Du musst nicht immer wieder fragen - alles ist unter "https://www.finanzfrage.net/frage/privatinsolvenzkreditpkonto" bereits empfohlen.
Du endlich capito: Verhalten ändern, nicht rumjammern, auf kein "Simsalabim" hoffen!

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Zunächst einmal:
wenn ich für einen Notfall vorsorge, dann mit Produkten, welche ich auch verwenden will.
Das ist im Prinzip alles, was ich ohnehin ständig einkaufe und nicht so intergalaktische Sachen wie "Brot in Dosen", was ich auch in meinem Alltag so nicht esse.
Der Unterschied ist lediglich, dass ich mich für diese Vorsorge auf haltbare Produkte beschränke (z.B. Nudeln, Konserven) und diese regelmässig austausche, sie also regelmässig verwende und dann gleich wieder auffülle. Damit schaffe ich eine "Eiserne Reserve" bestimmter Produkte.
Natürlich kann ich in einem Notfallszenario keine hochwertige Gourmetkost oder mitten im Januar Erdberen verwenden. Da muss ich mich eben auf entsprechende Nahrungsmittel beschränken.

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Zunächst einmal liefert diese Theorie ja interessante Denkanstöße zur Rolle des Staates in der Geld- und Fiskalpolitik.
Einer der zentralen Punkte dabei ist, dass der Staat mit einer eigenen Währung theoretisch nicht insolvent gehen kann, da er jederzeit Geld drucken kann. Defizite sind daher weniger problematisch, solange dadurch keine hohe Inflation entsteht.
Diese Steuerung der Inflation übernimmt hier der Staat über Steuern anstatt es der Zinspolitik der Zentralbanken zu überlassen.
Verbunden damit ist eine staatliche Jobgarantie, um wirtschaftliche Stabilität und Vollbeschäftigung zu gewährleisten.

Allerdings sind erhebliche Risiken dabei, wenn diese Theorie politisch ohne strenge Inflationskontrolle oder fiskalische Disziplin angewendet wird, da unbegrenzte Staatsausgaben zu hoher Inflation oder gar Hyperinflation führen können.
Bei dauerhaft hohen Defiziten ist die Gefahr, langfristig eine wirtschaftliche Instabilität und einen Währungsverfall zu produzieren. Das hat wiederum Einfluss auf sinkendes Vertrauen in die Wirtschaftspolitik und beeinflusst negativ die eigene Marktbedeutung.

Deshalb ist diese Theorie für eine uneingeschränkten Umsetzung bei der Mehrheit der Ökonomen sehr umstriten und wird überwiegend abgelehnt.

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Das kannnt du ohne Risiko kündigen. Denn was sollte das für ein Risiko sein?
Darfst nur nicht erwarten, dass du die eingezahlten Beitärge in voller Höhe zurückbekommst.
Genaueres kann dir dazu die Versicherung (vermutlich "Nürnberger") sagen oder du schaust in den Versicherungsbedingungen - die hast du ja beim Abschluss erhalten und akzeptiert - selber nach.

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An der Kasse hast du permanent Kundenverkehr, deshalb ist nicht das Gel auf den Nägeln relevant, sondern, ob die Nägel gepflegt sind.
Denn jeder Kunde schaut sich definitiv deine Finger und die Fingernägel an.
Du repräsentiert an der Kasse auch mit deinem Aussehen und "Pflegezustand".

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Das kommt darauf an, aber da kannst du selber ermitteln.
Voraussetzung ist, dass dufür einen exakten Vergleich die die exakten Rahmenbedingungen kennen und vergleich musst.

Das bedeutet, du kennst erst mal die kompletten Zutaten für den Ikea-Hotdog.
Bis hierhin ist es einfach, denn das nennt dir Ikea sicher auf eine entsprechende Anfrage.

Aber jetzt wird es rechnerisch schwieriger:
Du ermittelst die exakten (!) Einkaufspreise identischer Zutaten aus dem Supermarkt.

Jetzt haben aber vermutlich unterschiedliche Supermärkte abweichende Preise, also nimmst du je Zutat mal den billigsten und den teuersten Anbieter und dessen Preis (evtl. mit temporären Sonderangeboten). Damit hast du für den Vergleich eine Bandbreite.
Dann vergleichst du die Energie- und Personalkosten von Ikea für die Ikea-Hotdogs (fragst du ebenfalls bei Ikea nach) und die Energie- und Personalkosten für die Eigenproduktion (musst du vermutlich kalkulatorisch ansetzen).

Mach das mal und informiere hier, zu welchem Ergebnis du letztendlich kommst.

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Wenn du dich selbständig machst, dann musst du auch die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen kennen (und natürlich einhalten).
Dazu gehören zwingend auch die damit verbundenen steuerrechtlichen Vorschriften.

Das sind keine Bring-, sondern Holschulden!!

Wenn du jetzt hier rumheulst, dann gibst du damit eindeutig zu, dass du selber an diesem Versäumnis schuld bist.
Da bringt es überhaupt nichts, jetzt die Schuld anderen zuzuschieben.

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Um was es konkret geht erfährst du in dem Gespräch. Also gehst du hin und wartest ab was gefragt wird.

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Kannst du mir bitte die Autoversicherung nennen, bei der du etwas in Sinne eines "Einkommens" bekommst - die Versicherung also dir etwas dafür bezahlt, dass du dein Auto dort versichert hast, und sich damit das Geld auf deinem Konto erhöht.
Denn bei meiner jetzigen Autoversicherung muss ich regelmässig dafür bezahlen, also die Versicherung bekommt Geld von mir, und das vermindert immer wieder das Geld auf meinem Konto.

