Mietbürgschaft
Ich soll eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis übernehmen, dabei auf Einreden nach §§ 771 ff BGB verzichten. Die Bürgschaft wird zusätzlich zur Kaution, auch zur Absicherung der Bonitätsunterlagen (was immer das auch heißen mag), verlangt.
Es werden keine Zahlen zur Bürgschaftshöhe genannt. Meine Frage: Ist die Höhe einer solchen Bürgschaft gesetzlich geregelt? Auf was lasse ich mich da genau ein?
Für hilfreiche Antworten dankt Euch im vorraus Kreppel
3 Antworten
Hallo, also mir stellen sich im Zusammenhang mit einer " Bürgschaft " unweigerlich die Nackenhaare auf. Man kann wohl für alle Bürgschaften generell sagen, wenn der für den Du bürgst zahlungsunfähig wird, wird man sich mit den noch ausstehenden Forderungen an Dich halten. Aber da kommen sicher noch kompetentere Ratschläge. K.
Aber da kommen sicher noch kompetentere Ratschläge. K.
An denen der Fragesteller offenbar mit dieser bereits nach 11 Minuten "hilfreichst" bewerteten Antwort gar nicht interessiert ist.
So bekommt er oder der Mietinteressent möglicherweise eine interessante Wohnung nicht :-(
G imager761
da noch keine weiteren Meinungen gepostet wurden....... Habe mal im Netz nachgeschaut und kann Dir nur raten, sich diese " Selbstschuldnerische Bürgschaft " gaaaaanz genau zu überlegen. Hier nur ein kurzer Auszug : " Der Bürge der selbstschuldnerischen Bürgschaft wird bei Zahlungsverzug des Schuldners lt. Vertrag so behandelt, als sei er selbst Schuldner. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist strenger gestrickt als normale Bürgschaften. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft darf sofort auf den Bürgen zugegangen werden. Das ist möglich, weil der Bürge gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. " Gib doch bei Google selbst einmal den Begriff , Selbstschuldnerische Bürgschaft, Mietvertrag, ein. Du wirst erstaunt sein, auf was Du dich dann einlässt K.
Mehr als 3 Mieten darf ein Vermieter nicht als Mietsicherheit verlangen, egal, ob bar oder als Bürgschaft.
Also Du würdest darauf verzichten, das erst der Schuldner (Mieter)zur Zahlung von irgendwelchen Schäden, Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen wird, sondern sofort Du. Die Höhe ist nicht begrenzt. Ein Irrsinn!!! Die Bonitätsunterlagen sind sicher der Verdienstnachweis und eine Selbstauskunft, oder Schufaauskunft. Ich kann Dir nur dringend raten, Dich nicht darauf einzulassen: Unter Umständen könnte Dich das für´s Leben ruinieren, falls der Mieter die Miete nicht zahlt, nicht räumt und evtl noch Schäden in der Wohnung hinterlässt. So knapp werden Wohnungen hoffentlich nicht sein, sich auf sowas einzulassen. G williamsson