Manchmal sind die dussligsten Fragen die interessantesten!!

Ja, das könnte als versuchter Mord gewertet werden.

Der entscheidende Punkt ist der Vorsatz: Wer eine Person fesselt, obwohl er weiß, dass das Schiff bald sinken wird, nimmt deren Tod zumindest billigend in Kauf (bedingter Tötungsvorsatz). Ob sich das Opfer später befreien kann oder nicht, ändert nichts an der ursprünglichen Gefährdung. Dass am Ende kein Platz mehr auf dem Rettungsboot ist, könnte als weitere Kausalitätskette betrachtet werden, aber das Hauptdelikt liegt in der Fesselung unter lebensgefährlichen Umständen.

Falls das Opfer tatsächlich stirbt, wäre es Mord oder Totschlag, je nach Motiv. Falls es überlebt, bleibt es versuchter Mord – möglicherweise in einem strafmildernden Fall, wenn keine direkte Tötungsabsicht bestand.

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Mit deinem angegebenen Einkommen von 850 € monatlich willst du 15.000 € Kredit aufnehmen?
Dass hier keine Bank mitmacht, das ist ja zunächst einmal klar.

Natürlich gibt es "Investoren", welche "Kredite" zu etwas höheren Zinsen verleihen, aber bei denen hast du auch das Risiko, bei Nichtzahlung von Raten köperliche Schäden unterschiedlicher Art zu bekommen.
Ob das deiner ohnehin angeschlagenen Gesundheit (wie du ja selbst schreibst) gut tut, das bezweifle ich.
Ohnehin kommt mir diese Geschäftsidee schon bereits bei deiner diffusen Schilderung so vor, als wenn eine Abzocke dahintersteckt, welche lediglich auf "Dummenfang" aus ist und das Ziel hat, von dir Geld zu erhalten.

Wenn du hier wirklich Hilfe bekommen willst, nenne den Namen dieser "Software" und dessen Anbieter.
Denn dann gibt es sicher Forumsteilnehmer, welche etwas genaueres dazu sagen können.

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In Deutschland haben wir doch mit US-Steuererklärungen nichts zu tun, also wieso soll der deutsche Staat bzw. wir als Steuerzahler hier etwas vergüten wollen?

Aber dazu habe ich einen Tipp:
Wenn dein Mann US-Bürger ist, dann soll er doch bei Trump nachfragen ob er diese Kosten steuerlich in der US-Steuererklärung ansetzen kann.
Denn der hat doch Steuererleichterungen versprochen.
Evtl. kann es ihm auch Musk sagen, denn der weiss es sicher noch besser, weil er hat mehr als Trump zu entscheiden.

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Das ist jetzt ein bisschen verzwickt, deshalb muss ich etwas ausholen:

  • Ihr habt bereits mit dem Erbfall (Tod des Erblassers) geerbt, der Erbschein ist nur ein Nachweis gegenüber Dritten für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten.
  • Da das Testament ungültig ist gilt die gesetzliche Erbfolge, also du und deine Schwester seid Erben zu gleichen Teilen und bildet eine "Erbengemeinschaft".
  • Diese Erbengemeinschaft besteht solange bis sie durch eine "Erbauseinandersetzung" aufgelöst ist, ihr also das komplette Erbe unter euch aufgeteilt habt.
  • Bis dahin sind alle laufenden Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe oder der Erbabwicklung, also auch die laufenden Kosten, welche für das Haus anfallen wie etwa Grundsteuer, Gebäudeversicherung, notwendige Reparaturen usw., aus der Erbmasse zu zahlen .
  • Anfallende Verbrauchskosten, also z.B. Strom, Wasser, Gas, Heizung, Telefon, Internet darf die Schwester ab dem Stichtag "Todestag" nicht vom Konto des Vaters zahlen, denn das betrifft nicht die Erbengemeisnchaft, sondern nur sie selbst in ihrer Rolle als Bewohnerin.
  • Ebensowenig darf sie keine Zahlungen vom Konto des Vaters zu eigenen Zwecken, also zB. die Krankenkasse, veranlassen.
  • Dazu hast du das Recht, es zurückzufordern bzw. es mit ihrem Erbanteil gegenzurechnen. Sinnvoll wäre hier ohnehin ein Gespräch mit der Bank, dass diese sensibler mit Zahlungsaufträgen umgehen soll (denn vermutlich hat die Schwester Kontovollmacht).
  • Da deine Schwester das Haus alleine nutzt hast du Anspruch auf eine "Nutzungsentschädigung", alternativ kannst du fordern, dass die Schwester aus dem Haus auszieht (das auch, wenn sie zu einer Nutzungsentschädigung nicht bereit ist).

