Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz monatliche Zahlung für PKW?
Also ich mache derzeit eine Ausbildung und habe ein Auto per Ratenzahlung, mit hilfe von meinem Vater, angeschafft. Zurzeit habe ich private Probleme mit meiner Familie was dazu führt dass ich die Stadt verlassen muss und somit auch meine Ausbildung. Meine Frage ist, wenn ich in einer neuen Stadt ganz neu anfange und Arbeitslosengeld beantrage (bis ich eine neue Ausbildung finde) kann ich mein Auto behalten bzw kann ich es mit hilfe vom Jobcenter weiterhin finanzieren oder muss ich es abgeben wenn ich Arbeitslosengeld anfordere? Danke schonmal im voraus
2 Antworten
Du bringst da einiges durcheinander. AlG1 ist eine Versicherungsleistung und hat mit dem Auto nichts zu tun. Die Frage ist doch eher, ob du Anspruch auf ALG erworben hast. Alternative zum ALG wäre übrigens, sich eine Arbeit zu suchen, bis du eine neue Ausbildung gefunden hast. Spart Ämterrennerei und bringt Geld in die Kasse. Ausserdem hält es den Geist gesund.
Wieso willst du denn jetzt plötzlich Sozialhilfeleistungen? Lass doch erstmal deinen ALG Anspruch überprüfen. Du musst da sowieso hin, und zwar schnell.
Ein Auto würde dir, außer von einer Bank oder den Eltern, nicht finanziert. Verkaufen musst du ein angemessenes Auto aber auch nicht.
Bei ALG1 fragt niemand nach Angemessenheit.
Bei ALG2 schon.
Vielen dank für deine Antwort. Ja also ich kenne mich leider nicht so gut aus mit Arbeitslosengeldern aber die Frage war eher ob das Auto für mich während der Überbrückung von irgendeinem Amt finanziert wird oder ob ich es kündigen muss wenn ich Sozialhilfeleistungen bekomme.