Was ist daran falsch?
Vereinfacht erklärt:

Gemeinsamkeit ist, dass Einnahmen und Ausgaben vorhanden sind.
Staat = Steuern
Unternehmen = Gewinne
Privat = Lohn und Gehalt
Mit diesen Einnahmen erstellst du ein Budget, also legst fest, welche Summe an Einnahmen du für die einzelnen Ausgabengruppen als Etat verwendest
Staat = Etat der einzelnen Ministerien
Unternehmen = Etat der einzelnen Fachbereiche und Abteilungen
Privat = Lebenshaltung, laufende Kosten wie Miete, Strom usw.

Reicht das Budget nicht aus, dann erfolgt bei allen 3 Gruppen eine Kreditaufnahme (wobei hier kleine Unterschiede der verwendbaren Kreditquellen vorhanden sind. Aber das noch zu erläutern würde zu weit gehen.)

Wenn jetzt die Ausgaben die Einnahmen übersteigen kommt es darauf an, wie hoch die zusätzliche Verschuldung ist und ob eine Rückzahlund gewährleistet ist.
Wenn nicht, dann gehen Unternehmen in die Insolvenz, Private sind pleite und jammen hier im Forum rum und Staaten heizen Inflationen an.

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Da gehst du jetzt zur Bank, nimmst einen Kredit auf mit Laufzeit bis Fälligkeit Festgeld und verpfändest das Festgeld als Sicherheit.

Wahlweise

  • Kredittilgung bei Fälligkeit Festgeld in einer Summe, also nur bis dahin Zinsen für den Kredit zahlen
  • Regelmässig Zins und Tilgung als "normaler Kredit", dann bleibt bei Fälligkeit etwas vom Festgeld für dich übrig
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Um es zu beurteilen ob es eine Kreditbetrug ist gibt es grundsätzlich 3 Kriterien:

  • Der Antragsteller macht bei dem Kreditantrag falsche Angaben,
  • er reicht unrichtige oder unvollständige Unterlagen ein oder.
  • es wird eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt.

So wie in der Frage geschildert könnte die Bank mindestens den letzten Grund anführen, also ist es bei dir ein Kreditbetrug.

Die daraus jetzt durch die Bank veranlassten Massnahmen kann nur die Bank selbst entscheiden - das beginnt bei Kreditkündigung über Mahnbescheid und Pfändung bis hin zu einer Strafanzeige.

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Deine Überlegung mit der Privatinsolvenz und dem P-Konto hat einen grossen Denkfehler.
Denn die Schulden sind ja nicht dadurch verschwunden, sondern es sind trotzdem 3 Jahre lang permanent laufende Rückzahlungen erforderlich.
Das bedeutet, dass jeder Cent über der durch das P-Konto geschützten Pfändungs-freigrenze (kannst du selber recherchieren, sie hoch sie in deinem Fall ist) zur Schuldentilgung verwendet wird und dir im Alltag fehlt Und das 3 Jahre lang!

Somit bleibt dir in diesem Zeitraum demnach auch nicht mehr als wenn du deine Ansprüche und Lebenshaltung auf diesen pfändungsfreien Betrag reduzierst (was ja zwingend auch bei der Privatinsolvenz geeschehen müsste!) und selbst die Schulden abzahlst.
Mir ist natürlich nicht bekannt, wie hoch die Schulden sind und bei wem du sie hast. Hier kannst du aber durch eigene Gespräche und realistische Rückzahlungs-vereinbarungen versuchen, die monatliche Belastung für dich tragbar anzupassen (natürlich verlängert sich dadurch die Laufzeit).

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Nach meiner Einschätzung ist das nicht zulässig. Das geplante Gespräch halte ich für sinnvoll und gebe dir dazu ein paar Vorschläge für Argumente, welche du anbringen kannst und teilweise auch in der Frage schon formuliert hast:

Arbeitsbereichspezialisierung: Als Bedienung liegt der Fokus auf Gästebetreuung und Service, während Reinigungsarbeiten spezifisch ausgebildetes Reinigungspersonal erfordern.

Zeitmanagement: Reinigungsarbeiten nehmen Zeit in Anspruch, die für die Betreuung der Gäste und den Servicebereich fehlt.

Arbeitsanforderungen: Bedienung erfordert ein gepflegtes Auftreten, was durch zusätzliche Putzarbeiten beeinträchtigt werden kann (z. B. verschmutzte Kleidung).

Gesundheitliche Belastung: Reinigungsarbeiten können körperlich anstrengend sein und die Leistungsfähigkeit in der Haupttätigkeit beeinträchtigen.

