Ich soll eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis übernehmen, dabei auf Einreden nach §§ 771 ff BGB verzichten. Die Bürgschaft wird zusätzlich zur Kaution, auch zur Absicherung der Bonitätsunterlagen (was immer das auch heißen mag), verlangt.

Es werden keine Zahlen zur Bürgschaftshöhe genannt. Meine Frage: Ist die Höhe einer solchen Bürgschaft gesetzlich geregelt? Auf was lasse ich mich da genau ein?

Für hilfreiche Antworten dankt Euch im vorraus Kreppel