Bürgschaft vs Mieter?

5 Antworten

Verlangen kann er viel, Ansprüchen hat er keine, denn er ist ja nicht der Mieter sondern nur Bürge, das der Mieter zahlt.

Ggf könnte der Bürge vom Mieter eine Art Pfand für den Zeitraum des Bürgens fordern, das währe aber vor Vertragsunterzeichnung auszuhandeln und nicht danach. So nach dem Motto, ich Bürge für dich wenn du mir den Schlüssel aushändigst.

Aber ehrlich, ich würd dir den Schlüssel geben und nach Einzug einfach das Schloß auswechseln.

Verlangen kann man vieles/alles! 😜😁😎


Jayjay109 
Beitragsersteller
 17.07.2022, 11:19

Und inwiefern ja das rechtlich? 😁

berlina76  17.07.2022, 12:02
@Jayjay109

Du kannst alles verlangen, auch, das er sich nackig macht. Verlangen heißt aber nicht, das man darauf einen Anspruch hat, erst recht keinen rechtlichen.

Deine Frage geht in so viele Richtungen...

kannst Du nicht einfach kurz aufzeigen, was wann wie warum passiert ist...?

sorry, stehe auf dem Schlauch...

Natürlich kann der Bürge das nicht.

Interessieren würde aber der Hintergrund der Frage.


Jayjay109 
Beitragsersteller
 17.07.2022, 11:29

Ein bekannter hat aktuell seine mom bzw ihren Partner als Bürge bezüglich des mietverhältnisses weil er noch relativ jung ist. Jetzt hat der junge privat einige persönliche Probleme (die nichts mit dem einzahlen der Miete zu tun hat) und die Mutter hat die Befürchtung das die Wohnung irgendwann nicht mehr Zustand behält den sie habensollte und aufgrund dieser Befürchtung möchte sie ihren Sohn der Wohnung verweisen und den Schlüssel einbehalten.

DerCAM  17.07.2022, 11:39
@Jayjay109

Das haette sie sich ueberlegen muessen, bevor sie die Buergschaft uebernommen hat. Jetzt ist es dafuer zu spaet. Das ist halt eines der Risiken, die man als Buerge eingeht.

Jayjay109 
Beitragsersteller
 17.07.2022, 11:44
@DerCAM

Also kann sie sozusagen gar nichts machen?!

DerCAM  17.07.2022, 11:50
@Jayjay109

Ausser zahlen, wenn du nicht zahlst, kann sie da gar nix.

Jayjay109 
Beitragsersteller
 17.07.2022, 11:56
@DerCAM

Ok vielen Dank. Das hat mir erstmal sehr weitergeholfen. Geilen Tag wünsch ich

berlina76  17.07.2022, 12:46
@Jayjay109

Ist die Mutter nur Bürge oder tatsächlich Mieter und hat die Wohnung dem Kind nur zur Nutzung überlassen?

Der Buerge hat keinerlei Rechte an der Wohnung.


Jayjay109 
Beitragsersteller
 17.07.2022, 11:23

Kann also nicht einfach den wohnungschlüssel ohne weiteres Verlangen, richtig?

DerCAM  17.07.2022, 11:38
@Jayjay109

Verlangen kann man viel. Einen Anspruch hat der Buerge darauf aber natuerlich nicht.