Ich habe genau genommen 3 Fragen:

  1. Eine Einbauküche wurde/wird samt Arbeitsleistung per Ratenzahlung beglichen. Das ganze ist über eine Bank fremdfinanziert, steht aber schon in direktem Zusammenhang zur Küche, da der Kreditvertrag direkt im Möbelhaus abgeschlossen wurde. Kann man trotzdem den Anteil der Arbeitsleistung auf der Rechnung im Jahr des Rechnungsdatums steuerlich geltend machen (Handwerkerleistung) oder immer nur den Anteil den man im betreffenden Jahr an Raten beglichen hat? Darlehenszinsen spielen keine Rolle, da 0%-Finanzierung.

  2. Ich lebe im Haushalt mit meiner Freundin. Rechnungsempfänger der Küchenbauer bin ich, kann trotzdem meine Freundin die Rechnung vollständig oder anteilig zu 50% steuerlich geltend machen?

  3. Ich bin darauf gestoßen, dass Handwerkerleistungen nur abgesetzt werden können, wenn es sich um eine Modernisierung und keinen Neubau handelt. Wir sind als Erstmieter in einen Neubau eingezogen und dort wurde zum ersten Mal eine Küche eingebaut. Ist diese Leistung absetzbar?

Danke im voraus.