Hauskauf mit Brandschaden?
Guten Morgen Community,
folgender Sachverhalt:
Aktuell interessiere ich mich für eine Doppelhaushälfte, die einen kleineren Brandschaden hat. Die Gebäudeversicherung und die Besitzerin haben noch keine Einigung bezüglich weiteres vorgehen getroffen.
Die Besitzerin möchte gerne den Neuwert, der ihr nur dann zusteht, wenn das Haus in die urpsüngliche Form aufgebaut wird (keine vergrößerung und Nutzungsänderung). Durch eigene mittel kann Sie aktuell das Haus nicht sanieren.
Aufgrund vom Brandschaden haben wir uns auf einen unterdurchschnittlichen Preis geeinigt. Ich habe ihr angeboten, dass ich von den ansprüchen der Versicheurng abtrete und sie nach Sanierung des Hauses die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen kann.
Ist das so möglich?
Wenn ja, möchte Sie eine zusätzliche Bürgschaft, für den Fall, dass der Rahmenplan für einen Neuwert anspruch meinerseits nicht eingehalten werden. Die Bürgschaft soll indiesem Fall mit dem Kaufobjekt erfolgen. Kann man dies so abwickeln? Weil ich denke das die Bank wegen der Finanzierung schon im Grundbuch eingetragen wird.
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Wahrscheinlich wird es mit der Versicherung nicht so funktionieren, wie ihr euch das vorstellt.
Der Versicherungsfall ist vor der Veräußerung eingetreten. Somit steht die Entschädigung demjenigen zu, der zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer (Gebäudeeigentümer) war. Also geht der Anspruch aus der Versicherung nicht auf den Käufer über.
Verkauft sie dir also das Haus vor der Wiederherstellung, wird sie wahrscheinlich nur den Anspruch auf die Zeitwertentschädigung haben.
Allerdings würde ich noch einmal genau die Bedingungen studieren. Denn eigentlich ist die Versicherungssumme dafür gedacht, das Gebäude wieder aufzubauen. Insofern leistet die Versicherung nicht erst, wenn die versicherte Sache wiederhergestellt wurde, sondern schon vorher. Für den Neuwertanteil gilt allerdings, dass dieser auch tatsächlich für den Wiederaufbau verwendet wird.