Es kommt darauf an für was du das Gerät nutzen willst.
Falls es nur zum telefonieren und/oder mal eine SMS schreiben ist, dann passte es doch noch. Musst eben öfter aufladen oder einen neuen Accu nachkaufen.
Sollte es aber mehr sein, es also auch als Fotoapparat oder zu Internetanwendungen zu verwenden, dann musst du wahlweise verzichten oder neu kaufen.
Einen möglichen Neukauf macht hier keiner für dich, das musst du schon selber erledigen.

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"die versteckten Mängel" - was soll das konkret sein?
Was würdest du darauf antworten wenn dich ein Richter vor Gericht dazu aufordert, es genauer zu nennen?
Die Grube ist es sicher nicht, die kann ja nur auf dem Grundstück und nicht im Haus sein, da sie ja "komplett überwachsen ist".Und was soll daran ein Mangel sein?
Ebensowenig ist die Schlamperei mit dem Wasser ein Mangel, den der Vorbesitzer zu vertreten hat. Das Problem war bei Vertragsabschluss offensichtlich nicht vorhanden, also nicht "versteckt", und spätestens ab "Mitte/Ende Februar" wart ihr selbst für Haus und Grundstück verantwortlich. Es ist eher euer Versäuminis, sich bis April nicht gekümmert zu haben.
Insgesamt habe ich bei dem Beitrag den Eindruck, dass ihr das eigene Unvermögen jetzt anderen zuschieben wollt.

Niemand hindert euch daran, hier Rechnungn an den Vorbesitzer zu verfassen oder den Kauf nachträglich anzufechten.
Aber nicht mit der im Beitrag vorgebrachten Argumentation - die bekommt ihr höchstens "um die Ohren gehauen".

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jobcenter macht depressiv?

ich bekomm momentan bürgergeld weil arbeitssuchend und hab leider leichte Depressionen.

normalerweise nehme ich jeden Job an weil das Job Center meint wenn man wirklich arbeitslos ist, das man über jeden job den man angeboten bekommt froh sein müsste + und auch annehmen sollte.

Vor ein paar wochen am 3- März kam ein Vermittlungsvorschlag vom jobcenter

für eine Zeitarbeitsfirma ,wo ich mich schon am 5 oder 6-März vorgestellt hab

nach 2 Wochen am 18 -März wurde mir eine Stelle angeboten ,die leider über 1-Stunde Fahrzeit hat und erfordern würde auswärts zu schlaffen , der Arbeitgeber hat gemeint das eine Unterkunft da ist und bezahlt wird und die Arbeitszeit Nachtschicht ist und alle 3-Wochen Spätschicht - andere Zeiten also Frühschicht gab es nicht.

Ich hatte vom Arbeitgeber 1-Tag Zeit bekommen zu überlegen ob ich das gemacht hätte...

Da ich , die Arbeit abgelehnt habe, kam am 27-März vom Jobcenter ein Schreiben ,die eine Stellungnahme wollen warum ich nicht mitwirke und ungefähr 4-Wochen zeit habe eine Stellungnahme schriftlich zu machen ansonsten würde ich 30 prozent weniger Geld bekommen , da es laut Jobcenter nicht mein erster (angeblicher) Verstoß wäre sondern der 2te , das eigentlich nur schikane ist.

Meine Frage ist ob ein Sanktion von 30 prozent eigentlich rechtens ist und was an eig dagegen machen kann weil ich noch bis ungefähr zum 23.April zeit habe eine Stellungnahme abzugeben - ich wüsste ich aich nicht was ich da rein schreiben sollte.

