Mietbürgschaft

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, also mir stellen sich im Zusammenhang mit einer " Bürgschaft " unweigerlich die Nackenhaare auf. Man kann wohl für alle Bürgschaften generell sagen, wenn der für den Du bürgst zahlungsunfähig wird, wird man sich mit den noch ausstehenden Forderungen an Dich halten. Aber da kommen sicher noch kompetentere Ratschläge. K.


imager761  20.07.2012, 18:39

Aber da kommen sicher noch kompetentere Ratschläge. K.

An denen der Fragesteller offenbar mit dieser bereits nach 11 Minuten "hilfreichst" bewerteten Antwort gar nicht interessiert ist.

So bekommt er oder der Mietinteressent möglicherweise eine interessante Wohnung nicht :-(

G imager761

Gaenseliesel  19.07.2012, 18:47

da noch keine weiteren Meinungen gepostet wurden....... Habe mal im Netz nachgeschaut und kann Dir nur raten, sich diese " Selbstschuldnerische Bürgschaft " gaaaaanz genau zu überlegen. Hier nur ein kurzer Auszug : " Der Bürge der selbstschuldnerischen Bürgschaft wird bei Zahlungsverzug des Schuldners lt. Vertrag so behandelt, als sei er selbst Schuldner. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist strenger gestrickt als normale Bürgschaften. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft darf sofort auf den Bürgen zugegangen werden. Das ist möglich, weil der Bürge gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. " Gib doch bei Google selbst einmal den Begriff , Selbstschuldnerische Bürgschaft, Mietvertrag, ein. Du wirst erstaunt sein, auf was Du dich dann einlässt K.

Mehr als 3 Mieten darf ein Vermieter nicht als Mietsicherheit verlangen, egal, ob bar oder als Bürgschaft.

Also Du würdest darauf verzichten, das erst der Schuldner (Mieter)zur Zahlung von irgendwelchen Schäden, Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen wird, sondern sofort Du. Die Höhe ist nicht begrenzt. Ein Irrsinn!!! Die Bonitätsunterlagen sind sicher der Verdienstnachweis und eine Selbstauskunft, oder Schufaauskunft. Ich kann Dir nur dringend raten, Dich nicht darauf einzulassen: Unter Umständen könnte Dich das für´s Leben ruinieren, falls der Mieter die Miete nicht zahlt, nicht räumt und evtl noch Schäden in der Wohnung hinterlässt. So knapp werden Wohnungen hoffentlich nicht sein, sich auf sowas einzulassen. G williamsson