Gehalt und Verantwortung: Bedienung und Reinigungsarbeiten sind unterschiedliche Tätigkeiten, die meist unterschiedlich vergütet werden und verschiedene Verantwortungsbereiche abdecken.

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Bei den geschilderten finanziellen Verhältnissen sehe ich eher ein Problem darin, eine entsprechende Wohnung zu bekommen.

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In der Wahl des Nachmieters ist der Vermieter frei. Er muss niemanden akzeptieren.
Ebenso, ob er den bestehenden Mietvertrag vorzeitig beenden will oder ob die gesetzlichen Kündigungfristen (mit Mietzahlung bis zum letzten Tag) vom auszugswilligen Mieter einzuhalten sind.

Ebenso frei ist er darin, ob und wann er die Wohnung wieder vermietet oder sie leer stehen lässt.
Das gilt aber nur mit Einschränkungen, denn es kommt dabei darauf an, ob eine "Zweckentfremdung" vorliegt.
Für Berlin (auch in anderen Grossstädten) gibt es ein Service-Portal, auf welchem das genauer erläutert ist:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326217/
Hier könntest du auch ggfs. einen illegalen Leerstand melden.

Aber eine Entschädigung für die ja zu recht vom Vermieter verlangten Mietzahlungen kannst du vergessen, denn das ist ja alles vertrags- und ordnungsgemäss abgelaufen, auch wenn dir das stinkt!.

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Nein, nicht unbedingt.

Es ist zu berücksichtigen, das die Metro-Preise immer zuzüglich MWST sind, was bei Preisvergleichen mit Discountern zu beachten ist.
Damit ist es primär nur rechnerisch interessant, wenn ich diese Steuer beim Verbrauch bzw. Verkauf für meinen verlangten Preis weitergeben kann (VSt lasse ich mal unberücksichtigt) und so auf einen günstigeren Einkaufspreis komme.
Und das ist bei Grossfamilien nicht der Fall.

Ob sich bei 10 Kindern dafür bereits ein Gewerbe anmelden lässt ist mir natürlich nicht bekannt, aber das MWSt-Problem betrifft es nicht, da sie für Geburten (noch) nicht relevant ist.

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So ein Pech - meine Glaskugel habe ich letzte Woche zur Vorhersage des Ergebnisses der nächsten Bundestagswahl gerade an die [zensiert]-Partei verliehen. Denn die haben enormen Bedarf an der Auskunft.

Deswegen schlage ich vor, du fragst wegen deines Problems direkt bei Amazon nach dem Grund.
Die können es garantiert exakt nennen.

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Nein, er darf es nicht, da er kein "Hausrecht" hat.

Denn ein nicht im Mietvertrag stehender Mitbewohner darf grundsätzlich kein Hausverbot geben, da das Hausrecht der Hauptmieter bzw. der Wohnungseigentümer hat.
Ausnahme ist zur "unmittelbaren Gefahrenabwehr", also in besonderen Gefahrensituationen, und dann auch nur anlassbezogen und vorübergehend.

Ob diese Rechtslage natürlich in deinem Fall hilft bezweifle ich, da daraus unnötige Eskalationen entstehen können.
Versuche hier nichts durch "zurückgeben" zu provozieren, sondern denk daran, dass du ja wieder weggehst, bleib ruhig und schaukle das nicht überflüssigerweise hoch. Denn dein - vermutlich kleiner - Bruder, welcher das ja auch mitkriegt, belastet so etwas sicher völlig unnötig, denn er muss ja dableiben und mit dem Stiefvater weiter zusammenleben.
Denk an den Spruch von Bundeskanzler Kohl aus 1982: "Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter".

Die Polizei kann der Stiefvater gerne anrufen, aber das ist sicher eine der üblichen Sprüche in diesen Situationen. Sollen sie ruhig kommen, da kannst du völlig entspannt sein.

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Der Kurs bildet sich nach Angebot und Nachfrage an den Devisenbörsen.

Beispiel:
Wenn jemand aus D nach USA nicht in €, sondern in $ zu zahlen hat, dann muss er den entsprechenden $-Betrag "kaufen".
Dazu beauftragt er i.d.R. seine Bank, die das auf der Börse durchführt.
Jetzt ist es natürlich davon anbhängig, wer diese $ anbietet und was er dafür in € verlangt. Und dadurch bildet sich der "Kaufpreis", also der Kurs.

