Eltern als offizielle Mietvertragspartner & Kind als Wohnungsnutzer - Zweitwohnsitz?

1 Antwort

In einem ähnlichen Fall ging es darum, dass in Student nicht als Mieter akzeptiert - und seine Eltern die offiziellen Mieter der Wohnung wurden.

Der Fall ereignete sich ebenfalls in H H und da die Eltern ihren eigenen Wohnsitz ebenfalls in Hamburg hatten, wurde eine Zweitwohnsitzsteuer nicht erhoben.

Ich habe den Artikel, den ich las noch einmal herausgesucht und hier kannst Du es schwarz auf weiß lesen ;-))

http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/?id=11763


Mikkey  05.02.2015, 21:29

Zur Vervollständigung der maßgebliche Text aus dem hamburgischen Gesetz, denn es ist nicht überall, wo es um Steuern geht ratsam, das Finanzamt zu fragen. Hier hätte es die "zuständige Behörde" sein müssen, welche auch immer das sein mag.

Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldgesetzes in der Fassung vom 6. Mai 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 81, 136), zuletzt geändert am 23. Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 330, 332), dient. 2 Zweitwohnung ist auch jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich auf Dauer überlässt und die diesem als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes dient.