Wer hat die Rechtsgebung über den öffentlichen Raum?
Hallo,
ich möchte wissen, ob der öffentliche Raum explizit öffentliche Plätze in der Gesetzesgewalt des Bundes oder der Länder liegen.
z.B. : wenn ein Rauchverbot für öffentliche Plätze gemacht werden soll, darf das der Bund machen oder müssen das die Länder machen?
Danke schonmal!
2 Antworten
Es kommt auf den Anlass und den Zweck der Nutzung des öffentlichen Raumes an:
Raucherschutz ist Ländersache
Nutzung für Cafes und Außengastronomie regeln die Gemeinden per Satzung
Demonstrationen müssen bei den Ordnungs- oder Polizeibehörden angemeldet werden.
Der Bund regelt nur übergeordnete Bereiche , z.Bsp. das Recht auf Versammlungsfreiheit im Grundgesetz und ausführende Gesetze, die dann im Bereich des Bundesinnenministers liegen.
Raucherschutz ist Ländersache. Das ist cool, wird in NRW nur nicht umgesetzt. Hier ist Nichtraucherschutz angesagt ..... ;-)))
Ländersache.