Handwerkerleistungen bei Finanzierung/Ratenzahlung ansetzbar?

2 Antworten

Punkt 1: Die Arbeitsleistung des Küchenbauers wurde mit der Kreditauszahlung durch die Bank (für Dich?) unbar bezahlt, also ist sie im Zahljahr (nicht notwendigerweise auch im Rechnungsjahr) auch als hnHL ansetzbar. 

Punkt 3 ist nur für Immobilienbesitzer relevant, nicht für Eure selbstgekaufte Kücheneinrichtung.

Hinsichtlich einer Zuordnung zu Freundin oder Dich lies bitte dieses BMF-Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html


LittleArrow  11.01.2017, 00:51

Lies bitte noch Textziffern 49 (Rechnungsempfänger) und 51 (Bankzahlung). Es gab vor dem Einzug dort sicherlich schon mindestens einen Haushalt, nicht wahr?

PS: Bitte kommentiere eine Antwort oder einen Kommentar, aber nicht durch eine eigene Antwort. Danke.

Beg1nner 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 19:56
@LittleArrow

Danke für die Hinweise.

Ich werde die Kosten angeben.

Danke für deine schnelle Antwort.

zu Punkt 1: Okay, dann sollte dies kein Problem sein. Ich nehme an, der Küchenbauer wurde voll durch die Bank ausbezahlt. Lediglich ich zahle jetzt in Raten bei der Bank. Unbar ist also so oder so gegeben.

zu Punkt 2: Es steht zwar nirgendwo explizit drin, wer Rechnungsempfänger sein muss (auch nicht im gesamten Gesetzestext den ich zumindest überflogen habe), jedoch findet man an vielen Stellen den Hinweis, dass es eigentlich nur wichtig ist, dass die Leistung auf dem eigenen Grundstück erbracht werden muss. Von daher denke ich, dass es auch ein anderes Haushaltsmitglied als der Re.-Empfänger einreichen kann.

Vielen Dank,

Beg1nner.


LittleArrow  11.01.2017, 00:41

Nicht auf den eigenen Grundstück, sondern auf dem Grundstück, wo sich der Haushalt befindet.