BID meldet sich nach 14 Jahren mit einer Forderung?
Gute Tag,
ich habe Post bekommen vom BID. Bis vor Kurzem hatte ich von denen noch nie was gehört. Sie fordern etwas aus dem Jahr 2011 von mir ein. Ich habe nie Briefe bekommen oder sonst was. Laut denen gibt es auch einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ist mir auch nie zugestellt wurden. Die ursprüngliche Summe war 295,98€. Mittlerweile sind es 744,02€. Ich war leider so dumm und habe mit denen eine Ratenvereinbarung getroffen da ich Angst hatte das es noch mehr wird. Nun zahle ich seit einigen Monaten 25€ Raten ab. Leider wird es aber kaum weniger was die haben wollen. Sie schlagen jeden Monat neue Kosten drauf. Ich weis gar nicht wie ich da runter kommen soll. Ist das überhaupt erlaubt? Müsste nicht wenn es einen Ratenplan gibt die summe stagnieren? Ich habe das ganze auch nur rausbekommen da ich eine Schufa Auskunft brauchte. Nach der Abfrage bei der Schufa kam dann plötzlich der erste Brief von denen.
Ich weis tatsächlich nicht ob das alles so richtig läuft.
Freenet ist der Auftraggeber des ganzen. Damals 2010 habe ich da mal online einen Vertrag bestellt. Die Vertragsunterlagen und das Netbook was es damals dazu geben sollte ist bei mir nie angekommen. Die Unterschrift die damals auf der Annahme war war nicht meine. Das hatte ich dem Anbieter auch mitgeteilt. Danach haben die sich nie wieder gemeldet. Erst jetzt wieder. Habe auch nie vom Gericht Post bekommen wegen dem Vollstreckungsding. Nichts. 2011 bin ich umgezogen hatte aber einen Nachsendeauftrag bei der Post. Also hätte Post ja bei mir ankommen müssen. Kann mir jemand einen Rat geben was ich machen soll?
Danke schon mal für die Antworten
3 Antworten
naja...was man jetzt noch machen kann, jetzt wo sie schon Raten vereinbart haben, weiß ich nicht
einer Freundin von mir ist sowas passiert, die wusste garnix davon, bin damals mit der Freundin zu einem Anwalt, der hat sich das angeguckt.
Meine Exfreundin war damals selbstständig, hatte Umzug gemacht auf ihren Namen, ihr Exmann hat das gemanagt, sie war aufm Papier die Chefin, sie ist dann in der Scheidung zur ihrer Mutter gezogen inkognito mit Wissen des Jugendamtes 700km weg von köln, damit ihr Mann damals nicht an die Kinder kam, der hatte geplant die kinder mit nach Thailand zu nehmen, deswegen war sie nicht auffindbar.
Ihr Ex hatte dann in Abwesendheit verschiedene Werbungen inner Zeitung abboniert, hatte aber nie bezahlt, das war 1991...-2010 oder 2011 bekam sie dann auch einen Brief von irgendnem Inkassounternehmen...aus den ca 70 euronen sind über 1500 geworden.
ich also mit ihr zum Anwalt.
der hatte gleich gesehen, das da etwas nicht stimmt, die Aufschläge waren garnicht in der höhe gültig, er hatte da einen Brief hingeschrieben, und schon war der Betrag um diehälfte verringert, offensicht macht ein Anwalt eindruck...kein plan sie hätten gleich zum Anwalt gehen sollen.
das ganze hatte auch nicht viel gekostet, er hatte für die paar Minuten und den Brief damals 100 euronen genommen, gleich da bar bezahlt beim Anwalt.
also der hatte uns gesagt, die Zeitung hatte die kosten der Werbung vom exmann versucht einzutreiben, hatte sich aber mit dem Motorad tot gefahren, danach gings dem Anwalt zufolge zu irgendeinem Gericht und wurde in Abwesenheit Urteil gesprochen, konnte aber mangels tot des Exmannes und keiner Adresse der Exfreundin nicht eingetrieben werden, die Zeitung hat die Forderung an ein Inkassounternehmen weiterverkauft, das war die Firma auch, die meine Exfreundin 20 jahre später da angeschrieben hatte.
also der Grundforderungsbetrag war zu hoch, der Anwalt hat irgendwo in ein Buch geguckt, und da waren einige Aufschläge nicht mehr einforderbar, ich hab da keine Ahnung von, aber das hatte der Anwalt da aus dem Brief gelesen.
inwieweit sie da noch zum Anwalt gehen sollten, weiß ich nicht, der Anwalt hatte damals die 100 Euronen in bar genommen.
also ich persönlich würde ihnen sagen, holen sie sich infos von einem Anwalt, vielleicht haben sie ja eine Rechtschutzversicherung...
ichb würde sagen, die zocken sie ab, das hätten sie bei einem Anwalt nicht gemacht, der Anwalt war damals zufällig der Schjeidungsanwalt meiner Exfreundin, vielleicht hatte er deswegen die 100 Euronen genommen, wie gesagt kein plan
sie sollten sich an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden
Hallo,
Ich bin zwar nicht die hellste Leuchte am Abendhimmel ......aber den ersten Fehler hast du schon mit dem Angebot der Ratenvereinbarung gemacht, denn diese kommt einem Eingeständnis der Schuld gleich, auch einer alten Schuld nach Ablauf der Verjährungsfrist. Somit beginnt die Frist neu !
Du hättest dich gleich nach dem Erhalt dieser Forderung entweder hier, im Netz oder einer Verbraucherzentrale informieren sollen.
Warte erst mal ab, vielleicht hat ein Mitglied aus dem Forum noch eine hilfreiche Idee dazu.
https://www.test.de/Inkasso-Wie-Sie-auf-Post-von-Geldeintreibern-reagieren-sollten-4927283-0/
Daumen gedrückt !!!👋
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bid-inkasso-fuer-1und1-bzw-ionos-etc-tipps-200916.html
Ja, so habe ich das auch mal in einer Fortbildung gehört. Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt ein Schuldanerkenntnis dar.
Hast Du das Aktenzeichen des Vollstreckungsbescheids? Weißt Du, von welchem Gericht der erlassen wurde?
Forderungen aus Vollstreckungsbescheiden verjähren in 30 Jahren!
Deine einzige Chance aus der Sache heraus zu kommen ist wenn es diesen VB überhaupt nicht gibt oder wenn der fehlerhaft zugestellt worden ist.
Das ist kein Thema für Laiendarsteller. Du brauchst einen Rechtsanwalt.
Du selber darfst bis zu dessen Tätigwerden keine Erklärungen in dieser Sache abgeben.
Keine weiteren Erklärungen.
Ohne der Beratung durch einen Rechtsanwalt vorgreifen zu wollen könnte das völlige Fehlen eines VB zum Beispiel Grund zur Anfechtung der Rückzahlungsvereinbarung wegen arglistiger Täuschung geben.
Und was die Kosten betrifft: Sofern der Staat nicht einspringt und es keine Versicherung gibt, trägt man die Kosten der Rechtsberatung selber. Wer deswegen klein beigibt braucht an sich auch hier keine Fragen zu stellen.
""Keine Erklärungen abgeben". Hat er/sie aber schon gemacht mit der Ratenzahlungsvereinbarung und deren Zahlung seit einigen Monaten.
Einen Beratungshilfeschein kann man natürlich trotzdem beantragen, aus eigener Tasche würde ich wohl keinen Anwalt bezahlen, wenn der Zug schon abgefahren ist. Meinung einer Laiendarstellerin.