Eltern als offizielle Mietvertragspartner & Kind als Wohnungsnutzer - Zweitwohnsitz?
Hallo, hoffentlich kann mir jemand diesen Fall beantworten:
Fall: Eine Person wird als Mieter einer Wohnung nicht akzeptiert. Eine Bürgschaft der Eltern kommt nicht in Frage, da - laut Vermieter - eine Kaution gezahlt wird. Der Vermieter schlägt vor, dass die Eltern offizielle Mietvertragspartner werden und deren Kind als offizieller Wohnungsnutzer in den Mietvertrag eingetragen wird.
Frage: 1. Müssen die Eltern eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen (HH)? 2. Müssen die Eltern dies irgendwo (z.B. Steuererklärung) angeben? 3. Sonstige Nachteile (außer natürlich, dass sie für das Aufkommen der Miete etc. schulden) der Eltern?
VIELEN DANK FÜR JEDE ANTWORT!!
1 Antwort
In einem ähnlichen Fall ging es darum, dass in Student nicht als Mieter akzeptiert - und seine Eltern die offiziellen Mieter der Wohnung wurden.
Der Fall ereignete sich ebenfalls in H H und da die Eltern ihren eigenen Wohnsitz ebenfalls in Hamburg hatten, wurde eine Zweitwohnsitzsteuer nicht erhoben.
Ich habe den Artikel, den ich las noch einmal herausgesucht und hier kannst Du es schwarz auf weiß lesen ;-))
Zur Vervollständigung der maßgebliche Text aus dem hamburgischen Gesetz, denn es ist nicht überall, wo es um Steuern geht ratsam, das Finanzamt zu fragen. Hier hätte es die "zuständige Behörde" sein müssen, welche auch immer das sein mag.