Was sind "wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen"?
Kann mir jemand die juristische Verklausulierung "wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen" erklären? Ich erläuter später woher ich das habe. :)
2 Antworten
Die Privatpersonen gliedern sich wie folgt:
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen (Einzelfirmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Landwir-te sowie Privatpersonen, deren Einkommen überwiegend aus Vermögen stammt),
wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Rentner sowie Pensionäre),
sonstige Privatpersonen (Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, in Ausbildung befindliche Personen so-wie Personen ohne Berufsangabe).
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Quelle:
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Das Gegenteil von "Unternehmen und wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen".
"wirtschaftlich Selbständig" ist man wohl, wenn man nicht angestellt und kein Empfänger von staatlichen Leistungen aller Art ist. Also typischerweise Unternehmer oder selbständig oder freiberuflich tätig.
Das Gegenstück sind "wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen", also Angestellte, Rentner, Kinder und alle anderen, die sich als von irgendeiner Stelle abhängig sehen.
Vorstände und Geschäftsführer??? Nach der Definition wohl eher selbständig.