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Mal sehen, ob ich das jetzt richtig verstehe:

  1. Angebot am 3. März = Zeitarbeitsfirma, vorgestellt am 5. oder 6. März (solltest du ja schon wissen wann genau und nicht "oder"!)
  2. Angebot am 18. März = Firma und Vorstellungstermin unbekannt

Nun wird es unklar in deiner Schilderung:
Welches Ergebnis war es beim 1. Angebot?
Hast du eine Ablehnung von der Zeitarbeitsfirma bekommen?
Oder war es eher eine Zusage und du hast abgelehnt? Dann war das offenbar deine 1. Ablehnung, welche das Jobcenter zählt.
Welches Ergebnis war es beim 2. Angebot?
Hier war es offensichtlich eine Zusage der unbekannten Firma, aber du hast abgelehnt (lassen wir die Gründe mal beiseite, denn ..). Und schon zählt das Jobcenter das als deine 2. Ablehnung.

Aber ab hier verschweigst du etwas.
Denn 30 Prozent gekürzt wird das Bürgergeld erst dann, wenn es mehr als 2 "Pflichtverletzungen" sind.
Also fehlt noch mindestens dieser 3. Grund, den das Jobcenter zählt, in deiner Aufstellung.

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Nach dem mir bekannten Kalender ist der 15. April ein Dienstag.
Wenn das Gehalt für den 15. des Monats avisiert ist, dann wird es normalerweise am Vortag (hier Montag, 14. April) vom Arbeitgeber bei seiner Bank angewiesen und ist dann am Dienstag auf deinem Konto.
Oder verstehe ich etwas nicht richtig? Denn Freitag war erst der 11. April - warum sollte es da schon auf deinem Konto sein?

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Smava ist ein Kreditvermittler, welcher Anfragen weitergibt und bei Kreditabschluss von der Bank eine Provision bekommt.
Kreditpartner ist somit generell dann die jeweilige Bank.
Diese jeweilige Bank legt die tatsächlichen Kreditkonditionen (z.B. Höhe, Laufzeit, Zinssatz) fest, die Smava-Konditionen sind insofern nur unverbindliche "Werbeangebote".

Smava hat ausserdem den Ruf, ein "Harvester" zu sei, also jemand, der mit den Anfragen Adressen sammelt und anschliessend mit Werbung bombadiert - Smava generiert so weitere Einnahmen.

Meine Empfehlung ist, hier eine Internet-Recherche mit der Suchmaschine deines Vertrauens durchzuführen (macht mehr Sinn als diese Forumsanfrage) und die Ergebnisse selbst kritisch zu bewerten anstatt sich auf einzelne isolierte Meinungen zu verlassen.

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Das Argument der fehlenden Möglichkeiten für Senioren ist zu kurz gedacht.
Diese Möglichkeiten, sich das entsprechende Wissen anzueignen, waren auch für die jetzigen Senioren in den vergangenen Jahren (und sogar Jahrzehnten) genügend vorhanden.
Aber sie blieben ebenso wie im Übermass immer wieder vorhandenen Hinweise und Entwicklungen unbeachtet und ungenutzt. Im Gegenteil, viele haben damit kokettiert, damit "nichts am Hut zu haben" und sich verweigert.
Und jetzt ist es zu spät und viele der digitalen Möglichkeiten, nicht nur mit Einkauf-Apps, bleibt diesem Personenkreis eben verschlossen.
Und deshalb: selber schuld und nicht jetzt rumjammern!

Zum Thema "Diskriminierung":
Nein, ist es nicht.
Nimm zum Vergleich die Möglichkeit, Auto zu fahren.
Jeder kann dafür einen Führerschein machen, aber wer keinen hat, der darf auch nicht fahren.
Das ist ebensowenig diskriminierend wie ein fehlender Einkauf mit Einkauf-Apps.
Und auch hier gilt das, was ich oben geschrieben habe- die Möglichkeiten zum Führerschenerwerb waren und sind flächendeckend vorhanden.

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Das ist doch ganz einfach:
Da fragst du bei Microsoft - möglichst bei Bill Gates persönlich - nach, zu welchem Preis sie Skype an dich verkaufen würden.
Frag auch, ob sie gleichzeitig die dazu erforderliche Infrastruktur (z.B. ausreichende Serverbestände und performante Verbindungen) mitverkaufen und wie sich das auf den Preis auswirkt (ist eine hervorragende Möglichkeit für ordentliche Mengenrabatte).

