?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Inkasso, Ratenzahlung, Schulden, vergleich
Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit entschlossen sich eine Bekannte und ich eine Immobilie zu erwerben. Ein entsprechendes Objekt ward schnell gefunden und es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in welchem beide als Käufer aufgeführt sind. Die entsprechende Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen. Für die Zahlung des Kaufpreises wurde eine Anzahlung vereinbart, der Restbetrag wird über monatliche Raten abgezahlt. Daher erfolgt die Grundbuchumschreibung auch erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Dies kurz zur Einleitung. Nun zum eigentlichen Problem:

Meine Bekannte möchte aus dem Kaufvertrag aussteigen. Der Kaufvertrag soll aber nicht rückabbgewickelt werden, sondern auf mich als alleiniger Käufer übergehen. Da aber die Raten in einer Höhe bemessen wurden, die ich nicht allein aufbringen kann, haben wir uns derart verständigt, dass sie die Raten weiter zahlt und ich ihr das Geld später zurück erstatte. Da ich mich aber verständlicherweise auf mündliche Absprachen nicht verlassen möchte, würde ich hier gerne eine rechtskräftige Vereinbarung treffen.

Meine Frage ist, wie kann man das von statten gehen lassen. Zunächst müsste ja der Kaufvertrag geändert werden und in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Welche Möglichkeit habe ich, meine Bekannte zur Zahlung der Raten vertraglich zu verpflichten?

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Hauskauf, Kaufvertrag, Ratenzahlung
Laptop Raten Zahlung?

Hallo ich habe am 21.4 meinen Laptop verkauft an eine bekannte aus meiner Umgebung

Zu meiner absicherung habe ich eiben Vertrag schriftlich aufgesetzt mit ihr : ich verkaufe den Laptop für 800 in monatlichen raten zu 100€

Die erste Rate ist in den nächsten Tagen fällig und dann weiter monatlich zu zahlen

Ich habe ihr aber keinen zahlungsaufschub gewährt und klar geschrieben: monatliche raten und die erste ist sofort fällig

Jetzt hat die Dame die erste rate nicht bezahlt wie vereinbart sofort und mir mitgeteilt das sie kein Einkommen hat und Probleme mit der Bank hat

Ich habe ihr gedroht mit Anwalt und Gericht wenn sie den Laptop nicht zurück gibt bis Ende der Woche

Dann hat sie anscheinend eine expressüberweisung getätigt da das Geld dann 4h nach meiner Drohung am Konto war

Sie hat also die erste Zahlung aufgrund meiner Drohung bezahlt

Sie will den Laptop auch nicht mehr zurück geben Da ihr Kind so Freude daran hat ...

Meine Frage: was tue ich wenn sie weiter nicht zahlen sollte?

Ich habe mehrere Infos im Internet gelesen

Zb: bei Zahlungsverzug kann ich den gesamten Betrag einfordern ?

Tritt dann der Zahlungsverzug mit ende mai ein? Wenn der Vertrag am 21.4 abgeschlossen wurde und die Auflage war die erste Rate sofort zu zahlen Und die restlichen monatlich?

Was wenn sie wirklich kein Einkommen hat?

Kann der Laptop dann gepfändet werden wenn sie nicht zahlungsfähig ist ?

Wie kann ich rechtlich vorgehen wenn sie im Monat Mai wieder nicht bezahlt?

Kaufrecht, Ratenzahlung, Schulden, Vertragsrecht
Chancen auf Stundung /Ratenzahlung beim Finanzamt?

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: Ich war ab 2010 - 2012 selbständig als Texterin. Anfangs lief alles gut, dann blieben aber Aufträge aus, und die psychische Belastung hat mich obendrein für einige Wochen lahm gelegt, weshalb ich hohe Ausfälle hatte und daher nun hohe Schulden habe. Letztes Jahr lief es allerdings deutlich besser, und ich konnte recht hohe Einkünfte erzielen. Inzwischen habe ich eine ordentlich bezahlte Festanstellung.

Trotz der guten Einkünfte war es allerdings kaum möglich, Geld für die Einkommensteuer zur Seite zu legen, da sich sehr viele Schulden angesammelt hatten und ich vollauf damit beschäftigt war, die drängenden Rechnungen zurück zu zahlen (unter anderem konnte ich meine Krankenversicherung nicht mehr zahlen und hatte da hohe Raten, hinzu kamen ausstehende Kreditkartenraten etc. Leider habe ich den Fehler gemacht, zu versuchen, Engpässe mir Kreditkarten zu überbrücken. Dass das dumm war, braucht mir keiner sagen, ich weiß das, ich bin da sehr naiv ran gegangen, bereue das auch sehr und tue alles, um mich nach und nach aus der Misere zu befreien)

Ich wohne derzeit sehr billig in meinem Elternhaus, um die Möglichkeit zu haben, die Steuern anzusparen, aber es reicht nicht. Ich habe auch eine begründete Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuer beantragt und bewilligt bekommen, damit ich etwas mehr Zeit habe, das Geld zusammen zu bekommen. Allerdings fehlen von den zu erwartenden rund 3.000 Euro Einkommensteuer wie ich es drehe und wende bis zum Fälligkeitstermin (wenn ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung einen Monat dauert + 1 Monat Zahlungsfrist) 500 Euro. Ich war diesbezüglich bei meiner Bank und habe um eine Dispoerhöhung um diesen Betrag gebeten, dies wurde aber abgelehnt, wohl weil es in der Vergangenheit mehrere Rücklastschriften gab. In den letzten Monaten war dies zwar nicht mehr der Fall, aber da ist nichts zu machen. Kredit bekomme ich dann natürlich erst recht keinen.

Natürlich ist man immer auf die Kulanz des Finanzamts angewiesen. Aber bestünden eventuell Chancen, wenn ich anbieten könnte, den größten Teil der Steuerschuld, 2.500 Euro sofort zu bezahlen und den Rest dann in zwei Raten zu 250 Euro abzuzahlen? Morgen telefoniere ich noch einmal mit der Bankberaterin und werde sie bitten, mir eine Bestätigung der Ablehnung zukommen zu lassen.

Und wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt, was droht mir dann? Würde es wahrscheinlich recht schnell zu einer Vollstreckung kommen oder lassen die sich durch eine Zahlung einer größeren Summe erst einmal besänftigen?

Bin für jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Beruf, einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Ratenzahlung, Steuern, Stundung