Hallo,

ich möchte wissen, ob der öffentliche Raum explizit öffentliche Plätze in der Gesetzesgewalt des Bundes oder der Länder liegen.

z.B. : wenn ein Rauchverbot für öffentliche Plätze gemacht werden soll, darf das der Bund machen oder müssen das die Länder machen?

Danke schonmal!