Hallo werte Community,
eine Frage aus dem Bereich Bürgschaft / Immobilienübertragung / Schenkung / Nießbrauch in der Hoffnung, kreative Hilfe von Euch zu erhalten.
Folgende Situation IST:
Aktuell wohne ich zur Miete in einem Haus (A) in dem auch der Vermieter lebt. Der Wert von (A) ist schwer zu beziffern, aber sicherlich über dem noch offenen Kredit von 80.000 Euro. Der Vermieter hat ein weiteres Haus (B) (13 Wohneinheiten), geschätzter Verkehrswert von 1 Million Euro, allerdings auch noch mit ca. 800.000 Euro im Kredit.
Vermieter hat keine direkten Erben, ist 60 Jahre alt. Das andere Objekt (B) (mit den 13 Wohneinheiten) sichert ihm sein Einkommen, da er ansonsten keine nennenswerten Einkünfte und auch kaum Rentenansprüche hat.
Dieses besagte Objekt (B) allerdings ist seinerzeit mit einer Bürgschaft seiner damaligen Frau finanziert worden, die jetzt aus diesem Vertrag rauswill, da die beiden seit geraumer Zeit geschieden sind.
Problemstellung:
Vermieter fragt mich, ob ich nicht die Hälfte dieses Objektes (B) haben möchte und dafür als Bürge eingesetzt werden könnte. (Die Gütertrennung läuft da wohl auf anderen Wegen).
Er kann sich vorstellen, mich als Erben einzusetzen (wie gesagt, keine direkten Erben, nur Geschwister/Neffe)
Motivation Vermieter:
Er möchte sowohl seinen Lebensunterhalt über die Mieteinnahmen (von Haus (B) ) sichergestellt wissen als auch im Haus (A) weiterhin wohnen bleiben.
Meine Motivation:
Übertragung von Haus (A) auf mich, so dass ich nicht mehr zur Miete, sondern im Eigentum lebe (um beispielsweise sinnvoller Investitionen tätigen zu können).
Mittelfristig, also im Erbfall bei Tod des Vermieters Erbe des Objekts (B).
Sachlage soweit verständlich?
Ich bin kein Immobilienprofi und werde mir hier sicherlich fachkundige Information und Beratung von verschiedenen Stellen holen und das sehr genau durchrechnen.
Es geht mir aktuell eher darum, wie man hier eine Lösung generieren kann, die für alle Seiten optimalen Nutzen bietet. Freies, kreatives Denken erwünscht, im Zweifel auch abraten!
Bisher bin ich im Konzept "Schenkung mit Nießbrauchsrecht" gelandet. Zumindest mal für Objekt (A). Objekt (B) würde ich auch nur dann quasi "bebürgen", wenn mir dies erbrechtlich jetzt oder später ohnehin übergeben würde.
Machen diese Gedanken Sinn? Wie sind Eure Gedanken?
Vielen Herzlichen Dank für jegliche Tipps und Ideen...