1.Frau A und Frau B wohnen aus finanziellen!!! Gründen zusammen in einer gemeinsamen Dreizimmerwohnung. Beide sind als Hauptmieter eingetragen. Sie bestreiten zwar gemeinsam die Unterhaltskosten, aber sie haben kein eheähnliches Verhältnis miteinander. Führen die beiden nun eine WG, eine Lebensgemeinschaft oder eine eheähnliche Gemeinschaft? Ich weiß, das dazu schon viel geschrieben wurde. Aber ich würde mich noch einmal über eine detailiertere Antwort freuen.
2.Werden Sozialgelder wie Wohngeld oder andere immer auf beide Personen berechnet, auch wenn nur einer beantragt?Herzlichen Dank