Kreditwürdigkeit bei geleisteter Bürgschaft?

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Hier ist zu unterscheiden, ob die Schwiegereltern

  • als Bürgen in die persönliche Haftung für den Kredit selbst gehen
  • oder sie nur ihne Immobile für die dingliche Haftung zur Verfügung stellen.

Im ersteren Fall werden Sie genauso wie ihr als Kreditnehmer behandelt und nehmen die volle Verpflichtung für den Kredit auf sich (vereinfacht gesagt, Unterschiede wg. nur Bürgschaft mal nicht genauer beschrieben). In einer Schufa-Auskunft ist das als vorhandene Verpflichtung mit "Bürgschaft über xx" aufgeführt und wird bei einer eventuellen weiteren Kreditaufnahme durch die Schwiegereltern von der Bank auch als vorhandene Verpflichtung eingerechnet.

Stellen sie nur die Immobilie für einen Grundschuldeintrag zur Verfügung, dann übernehmen sie keine direkte Haftung für den Kredit. Sie haben nur durch die Grundschuld die persönliche und dingliche Haftung, also dann, wenn es zu Zwangsmassnahmen aus dem Kredit heraus kommt. Ein Schufa-Eintrag erfolgt dabei nicht, aber bei einer Kreditaufnahme durch die Schwiegereltern kann es zu Problemen kommen, wenn dann deren Bank ebenfalls einen Grundschuldeintrag fordert. Andererseit kannst Du besseree Koditionen für den Kredit bekommen, wenn ein erstrangiger Grundschuldeintrag möglich ist.


Sarah1987 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 16:11

Das hilft mir schon sehr viel weiter, danke.

Bei der Grundschuld ist es ja nun so, dass auch eine nicht mehr beliehene Grundschuld im Grundbuch bestehen bleiben kann.

Die Eltern und wir sind bei der selben Bank. Wenn die Eltern dann einen neuen Kredit aufnehmen wollen würden und das ebenfalls wieder bei der Hausbank machen würden... würde der neue Kredit dann immer noch erstrangig bewertet werden solange die Grundschuld in Summe ausreicht um alle Verbindlichkeiten abzudecken?

user2358  26.01.2019, 17:33
@Sarah1987

Nein, das läuft anders:

wenn eine nicht mehr verwendete Grundschuld im Grundbuch steht, dann wird natürlich von der Bank diese verwendet, also die Bank macht eine "Neuvalutierung" und euer Kredit ist damit erstrangig abgesichert.

Sollten Schwiegereltern später ebenfalls einen Kredit aufnehmen, dann ist deren Kredit natürlich nicht mehr erstrangig abgesichert, sondern nachrangig hinter eurem Kredit.

um möglichst geringe Konditionen für uns erreichen. Wir sind kreditwürdig und würden den Kredit auch ohne Bürgen bekommen.

Das ist ja prima und wozu dann noch eine Bürgschaft? Solange die Hausfinanzierung bei der Hausbank ausgewählt wurde, mag die Bürgschaft noch einen kostensenkenden Effekt haben. Oder wenn durch die Bürgschaft Eure Immobilienbelastung von 100 % auf 80 % sinkt. Aber wenn Ihr alleine nur 80 % Belastung habt, dann ist der Effekt der Bürgschaft nicht mehr sehr hoch, wenngleich die Erstrangigkeit erst bei 60 % erreicht wird.

Aber vermutlich kommt es zu dieser Einsparung auch durch eine gezielte Erweiterung der möglichen Kreditgeber (z.B. auch Lebensversicherungen!) für Euren momentanen und langfristigen Bedarf. Damit meine ich nicht nur den heute niedrigsten Effektivzinssatz für 10, 15, 20 oder 25 Jahre, sondern vorallem auch die Möglichkeit von Sondertilgungen und mehrfachen kostenfreien Annuitätsratenwechsel, sowie einer für die Bauzeit passende bereitstellungszinsenfreie u/o -günstige Phase.

Die Bürgschaft wird in der Schufaauskunft über Eure Eltern möglicherweise kaum auftauchen. Bei einer Kreditaufnahme Eurer Eltern ist sie allerdings anzugeben, ebenso die Belastung des Hauses.

Problematisch wird die Bürgschaft bei der Trennung von Euch oder Euren Schwiegereltern, sowie bei einem potentiellen Hausverkauf der Eltern, weil dann Euer Finanzier die Eltern und ihr Haus aus der Haftung entlassen müssten. Welcher Finanzier gibt schon gerne solche freiwillig angebotenen Sicherheiten her?

Ich rate hier lieber zur Rücksichtnahme und zum Alleingang (mit dem Ehepartner). Die Schwiegereltern sollten nicht in Eure Finanzierung einbezogen werden.


Sarah1987 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 16:04

Annuitätenwechsel, bereitstellungsfreie Zeit und Sondertilgungen sind in unserem Fall unabhängig von der Bürgschaft der Eltern. Die Bürgschaft würde den Zinssatz allerdings merklich reduzieren und uns so mehr Luft für z. B. mögliche Sondertilgungen geben.

LittleArrow  26.01.2019, 21:17
@Sarah1987

Die ersten drei Aspekte sind natürlich unabhängig von der Zusatzbesicherung, aber insb. Annuitätenwechsel- und Sondertilgungsmöglichkeiten sind evtl. wichtige Handlungsoptionen in der Zukunft. Falls die Kapitalmarktzinsen wieder steigen sollten, sind die Sondertilgungsmöglichkeiten weniger interessant.

Der Zinssatzsenkung durch die Zusatzbesicherung stehen einige erhebliche Nachteile gegenüber, die andere und ich aufgeführt haben. Euer Zinsvorteil könnte zum substantiellen Zinsnachteil bei einem Finanzierungsbedarf Deiner Schwiegereltern führen und Ihr kommt da kaum aus der Nummer raus, es sei denn, durch komplette Sondertilgung.

Das Alter der Schwiegereltern spielt auch noch eine Rolle. Wenn die während Eurer planmäßigen Kreditlaufzeit in Rente gehen sollten, dann würde ich deren Kreditspielraum nicht durch die Besicherung einschränken wollen. Aber das ist meine und nicht notwendigerweise Deine Sicht. Noch gravierender wäre der Eintritt eines Pflegefalls bei einem Schwiegerelternteil, weil dann die finanziellen Resourcen gefragt sind.

Offenbar hast Du da etwas mißverstanden:

Man bürgt persönlich und nicht mit einer Immobilie.

Was hier offensichtlich gemeint ist, ist die Bestellung eines Grundpfandrechts auf das Haus der Schwiegereltern.

Natürlich wird es danach für die Schwiegereltern danach schwieriger die Immobilie für eigene Zwecke als Sicherheit zu verwenden. Ein anderer Kreditgeber könnte sich nämlich nicht mehr erstrangig absichern lassen.


Sarah1987 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 16:01

Für den Kreditvertrag selbst werden ausschließlich mein Mann und ich die Unterschrift leisten. Die Bürgschaft senkt für uns die Zinsen und wird in einem separaten Schriftstück festgehalten. Aber mir ist natürlich klar, dass beides miteinander zusammen hängt.

Wie ich heute gelernt habe gibt es wohl schon einen Unterschied zwischen persönlicher und dinglicher Haftung. Das werde ich am Montag dann gleich nochmal im Detail mit der Bank besprechen.

Ich persönlich würde solche Bürgschaften niemals übernehmen oder annehmen.

Man muß auch immer den worst case beachten. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung etc.. Dann geht es evtl. nicht nur um die Kreditwürdigkeit der Schwiegereltern, sondern um deren Haus.


Sarah1987 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 15:55

Krankheit und Arbeitslosigkeit werden wir per Versicherung absichern. Im Falle einer Scheidung erzielen wir mit einem Verkauf in jedem Fall so viel, dass von der von den Schwiegereltern verbürgte Teil der Gesamtkreditsumme abgelöst werden kann.

Insofern hilft mir diese Antwort leider nicht weiter.

LittleArrow  26.01.2019, 21:22
@Sarah1987
Im Falle einer Scheidung erzielen wir mit einem Verkauf in jedem Fall so viel ..

Im Falle einer bevorstehenden Scheidung kommt es nicht immer zu einem schnellen Verkauf (der hängt ja auch von diversen Marktgegebenheiten ab), sondern vielleicht zu einerm vorübergehenden Fall der Zahlungsunwilligkeit, bei der mit Zahlungsverpflichtungen Ping-Pong gespielt wird. Aber vielleicht habt Ihr ja auch noch einen Ehevertrag, bei dem die Immobilienverwertung eben nicht 50:50 erfolgt, sondern wegen des Schwiegerelternbonus Dein Mann eine höhere Quote verdient.