Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“

Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.

Uch

I

 

Anwalt, Jura, Mietrecht, Eigentümergemeinschaft, Eigentum
Unangekündigte Hausbesuche vom Tierschutzverein?

Hey ihr lieben Tierbesitzer oder Jura-Spezialisten :)

Im Jahr 2018 haben wir einen Hund aus dem Tierschutz geholt, der leider sehr verhaltensauffällig ist und nun einen Maulkorb trägt. Dieser wurde selbstverständlich ordentlich und gut antrainiert. Dass wir ein wenig bestürzt darüber waren, dass es nicht wirklich eine Aufklärung seitens des Vereins gab, haben wir auch kund getan. Es ist ein riesiger Streit ausgebrochen und nun wird uns damit gedroht, dass unangekündigt jemand vorbei kommt und den Hund dann mitnimmt. Dies würde ja so im Schutzvertrag stehen. Im Schutzvertrag ist zum Einen ein Eigentumsvorbehalt geregelt, also dass wir als Halter nicht Eigentümer werden und sie eben diese Hausbesuche unangekündigt machen dürfen. Wie sieht das rechtlich aus? Wir quälen unseren Hund definitiv nicht nur weil er einen Maulkorb trägt und lieben den Kleinen über alles, auch wenn er Schwierigkeiten hat. Wir erfüllen keine Haftungsbedingungen aus dem Vertrag und selbst wenn jemand gegen das Tierschutzrecht verstoßen würde, dann wäre sowas doch Aufgabe der Behörden und nicht eines privaten Vereins. Was mache ich, wenn die vor der Tür stehen und Herausgabe verlangen? Ist dieser Schutzvertrag nicht ein Verstoß gegen meine Privatsphäre und auch unzulässig, dass das Eigentum nicht übergeht, obwohl eine kaufpreisähnliche Schutzgebühr bezahlt wurde? Ich freue mich über Tipps....

Jura, Recht, Verein
Welche Schritte muss ich bei einer GmbH-Auflösung in chronologischer Reihenfolge vornehmen?

Ich beabsichtige, meine GmbH aus Altersgründen aufzulösen.

Könnt ihr mir bitte stichwortartig die erforderlichen Schritte in chronologischer Reihenfolgen nennen?

Ich habe noch einige zusätzliche Fragen:

Wie sieht es mit der Abschlussbilanz aus. Welches Datum ist dafür maßgebend, Datum des Gesellschafterbeschlusses oder Datum der Löschung im Handelsregister oder ein anderes Datum? Mein Geschäftsjahr läuft am 30. Juni ab. Würde es sich deshalb nicht ganz besonders anbieten, die Firma zu diesem Datum aufzulösen?

Ist es richtig, dass man das Firmenkonto erst nach einem Jahr schließen darf, um noch die letzten Geschäfte endgültig abzuwickeln? Welches Datum gilt hierfür?

Ab wann darf ich keine Geschäfte mehr tätigen? Es könnte der Fall eintreten, dass während der Auflösungssphase noch Aufträge auf mich zukommen. Darf ich sie noch annehmen, obwohl die Firma sich bereits in Auflösung befindet?

Beantragt der Notar die handelsregisterliche Löschung sofort nach Gesellschafterbeschluß oder erst nach Ablauf 1 Jahres?

Selbstverständlich habe ich einen Steuerberater. Aber mir ist es wichtig, schon vorab informiert zu sein, damit ich meine Planung entsprechend vornehmen kann.

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bitte euch, diese so zu formulieren, dass auch ich als "Dummer" sie verstehe. :-)

GmbH, Jura, Recht, Handelsregister
Kann ich Schadenersatz für Belästigung durch unerwünschte Werbung bekommen?

