Möbel verkauft an Nachmieter?

2 Antworten

Schau Dir einmal § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz an:

https://dejure.org/gesetze/WoVermittG/4a.html

Wir wissen natürlich nicht, ob der Vorwurf des Wucherpreises gerechtfertigt ist. Wenn aber wirklich der Übernahmepreis in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Möbel stehen sollte, braucht der Nachmieter den nicht zu bezahlen.

Dann muss er zahlen mal erwähnen das sonst der Anwalt sich darum kümmert.