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"Was kann ich tun und an wen wende ich mich am besten?"
Der primäre Ansprechpartner ist der/die vom Unfall betroffene Person, wer denn sonst? Der Nikolaus, die Zahnfee, der Yeti, Donald Trump?

"Zurzeit habe ich jedoch kein Zugriff auf mein online Banking"
Was ist der Grund dafür?

Insgesamt schätze ich diese Informationen und die Situationsbeschreibung als unklar und unplausibel ein.
Hier wird etwas wesentliches verschwiegen.

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Wenn du dir so sicher bist, dann nimm eben einen Kredit auf und schon kannst du investieren.
Musst eben nur hoffen, auf der Aktien-Gewinnerseite zu bleiben, denn den Kredit juckt ein Aktienabsturz überhaupt nicht, der ist immer vorhanden und abzubezahlen.

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Was sind das für "Finanzunterlagen auf Englisch Bankunterlagen"?

Falls es sich um Formulare handelt, dann bekommst du diese bei der jeweiligen Bank im Ausland, also deren "bankeigenen" Vordrucke, denn etwas anderes werden die aus Rechtsgründen garnicht akzeptieren.
Wenn du das dann hast, deine Englischkenntnisse reichen nicht aus, bist dir unsicher oder kommst damit nicht zurecht, dann gibt es dafür Übersetzerbüros oder Handelskammern, welche dir weiterhelfen, evtl. bei guten Kontakten auch die Auslandsabteilung der Hausbank (alle natürlich gegen Gebühr).

Stell dir aber gleichzeitig auch die Frage, ob es sinnvoll ist, Geschäftsbeziehungen ins Ausland in einer nicht vertrauten Sprache zu nicht vertrauten Bedingungen aufzunehmen. Denn auch während einer laufenden Verbindung kannst du in derartige Situationen kommen.

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Hier meine Einschätzung:
Es entsteht keine zusätzliche Erbschaftsteuer, da die Ersteigerung kein Erb-, sondern ein Kaufvorgang ist.
Allerdings fällt Grunderwerbsteuer an wenn der "Ersteigerer" nicht bereits zu mindestens 95 % Miteigentümer war (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
Für die anderen Erben könnte Einkommensteuer fällig werden, wenn ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt.

Sinnvollerweise sollte diese gesamte Angelegenheit mit einem Steuerberater durchgesprochen und geklärt werden.

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Ja, die Person könnte sich strafbar machen, insbesondere wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) oder möglicherweise Untreue (§ 266 StGB).
Da die Erbverteilung offensichtlich bereits erledigt ist könnte eine Strafanzeige Aussicht auf Erfolg haben.
Meine Empfehlung ist, es mit einem Anwalt durchzusprechen, der die Angelegenheit genauer beurteilen und daraus die passenden strafrechtlichen Schritte veranlassen soll.

Davon unabhängig habt ihr als "Resterben" natürlich die aussergerichtliche Möglichkeit, die unrechtmässigen Mietanteile über das normale Mahnverfahren zurückzufordern oder Schadenersatz wegen entgangener Mieteinnahmen zu verlangen und ggfs. ebenfalls im Mahnverfahren durchzusetzen.

Gleichzeitig solltet ihr euch überlegen, ob es Sinn macht, bei Gericht eine gerichtliche Verwaltung des Erbes oder die Erbauseinandersetzung zu beantragen - aber das kostet natürlich.

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Es könnte sein, dass das Konto nicht mehr existiert oder für Zahlungseingänge gesperrt ist.

Wäre sinnvoll, bei deiner Bank vorbeizugehen und denen das Problem zu schildern. Die haben mehr Möglichkeiten, hier nachzuforschen.

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Nicht so einfach, denn es gibt verfassungsrechtliche Sicherungen, die einen Missbrauch – auch durch eine AfD – erheblich erschweren.
Zuerst müssten mehrere Grundgesetzänderungen mit den entsprechenden Mehrheiten (2/3 im Bundestag, zusätzlich 2/3 im Bundesrat) erfolgen sowie die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesländer geändert werden.
Das erschwert einen sofortigen direkten Missbrauch der Notstandsgesetze, egal, durch welche Partei.

