Für Freund gebürgt nun Zahlt er aus Rache nicht mehr?

2 Antworten

Hallo,

Du kannst Deine Mutter beraten und ihr helfen, aber "machen" muss sie selbst. Denn das ist eine Angelegenheit zwischen der Bank, Deinem Ex und Deiner Mutter.

Bei der Bürgschaft kommt es auf deren Art an:

  • Ist darin die sogenannte "Einrede der Vorausklage" enthalten, dann muss die Bank erst alle Schritte gegen den Schuldner ergebnislos ergriffen haben bevor sie sich Geld von Deiner Mutter holen kann (Par. 771 BGB).
  • Leider wird es aber eine sogenannte "selbstschuldnerische Bürgschaft" sein, in welcher als Standardformulierung auf diese Möglichkeit verzichtet wird. Die Bank kann sich damit unmittelbar das Geld von Deiner Mutter holen.

Jetzt gehts aber weiter:

Wenn Deine Mutter zahlt oder zahlen muss, dann hat sie natürlich einen Anspruch gegenüber deinem Ex-Freund und kann sich das Geld von ihm zurückholen.

Dazu gibt es unterschiedliche Eskalationsstufen, beginnend mit einer freundlichen Aufforderung mit Terminsetzung (wichtig!!), nach Terminablauf ein Mahnbescheid, danach kommt der Vollstreckungsbescheid usw.

Diese Eskalation sollte aber fachkundig erfolgen, also ggfs. per Rechtsanwalt.

Gruss

Walter


Hfibrkkbdvj 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 19:22

Ja ich habe es falsch ausgedrückt natürlich muss sich meine Mutter darum kümmern. Allerdings bin ich momentan zwischendrin da er nach mehrmaliger Aufforderung von meiner Mutter nicht reagiert. Jedoch vielen Dank für diese sehr Hilfreiche Antwort!

user2358  02.03.2018, 12:23
@Hfibrkkbdvj

Sowie Du es schilderst befürchte ich, dass es ohne einen Rechtsstreit keine Lösung geben wird. Deine Mutter sollte einen Rechtsanwalt für die Eskalation einschalten. Da Du schreibst, der Ex "hat das Geld" sind die Aussichten für Deine Mutter als relativ gut einzuschätzen.

Du leider gar nicht.

Vertragsverhältnisse sind lediglich zwischen deiner Mutter, deinem Ex und der finanzierenden Bank (gehe ich jetzt einfach mal von aus) entstanden.

Das finanzierende Institut hat, je nach Ausgestaltung der Bügschaftserklärung, das Recht bereits nach der ersten nicht bezahlten Rate an deine Mutter heranzutreten und von dieser die weitere Begleichung der Verbindlichkeit zu fordern. Sollte es bereits zu mehreren Ausfällen seitens deines Ex gekommen sein, so besteht auch die Möglichkeit die Verbindlichkeit in einer Summe fällig zu stellen und auch dieses gesamte Summe bei deiner Mutter einzufordern.

Bürgschaften sind nunmal extrem mit Vorsicht zu genießen für den Bürgen. Im Endeffekt hätte man deine Mutter auch direkt als Darlehensnehmerin mitverpflichten können. Nur um dir die Tragweite einer Bürgschaft zu erklären!

Um zu deiner Frage zurückzukommen: Gegenüber der Bank könnt ihr nichts tun, außer die haben sich massiv im Bürgschaftsvertrag verhauen (Rechtsanwalt!). Das heißt deine Mutter zahlt erstmal, so wie es die Bank verlangt um keine negativen Konsequenzen für sich selbst auszulösen. Im Innenverhältnis zwischen deiner Mum und deinem Ex kann man natürlich was machen und versuchen auf zivilrechtlichem Weg das Geld zurückzufordern. Aber auch da klingt es eher nach Rechtsanwalt, als nach gütlicher Lösung wenn ich schon RACHE in der Überschrift lesen.

Mit besten Grüßen und viel Erfolg!