Gibt es so etwas? Der Sachverhalt: seit ein paar Wochen werde ich von einer regionalen Bank (und deren Kooperationspartner easy ...) mit Briefen "bombardiert" in denen mir ein Kredit angeboten wird. Ich habe aber noch nie im Leben einen Kredit aufgenommen und dürfte (wenn überhaupt) nur einen äußerst positiven Eintrag bei der Schufa oder ähnlichen Agenturen haben. Von dort haben die meine Adresse bestimmt nicht. Weiterhin kommt noch dazu, dass ich noch nie ein Konto oder eine sonstige Verbindung zu dieser regionalen Bank hatte. ABER: mein Opa hat bei einer Filiale in dem Stadtteil, in der er wohnt, ein Sparbuch bei dieser Bank. Und (welch Zufall!): genau von dieser Filiale erhielt ich als erstes einen Brief, in dem Sie mir einen Kredit angeboten haben. Und der nächste "Zufall": mein Opa hat mich als Begünstigten bei seinem Sparbuch eintragen lassen, falls Ihm etwas zustoßen sollte. Daher ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: die Herrschaften von der Regionalbank haben missbräuchlich meine Adresse dazu benutzt, um mir unerwünschte Werbung zuzuschicken. Dazu haben Sie das Ganze auch noch an Ihren Kooperationspartner (easy...) in einem anderen Bundesland weitergeleitet, der mich jetzt auch Werbebriefen für Kredite belästigt. Natürlich könnte ich jetzt Mails und Briefe schreiben, in dem ich die Bank und den Kooperationspartner auffordere, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu streichen. Aber davon habe ich nichts. Deswegen die Frage: könnte ein cleverer Anwalt so etwas wie Schadenersatz für mich heraus schlagen wegen der Belästigung durch unerwünschte Werbung und Verstoßes gegen irgendwelche Datenschutz-Bestimmungen? Weil ich sonst Verbraucherschutz, Medien und ggf. auch noch Behörden informieren würde? Meinungen und Tipps? Danke im Voraus!

Anwalt, Bank, Datenschutz, Jura, Kredit, Recht, Werbung
Steuerberater oder Wirtschaftsingenieur? Wie entscheiden?

Guten Abend!

Ich stelle die Frage mal hier, da ich denke, hier sind die richtigen Experten. Nicht wie bei Gutefrage.
Ich bin momentan mit meiner Berufswahl sehr unsicher, daher doppeln sich manche Aspekte zu anderen Fragen - Sorry.

Nun...Ich hatte schon lange im Kopf, Steuerberater zu werden und das ganze Procedere durchzulaufen.
Nun kam dann vor einem Jahr der Wirtschaftsingenieur dazu und ich hatte endlich die Möglichkeit auch wieder Pilot zu werden. Das war mein Kindheitstraum. der Weg würde dann ungefähr so aussehen, dennoch mag ich auch das Wirtschaftliche gern:

Duales Studium WIng - Master Berufsbegleitend - dann Pilot werden.
Eigentlich ein solider Plan.

Aber nun vor ein paar Wochen kam ich wieder auf den Steuerberater zurück. Das finde ich immer noch sehr interessant und ich könnte mich auch selbständig machen. Das geht beim anderen Weg einfach nicht.- Der Weg beim Stb würde ca aussehen:

  1. Entweder: Dipl Finanzwirt - Bachelor of Laws (z.B. Wirtschaftsrecht) - Berufserfahrung - Stb-Prüfung
  2. Oder: dipl Finanzwirt - Jura studieren - Berufserfahrung - stb-Prüfung

damit könnte ich mir entweder eine eigene Kanzlei aufbauen oder Partner in einer Kanzlei werden und im Fortbildungssektor arbeiten.

Für mich ist das genau so interessant wie der erste Weg und beides reizt mich sehr. Auch Praktika haben keinen Aufschluss gegeben (Praktikum Pilot ist nicht möglich).

Finanziell würde der zweite Weg besser sein, aber auch beim ersten verdient man sehr gut.

Nun meine Frage: Wie kann ich selber eine Entscheidung treffen? Wie kann es mir einfacher Fallen? Was würdet ihr empfehlen? was ist evtl für die Zukunft besser?

Studium, Jura, Steuerberater, Steuern, Wirtschaft
Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht