Unangekündigte Hausbesuche vom Tierschutzverein?
Hey ihr lieben Tierbesitzer oder Jura-Spezialisten :)
Im Jahr 2018 haben wir einen Hund aus dem Tierschutz geholt, der leider sehr verhaltensauffällig ist und nun einen Maulkorb trägt. Dieser wurde selbstverständlich ordentlich und gut antrainiert. Dass wir ein wenig bestürzt darüber waren, dass es nicht wirklich eine Aufklärung seitens des Vereins gab, haben wir auch kund getan. Es ist ein riesiger Streit ausgebrochen und nun wird uns damit gedroht, dass unangekündigt jemand vorbei kommt und den Hund dann mitnimmt. Dies würde ja so im Schutzvertrag stehen. Im Schutzvertrag ist zum Einen ein Eigentumsvorbehalt geregelt, also dass wir als Halter nicht Eigentümer werden und sie eben diese Hausbesuche unangekündigt machen dürfen. Wie sieht das rechtlich aus? Wir quälen unseren Hund definitiv nicht nur weil er einen Maulkorb trägt und lieben den Kleinen über alles, auch wenn er Schwierigkeiten hat. Wir erfüllen keine Haftungsbedingungen aus dem Vertrag und selbst wenn jemand gegen das Tierschutzrecht verstoßen würde, dann wäre sowas doch Aufgabe der Behörden und nicht eines privaten Vereins. Was mache ich, wenn die vor der Tür stehen und Herausgabe verlangen? Ist dieser Schutzvertrag nicht ein Verstoß gegen meine Privatsphäre und auch unzulässig, dass das Eigentum nicht übergeht, obwohl eine kaufpreisähnliche Schutzgebühr bezahlt wurde? Ich freue mich über Tipps....
2 Antworten
Ich würde so pauschal mal die Wirksamkeit der entsprechenden Vertragsklauseln bezweifeln, aber im Detail müsste das ein Rechtsanwalt prüfen und bewerten.
Es steht dem Verein natürlich frei, hinsichtlich angeblicher Erkenntnisse die zuständigen Behörden zu informieren und hinsichtlich eines möglichen Herausgabeanspruchs den Rechtsweg zu beschreiten.
Ich denke der Tierschutzverein kann Verstöße gegen den Tierschutz dem Veterinäramt melden und die schauen dann nach und entscheiden ob der Hund Artgerecht gehalten wird und können dir ein Tierhaltungsverbot aussprechen und den Hund Konfiszieren.
Wenn sie dir drohen den Hund mitzunehmen, dann überschreiten sie nach meiner Meinung ihr Kompetenzen, das obliegt nur der Behörde.