Regelung zu Bürgschaft für Autoleasing?
Hallo, ich hätte da folgende Frage.
Ab dem 1. August bin ich Azubi in einer Stadtverwaltung und bin nach langer Überlegung zu der Entscheidung gekommen, das ich ein Auto leasen wollen würde.
Jetzt aber zu der eigentlichen Frage: Wenn ich einen Bürgen habe; interessiert sich der Leasinggeber dann nurnoch für die Bonität des Bürgen, oder ist meine Bonität auch wichtig?
Danke im Voraus :)
1 Antwort
Deine Bonität ist auch wichtig, aber wenn du einen Bürgen brauchst, nicht ausreichend genug. Dann ist es wichtig, dass der Bürge eine einwandfreie Bonität hat, damit es zum Vertragsabschluss kommen kann.
Das kann man pauschal nicht sagen, weil jeder andere Kriterien hat. Aber du bist ja noch in der Probezeit bei der Anfrage, also gehe ich stark von aus, dass ein Bürge gefordert wird.
Okay dann warten wir mal ab. Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort :)
Die Leasingraten sind nur ein Teil der Kosten die auf Dich zukommen. So mußt Du das Leasingfahrzeug Vollkasko versichern und die nächste Unbekannte sind die Kosten, die Dir am Ende der Laufzeit des Vertrages entstehen. Leasing für Privatpersonen ist niemals wirtschaftlich.
Also ich habe noch nichts irgendwo angefragt, also ich weiß nicht ob ich einen Bürgen brauche, ich würde mich nur gerne vorher informieren.
Ich bekomme ein Nettoeinkommen von ca. 860€. Die Leasingrate beträgt in etwa 250€. Hinzu kommt noch das ich eine Anzahlung in Form meines aktuellen Autos machen würde (Golf 7 ~7000€ denke ich).
Kann man daran schon sagen, ob ich einen Bürgen bräuchte, oder nicht? Oder kann man das nicht so pauschal sagen?