Ziel ist jetzt die "Erbauseinandersetzung" so schnell wie möglich durchzuführen.
Ob sich das auf gütlichem Weg erreichen lasst, das musst du selbst einschätzen.
Andernfalls hast du die Möglichkeit einer "Erbauseinandersetzungsklage" (Par. 2042 BGB) beim Amtsgericht/Nachlassgericht zu beantragen, so dass ein Erbverwalter bestimmt wird (dessen Kosten natürlich die Erbmasse verringern).

Insgesamt schätze ich wirst du ohne eine anwaltliche Beratung nicht weiterkommen und dich letztendlich das Erbe noch einen Haufen Erbmasse und eigenes Geld kosten.

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Du bist vermutlich aus Österreich. Bei euch kommt es darauf an was vereinbart und wie die Police abgeschlossen ist.
Eine Begräbniskostenvorsorgeversicherung grundsätzlich nicht pfändbar, solange sie tatsächlich zweckgebunden für die Deckung der Bestattungskosten gedacht ist.

  • Unpfändbarkeit gemäß Exekutionsordnung (§ 301 EO): Versicherungen, die für den Todesfall abgeschlossen werden und ausschließlich der Deckung von Begräbniskosten dienen, sind grundsätzlich unpfändbar.
  • Zweckbindung entscheidend: Die Versicherung muss als reine Vorsorge für Begräbniskosten ausgewiesen sein. Wenn die Versicherung eine Auszahlung an Hinterbliebene vorsieht, könnte eine Pfändung unter bestimmten Umständen möglich sein.
  • Hinterlegung beim Bestattungsunternehmen: Oft wird empfohlen, die Versicherung direkt an ein Bestattungsunternehmen zu verpfänden oder zweckgebunden abzutreten, um die Unpfändbarkeit abzusichern.

Bei einem Bausparvertrag schauts so aus:

Wenn der Vertrag auf den Namen des Sohnes abgeschlossen ist, gehört das Guthaben ihm und ist nicht pfändbar, egal, wer die Prämien zahlt.
Aber wenn du weiterhin Kontrolle als Verfügungsberechtigter hast oder es eine missbräuchliche Absicht zu vermuten ist, dann könnte eine Pfändung bzw. Anfechtung möglich sein.

Meine Empfehlung ist deshalb, diese Angelegenheiten mit einem Anwalt oder der Schuldnerberatung zu besprechen.

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Die Durchsuchung umfasst alle Bereiche der im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Räume.
Darin dürfen Schränke, Schubladen, Truhen geöffnet und durchsucht werden.
Falls ein Schrank oder eine Kiste verschlossen ist, darf die Polizei sie öffnen, notfalls auch gewaltsam (z. B. durch Aufbrechen), wenn der Verdacht besteht, dass sich darin Beweismittel befinden.

Also lies den Beschluss vorher genau durch. Wenn du unsicher bist, dann versuche, dass eine Vertrauensperson von dir dabei ist.

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Eine Stationierung hat eine direkte positive Auswirkung auf die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, speziell auf Arbeitsplätze für Zivilangestellte unterschiedlicher Art.
Der Effekt lässt sich mit Untersuchungen zum Schliessen von Bundeswehrstandorten vergleichen.
Eine Studie aus den frühen 1990er Jahren im Auftrag des hessischen Wirtschaftsministeriums ergab, dass durchschnittlich zwei zivile Arbeitsplätzen für je 15 Soldaten in der Region vorhanden sind.

Dazu kommen Aufträge für Dienstleister, Handwerker und Zulieferer sowie Kaufkraft für zusätzlichen Umsatz bei Wohnen, Lebensmittel, Freizeit und Dienstleistungen.

Gleichzeitig erhalten Kommunen höhere Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteile und Gebühren, die aus dem wirtschaftlichen Umfeld des Standorts resultieren.
Das wiederum generiert Gelder für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Verkehrsbetriebe.

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Wenn du deine Wohnung kurzfristig (weniger als 6 Monate) vermietest fällt Umsatzsteuer an.
Es hat zwar mit deinem Gewerbe nichts zu tun, aber diese Dauer ist der Unterschied zwischen Steuer ja oder nein.

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Wenn du Eigentümer bist, dann kannst du nicht "untervermieten", sondern nur "vermieten".
Was du eher meinst ist aber eine vorübergehende Fremdnutzung.

Damit verlängerst du den Ablaufzeitpunkt der Spekulationsfrist um die entsprechenden Dauer, in welcher du die Wohnung nicht eigennutzt.
Ob oder mit Gewinnabsicht ist dabei irrelevant.

Ein "aber fast" gibt es dabei nicht, sondern Frist ist Frist.
Damit gilt Beginn (Zeitpunkt Kauf) und Ende (Zeitpunkt Kauf + 3 Jahre + Dauer Fremdnutzung)!

