Möbel verkauft an Nachmieter?
Ich habe an den Nachmieter gebrauchte Möbel verkauft, eine ca. 40% Anzahlung bekommen und jetzt, 1 Monat nach Einzug möchte er den Rest nicht mehr zahlen. Das wären Wucherpreise. Wie sieht die Rechtslage aus?
2 Antworten
Schau Dir einmal § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz an:
https://dejure.org/gesetze/WoVermittG/4a.html
Wir wissen natürlich nicht, ob der Vorwurf des Wucherpreises gerechtfertigt ist. Wenn aber wirklich der Übernahmepreis in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Möbel stehen sollte, braucht der Nachmieter den nicht zu bezahlen.
Dann muss er zahlen mal erwähnen das sonst der Anwalt sich darum kümmert.