Schuldschein ohne Rückzahlungsvereinbarung, jedoch mit mündlicher Rate von 50€, die jedoch ausbleiben. Welche Möglichkeiten habe ich um an mein Geld zu kommen?
Hallo, ich habe meinem Ex Freund Geld geliehen, was er mir in Form eines Schuldscheins schriftlich bestätigt hat, allerdings steht dort nicht, wie er mir das Geld zurück zahlen muss. Mündlich wurde eine Ratenzahlung von 50€ im Monat vereinbart, gegebenenfalls einen höheren Betrag wenn er es sich finanziell leisten kann. Bis vor zwei Monaten hat das auch hervorragend funktioniert. Jetzt sagt er allerdings, er kann die Raten zahlen, wie er will, weil wir ja nicht schriftlich festgelegt haben, wie hoch die sein sollen. Er ist der Meinung er kann zahlen, wie er will, die nächste Rate soll evtl. im Oktober kommen. Habe ich rechtliche Möglichkeiten, damit die Ratenzahlung trotzdem weiter geht? Oder kann ich den offenen Restbetrag auf einmal zurück fordern. Meine persönliche Situation hat sich geändert, ich war im letzten Jahr lange krank und bin ehrlich gesagt auf das Geld angewiesen. Welche Möglichkeiten habe ich nun um an mein Geld zu kommen?
1 Antwort
Um rechtlich auf sauberen Füssen zu stehen sind mehrere Schritte notwendig:
Zuerst musst du das Darlehen gemäß § 488 BGB mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen und das Rückzahlungsdatum tatsächlich nennen.
Wichtig: Du musst später vor Gericht den Zugang dieser Kündigung zweifelfrei beweisen können. Daher mindestens mit Einschreiben / Rückschein versenden. (Trotzdem kann der Schuldner dann immer noch behaupten, du hättest ihm nur leere Papierbögen geschickt. Folge, Du kannst den Kündigungszugang nicht beweisen.)
Cleverer und wirkungsvoller: Kündigung durch einfache Zustellung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher machen lassen. Kostet etwa 15 €. Die persönliche Zustellung ist etwas teurer.
Erst wenn die Kündigungsfrist und der Rückzahlungstermin verstrichen ist, kannst Du einen Mahnbescheid beantragen. Reagiert der Schuldner nicht mit Widerspruch, erhälst du einen Vollstreckungsbescheid (Titel). Mit dem kannst Du dann via Gerichtsvollzieher pfänden lassen.
Geht der Schuldner in den Widerspruch, müsstest Du Klage einreichen. Bis 5000 € beim Amtsgericht, ohne Anwaltszwang. Über 5000 € bei Landgericht mit Anwaltszwang.
Im Übrigen kannst Du Zinsen, sofern im Schuldschein nichts vereinbart ist, erst ab dem Kündigungsdatum geltend machen.