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Hier gibt es 3 unterschiedliche Aspekte:

Handy-Sprachaufnahme

Diese heimliche und nicht von dir genehmigte Sprachaufzeichnung ist nicht zulässig:
Nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) ist es strafbar, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Einwilligung aufzunehmen.

Beleidigung Chef

Da diese Beleidigung in einem privaten Gespräch mit einem Kollegen war gilt ein gewisser Schutz durch die Meinungsfreiheit.
Eine sofortige Kündigung lässt sich damit abwehren, besonders dann, wenn als Ursache diese Handy-Sprachaufzeichnung genannt ist.
Falls es zu einer Kündigung kommt, dann sofort Widerspruch einlegen und zu einem Anwalt für Arbeitsrecht (bzw. zu eurem Betriebsrat, sofern es einen gibt) und die Situation darstellen.

Verhalten Mitarbeiter

Eine heimliche Aufzeichnung oder Weitergabe an den Chef können wie oben erwähnt für den Mitarbeiter problematisch sein. Dem kannst du ordentlich "Feuer unterm A...." machen!
Ggfs. sagst du ihm das jetzt bevor er etwas unternimmt und zum Chef geht.

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In einfachem Deutsch:

Eine Person hat dich bei der Polizei angezeigt, dass du diese Person betrogen hast.
Die Polizei muss das jetzt klären.
Sie haben dich mit diesem Brief über die Anzeige informiert und aufgefordert, in die Dienststelle zu kommen. Deinen Personalausweis und den Brief musst du mitbringen.
Dort hast du die Gelegenheit, zu dieser Anzeige deine eigene Meinung zu sagen.
Du hast auch die Möglichkeit, mit einem eigenen Rechtsanwalt dort hinzugehen.
Wenn du keinen eigenen Rechtsanwalt hast, dann kannst du einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beantragen.

Ob die Anzeige stimmt, ob du jemand betrogen hast und wer das ist, das musst du aber selbst wissen bzw. vermuten.

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Noch besser wäre es, in ein Autokino zu fahren.
Dort ist die Gefahr, als krankgeschriebene potentielle Bazillenschleuder andere anzustecken, am geringsten.
Und so ziemlich jedes Auto hat Liegesitze, so dass man auch dort im Liegen den Film anschauen kann.

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Es kommt auf Art und Umfang der geplanten Arbeiten an.

  • Wenn ihr nur Instandhaltungen und Reparaturen durchführt, die den ursprünglichen Zustand erhalten oder wiederherstellen, dann sind die Kosten sofort absetzbar.
  • Falls aber durch die Arbeiten eine wesentliche Verbesserung oder ein Umbau erfolgt, müssen die Kosten über die AfA abgeschrieben werden.

Sofort absetzbar sind z. B.:

  • Austausch von Fenstern oder Türen (wenn keine erhebliche Verbesserung eintritt)
  • Streichen und Tapezieren
  • Austausch von Bodenbelägen

Sinnvoll wäre es, hier vorher eine fachliche Beratung einzuholen bzw. mit einem Steuerfachmann durchzusprechen.

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Ja, du kannst es für Print verwenden, aber du musst die Bedingungen der Lizenz einhalten:

  1. Namensnennung (BY): Du musst den Urheber (Berthold Werner) nennen.
  2. Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA – ShareAlike): Falls du das Bild bearbeitest oder in einem neuen Werk verwendest, muss dieses ebenfalls unter CC BY-SA 3.0 lizenziert werden.
  3. Lizenzhinweis: Die Lizenz (CC BY-SA 3.0) muss angegeben werden, am besten mit einem Link zur Lizenzbeschreibung https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/).

Für Printmedien könntest du den Hinweis so gestalten wie du es in der Frage vorhast, also zumindest den Urheber und die Lizenz nennen, idealerweise mit einem Verweis auf Wikimedia Commons, wo das Originalbild zu finden ist.

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Nein, in diesem Fall können die Handwerkerkosten steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Um Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuerlich absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Er musst selbst der Auftraggeber der Leistung sein.
  2. Die Rechnung muss auf seinen Namen ausgestellt sein.
  3. Die Zahlung muss von seinem eigenen Konto per Überweisung erfolgen. (Barzahlungen sind nicht absetzbar.)

Da der Freund des Freundes die Rechnung bezahlt und nicht er selbst direkt an den Handwerker, erfüllt er die Bedingungen nicht.
Selbst wenn er seinem Freund das Geld später z.B. in Raten zurückzahlt gilt das steuerlich nicht als direkte Zahlung durch ihn.

Wenn er die Handwerkerkosten absetzen will, dann sollte er die Zahlung direkt von seinem Konto an den Handwerker überweisen, den Betrag dafür von seinem Freund leihen und das dann in Raten zurückzahlen.

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