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Da gibt es neben den dargestellten steuerlichen eine Menge weiterer, wirtschaftliche Gründe:
Großhändler haben oft Mindestabnahmemengen oder Verpackungseinheiten, die für kleine Gastronomiebetriebe zu groß sind, aber im Supermarkt/Discounter können sie genau die an Lagerplatz und Verbrauch angepasste Menge kaufen und müssen dadurch nichts entsorgen.
Manche Supermärkte/Discounter haben ausserdem Sonderangebote oder Rabattaktionen, die im Einzelkauf günstiger sein können als die Großhandelspreise. Zusätzlich bieten Supermärkte/Discounter teilweise sehr günstige Eigenmarken an, die preislich mit Großhandel-Markenprodukten mithalten können bzw. preislich sogar unterbieten.
Ferner gibt es im Supermarkt diverse im Großhandel nicht erhältliche spezielle Produkte (z. B. bestimmte Gewürze, Bio-Produkte oder Spezialitäten).
Großhändler führen ausserdem oft Gastro-Marken, aber nicht immer genau diejenigen, welche ein Gastronom gerne verwendet, besonders dann, wenn die Gastronomen bestimmte Marken oder Produkte bevorzugen, die sie aber nur im Supermarkt bekommen.

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Du musst nicht immer wieder fragen - alles ist unter "https://www.finanzfrage.net/frage/privatinsolvenzkreditpkonto" bereits empfohlen.
Du endlich capito: Verhalten ändern, nicht rumjammern, auf kein "Simsalabim" hoffen!

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Zunächst einmal:
wenn ich für einen Notfall vorsorge, dann mit Produkten, welche ich auch verwenden will.
Das ist im Prinzip alles, was ich ohnehin ständig einkaufe und nicht so intergalaktische Sachen wie "Brot in Dosen", was ich auch in meinem Alltag so nicht esse.
Der Unterschied ist lediglich, dass ich mich für diese Vorsorge auf haltbare Produkte beschränke (z.B. Nudeln, Konserven) und diese regelmässig austausche, sie also regelmässig verwende und dann gleich wieder auffülle. Damit schaffe ich eine "Eiserne Reserve" bestimmter Produkte.
Natürlich kann ich in einem Notfallszenario keine hochwertige Gourmetkost oder mitten im Januar Erdberen verwenden. Da muss ich mich eben auf entsprechende Nahrungsmittel beschränken.

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Zunächst einmal liefert diese Theorie ja interessante Denkanstöße zur Rolle des Staates in der Geld- und Fiskalpolitik.
Einer der zentralen Punkte dabei ist, dass der Staat mit einer eigenen Währung theoretisch nicht insolvent gehen kann, da er jederzeit Geld drucken kann. Defizite sind daher weniger problematisch, solange dadurch keine hohe Inflation entsteht.
Diese Steuerung der Inflation übernimmt hier der Staat über Steuern anstatt es der Zinspolitik der Zentralbanken zu überlassen.
Verbunden damit ist eine staatliche Jobgarantie, um wirtschaftliche Stabilität und Vollbeschäftigung zu gewährleisten.

Allerdings sind erhebliche Risiken dabei, wenn diese Theorie politisch ohne strenge Inflationskontrolle oder fiskalische Disziplin angewendet wird, da unbegrenzte Staatsausgaben zu hoher Inflation oder gar Hyperinflation führen können.
Bei dauerhaft hohen Defiziten ist die Gefahr, langfristig eine wirtschaftliche Instabilität und einen Währungsverfall zu produzieren. Das hat wiederum Einfluss auf sinkendes Vertrauen in die Wirtschaftspolitik und beeinflusst negativ die eigene Marktbedeutung.

Deshalb ist diese Theorie für eine uneingeschränkten Umsetzung bei der Mehrheit der Ökonomen sehr umstriten und wird überwiegend abgelehnt.

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