Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Bruder +ich erben mal Haus.Er macht laufd.Schulden+will mich als Kredit-Bürgen.Will er an mein Erbe?

Mein Bruder und ich erben laut Berliner Testament m.Eltern (Mutter inzwischen Witwe u.Voll-Erbin) mal gemeinsam zu gleichen Teilen ein Haus. Bruder arbeitet(Ex-Jura-Student)als Geschäftsführer. Ich bin Staatl.anerk.Erzieherin,habe immer nur Vertretungs-Stellen gehabt. Mittlerweile lebe ich von Hartz IV. Habe über 2.000 Euro Schulden. Mein Bruder,der aufgrund geregeltem Einkommen (da fest.Arbeitsplatz) eigentl.keine Probleme als Geschäftsführer haben müsste,bei mehreren Banken Kredit zu nehmen , hat nun selbst 25.000 Euro Schulden . Und kam mit meiner Mutter Sonntags zu mir,und wollte mich als Bürgin für einen erneuten Kreditantrag -bei der BHW Bank.Er brauche dringend Geld Er sagte,dass meine Mutter aufgrund ihres hohen Alters allein keine neue Hypothek(auf`s Haus aufgenommen) sicher abzahlen kann.Dann legte er mir eine selbstverfasste Freistellungs-Erklärung vor,in dieser er erklärte,mich,-im Falle SEINER Zahlungs-Unfähigkeit der Raten,mich von allen "wirtschaftlichen" Verpflichtungen zu entbinden .OHNE notarielle Beglaubigung. Auf dem Formular des BHW-Kredit-Antrages soll ich nur meine Adresse als Bürgin angeben, NICHT ABER Angaben zu Gehalt oder Arbeitgeber machen. OHNE meine Bürgschafts-Unterschrift:Bleibt mir wenigst.Recht auf Pflichtteil?? Könnte es sein,dass mein Bruder sich durch meine Unterschrift irgendwie meinen Erbteil für sich sichern will ?

betrug, Bürgschaft, erbrecht, Hartz IV, Kredit
Wie kann Immobilien-Bürgschaft und Schenkung, ggf. mit Nießbrauch sinnvoll kombiniert werden?

Hallo werte Community,

eine Frage aus dem Bereich Bürgschaft / Immobilienübertragung / Schenkung / Nießbrauch in der Hoffnung, kreative Hilfe von Euch zu erhalten.

Folgende Situation IST:

Aktuell wohne ich zur Miete in einem Haus (A) in dem auch der Vermieter lebt. Der Wert von (A) ist schwer zu beziffern, aber sicherlich über dem noch offenen Kredit von 80.000 Euro. Der Vermieter hat ein weiteres Haus (B) (13 Wohneinheiten), geschätzter Verkehrswert von 1 Million Euro, allerdings auch noch mit ca. 800.000 Euro im Kredit. Vermieter hat keine direkten Erben, ist 60 Jahre alt. Das andere Objekt (B) (mit den 13 Wohneinheiten) sichert ihm sein Einkommen, da er ansonsten keine nennenswerten Einkünfte und auch kaum Rentenansprüche hat. Dieses besagte Objekt (B) allerdings ist seinerzeit mit einer Bürgschaft seiner damaligen Frau finanziert worden, die jetzt aus diesem Vertrag rauswill, da die beiden seit geraumer Zeit geschieden sind.

Problemstellung:

Vermieter fragt mich, ob ich nicht die Hälfte dieses Objektes (B) haben möchte und dafür als Bürge eingesetzt werden könnte. (Die Gütertrennung läuft da wohl auf anderen Wegen). Er kann sich vorstellen, mich als Erben einzusetzen (wie gesagt, keine direkten Erben, nur Geschwister/Neffe)

Motivation Vermieter: Er möchte sowohl seinen Lebensunterhalt über die Mieteinnahmen (von Haus (B) ) sichergestellt wissen als auch im Haus (A) weiterhin wohnen bleiben.

Meine Motivation: Übertragung von Haus (A) auf mich, so dass ich nicht mehr zur Miete, sondern im Eigentum lebe (um beispielsweise sinnvoller Investitionen tätigen zu können). Mittelfristig, also im Erbfall bei Tod des Vermieters Erbe des Objekts (B).

Sachlage soweit verständlich? Ich bin kein Immobilienprofi und werde mir hier sicherlich fachkundige Information und Beratung von verschiedenen Stellen holen und das sehr genau durchrechnen.

Es geht mir aktuell eher darum, wie man hier eine Lösung generieren kann, die für alle Seiten optimalen Nutzen bietet. Freies, kreatives Denken erwünscht, im Zweifel auch abraten! Bisher bin ich im Konzept "Schenkung mit Nießbrauchsrecht" gelandet. Zumindest mal für Objekt (A). Objekt (B) würde ich auch nur dann quasi "bebürgen", wenn mir dies erbrechtlich jetzt oder später ohnehin übergeben würde.

Machen diese Gedanken Sinn? Wie sind Eure Gedanken? Vielen Herzlichen Dank für jegliche Tipps und Ideen...

Bürgschaft, Finanzierung, schenkung