Wäre der Anlass, über einen Wechsel der Autoversicherung nachzudenken.

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Jede Schule hat einen "Vertrauenslehrer".

Zu dem gehst du jetzt, schilderst den Fall und fragst um seinen Rat.
Er kann die Angelegenheit im schulischen Zusammenhang beurteilen.

Insgesamt ist das sinnvoller, als hier in einen Forum für "Finanzfragen" (!!!!) die Frage zu stellen.

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Verstehe das Problem nicht:
Nach der Kündigung hast du es vergessen und jetzt hast dich daran erinnert.
Dann gib sie eben jetzt zurück.

Oder erwartest du als wahlweise Antwort "Vernichten/verkaufen/verschenken/behalten" ???

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Durch die Übernahmen von Digital Equipment durch Compaq und anschließend von Compaq durch HP ist jetzt HP der primäre Ansprechpartner für deine Ansprüche.

Du solltest die Personalabteilung oder das bAV-Management von HP kontaktieren, um weitere Informationen über diese Betriebsrente zu bekommen.
Die Kontaktdaten findest du auf der offiziellen HP-Webseite.

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Es ist sinnvoll, mit der Bank Kontakt aufzunehmen und die Situation zu schildern.

Banken haben zunächst mal kein Interesse an Klagen und Gerichten, sondern primär daran, dass sie ihr Geld bekommen.
Sie werden deshalb erst einmal versuchen, über Zahlungsvereinbarungen ihren Verlust zu minimieren.

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Da verstehe ich etwas nicht:
"3 Schlösser"?

Bedeutet das, dass es in die Wohnung 3 Zugänge gibt?
Relevant ist doch nur das Schloss, mit dem man Zugang in die Wohnung hat?
Dann hast du eben dafür einen 2. gesonderten Schlüssel.

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Warum so kompliziert?
Da gebe ich dem Kind 1 das Geld jetzt und dem Kind 2 das Geld in 2 Jahren und schon wars das.

Wenn du es aber vertraglich regeln willst, dann hast du offensichtlich vor, es mit Bedingungen zu verbinden.
Dann schreibst du eben diese Bedingungen, die ja pro Kind unterschiedlich sein können, aber die wir ja nicht kennen, in den Vertrag rein.

Oder willst du hier einen Mustertext? Dazu wären schon etwas mehr Informationen nötig.

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Wenn du Hausverbot hast und trotzdem reingehst, dann ist es ein strafbarer "Hausfriedensbruch" nach § 123 StGB .
Die Strafen dafür kannst du über eine Suchmaschine deines Vertrauens im Internet recherchieren.
Nun ist es natürlich zunächst davon abhängig, ob dich die Mitarbeiter erkennen.
Ggfs. setzt du eine Brille auf, klebst dir einen Bart an und ziehst dich anders an (wäre natürlich albern).

Die Überlegung, hier mit der Marktleitung zu sprechen, halte ich für sinnvoll.

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Das verstehe ich nicht.
Der Preis des Autos ist um 3.000 € niedriger als der Betrag, mit dem es finanziert wird, und das bei einem Zinssatz von 0 %, so dass keine Zinsen anfallen.

Wofür sind dann diese 3.000 €?

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In der Steuererklärung kannst du die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte geltend machen.

Bei Zeitarbeitnehmern ist die erste Tätigkeitsstätte entweder

  • die Zeitarbeitsfirma (wenn du dort dauerhaft oder regelmäßig hinfährst)
  • oder der Kunde (wenn du ihm dauerhaft zugewiesen bist, also z. B. über Jahre hinweg)

Da du schreibst, dass du dauerhaft bei dem Kunden eingesetzt wirst, ist anzunehmen, dass dieser Kunde deine erste Tätigkeitsstätte ist.

  • Falls das so ist, kannst du nur die einfache Entfernung (Pendlerpauschale: 0,30 € pro Kilometer, ab dem 21. km 0,38 €) pro Arbeitstag ansetzen.

Wenn der Kunde NICHT als erste Tätigkeitsstätte gilt (weil dein Einsatz befristet ist):

  • Dann zählt jede Fahrt als Auswärtstätigkeit, und du kannst die tatsächlichen Kilometerkosten (Hin- und Rückweg!) ansetzen.
  • Das kann deutlich mehr bringen, wenn dein Auto hohe Kosten hat (z. B. 0,40 € pro km → 180 km × 2 × 0,40 € = 144 € pro Tag).

Falls dir der Arbeitgeber einen Teil der Fahrtkosten erstattet, musst du diese von der Pendlerpauschale abziehen.

Also stell zunächst fest, ob dein Einsatz beim Kunden unbefristet oder langfristig ist → dann ist es deine erste Tätigkeitsstätte

  • Falls es eine befristete Tätigkeit ist, kannst du Auswärtstätigkeit ansetzen (günstiger!)
  • Sammle Tankquittungen, Fahrtenbuch oder andere Belege für die Steuererklärung

Falls du unsicher bist, hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiter. 😊

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Du hast hier einen weit verbreiten Denkfehler.

Wenn du in der Steuerklärung abzugsfähige Kosten ansetzt, dann wirkt sich das auf das Berechnen des zu versteuernden Einkommens aus und vermindert damit den Betrag der zu zahlenden Steuer.
Der Irrtum ist die Erwartung, dass eine Kostenerstattung erfolgt.

Im Extremfall kannst du enorm hohe abzugsfähige Kosten ansetzen, wirst aber nie mehr erreichen als dass die Steuerbelastung auf 0,00 geht.
Du kannt also nicht mehr bekommen als was du Steuern hättest zahlen müssen.

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