Grundregel ist (gilt überall dort, wo ein Preis von Angebot und Nachfrage abhängig ist, also auch für z.B. Ware in Geschäften oder auf dem Wohnungs- und Mietmarkt):
- viele Anbieter und wenig Nachfrage = grosse Auswahl / niedriger Preis
- viel Nachfrage und wenige Anbieter = kleine Auswahl / hoher Preis

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Das sind zwei Kreditarten zu völlig unterschiedlichen Zwecken

Dispokredit ist dafür gedacht, nur einen kurzfristigen finanziellen Engpass bis zum Ausgleich durch einen ebenfalls kurzfristig erwarteten Geldeingang zu überbrücken.
Wesentlich ist dabei, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt, also nicht, das Konto permanent mit dem Dispokredit zu belasten.

Ratenkredit ist dafür gedacht, eine jetzt anfallende Zahlungsverpflichtung auf einen längeren Zeitpunkt mit einer überschaubaren gleichmässigen Belastung zu strecken.

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Zur Euro-Einführung wurden die Wechselkurse der wegfallenden Landeswährungen festgeschrieben.
So z.B. war der Kurs, zu dem später die Deutsche Mark in € umgerechnet wurde fix
1 DM <=> 1,95583 €
Für die italienische Lire war dieser fixe Kurs 1936,27 LIT <=> zu 1 €

Mit diesen fixen Kursen wurde zum Umrechnen
Fremdwährung => € der jeweilige Fremdwährungsbetrag dividiert
€ => in Fremdwährung der jeweilige €-Betrag mit dem Kurs multipliziert.

Wo kommen diese "eine Mark zb 9000 Lira" her? Keine Ahnung, wer dir so einen Unsinn erzählt hat.

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Vereinfacht erklärt:

Währungsunion ist eine in mehreren Staaten gemeinsame Währung (Zahlungsmittel)
= in der EU vorhanden

Fiskalunion ist eine staatenübergreifende Institution zum finanzpolitischer Einfluss in die Mitgliedsländer (z.B. Steuern, Staatsausgaben)
= fehlt in der EU

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Es kommt darauf an.

Zunächst erlischt natürlich der Anspruch des Stiefvaters, im Haus weiter zu wohnen.
Jetzt ist der Stiefvater schriftlich dazu auzufordern, das Haus zu räumen.
Für den Zeitraum, den er hat, sind die Umstände wesentlich, z.B. ob etwa ein Härtefall (z..B. Alter oder Krankheit des Stiefvaters) vorhanden ist. Das ist eine Einzelfallentscheidung wenn es "grichtsmassig" wird.

Unklar ist in dem Beitrag, was du mit dem Haus vorhast und wie das Verhältnis zum Stiefvater ist.
Denn davon abhängig gibt es sicher einige Varianten.
Sinnvoll wäre es, hier über ein Gespräch eine für beiderseitige akzeptable Lösung zu finden.

Natürlich hast du immer noch den Rechtsweg. Ob es sinnvoll (auch finanziell, denn du musst ja in Vorleistung gehen) ist, das musst du selbst abwägen.

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"Teuer" ist relativ.
Was dir "teuer" vorkommt, das ist für andere "normal" oder "günstig".
Es kommt ja auf den Lebensstandard an den man gewohnt ist oder haben will.

Auch in München gibt es allerlei Geschäfte unterschiedlicher Warengruppen mit gehobenen Preisen - wer dort einkauft, der kann oder will es sich leisten. Aber das ist ja nicht die komplette Bevölkerung. Deshalb ist für mich das Leben in München auch nicht teuer solange ich mein Konsumverhalten und meine Ansprüche anpasse.

Mit Preisen ist das ausserdem eine einfache marktwirtschaftliche Geschichte:
Solange ich für eine Ware noch Kunden habe, die es kaufen, ist es nie zu teuer und ich kann den Preis sogar noch etwas erhöhen.
Das funktioniert solange bis ich keine Kunden mehr dafür finde. Erst dann ist es "teuer".

Weihnachten ist ohnehin eine Ausnahme, da dir von allen Seiten ein Zwang zu einem Konsumverhalten aufgezwungen wird, das während des Jahres in dieser Form devinitiv nicht da ist.
Es entstehen Kosten, die hier nur einmalig anfallen, das beginnt bei einem (das Jahr über unnötigen) Weihnachtsbaum, dem Gruppenzwang zu Geschenken (die es ja auch nicht während des Jahres in dem Umfang gibt) bis hin zu "zum Essen gönnen wir uns etwas ganz hochwertiges und Besonderes".
Auch Weihnachten lässt sich "unteuer" feiern wenn ich diesen Gruppenzwang ablege und mein Konsumverhalten anpasse. Es wird dadurch ja nicht schlechter.

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