Guten Morgen Community,
folgender Sachverhalt:
Aktuell interessiere ich mich für eine Doppelhaushälfte, die einen kleineren Brandschaden hat. Die Gebäudeversicherung und die Besitzerin haben noch keine Einigung bezüglich weiteres vorgehen getroffen.
Die Besitzerin möchte gerne den Neuwert, der ihr nur dann zusteht, wenn das Haus in die urpsüngliche Form aufgebaut wird (keine vergrößerung und Nutzungsänderung). Durch eigene mittel kann Sie aktuell das Haus nicht sanieren.
Aufgrund vom Brandschaden haben wir uns auf einen unterdurchschnittlichen Preis geeinigt. Ich habe ihr angeboten, dass ich von den ansprüchen der Versicheurng abtrete und sie nach Sanierung des Hauses die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen kann.
Ist das so möglich?
Wenn ja, möchte Sie eine zusätzliche Bürgschaft, für den Fall, dass der Rahmenplan für einen Neuwert anspruch meinerseits nicht eingehalten werden. Die Bürgschaft soll indiesem Fall mit dem Kaufobjekt erfolgen. Kann man dies so abwickeln? Weil ich denke das die Bank wegen der Finanzierung schon im Grundbuch eingetragen wird.
Vielen Dank im Voraus.