Wie darf ich meinen Stellplatz nutzen?
Ich bin Wohnungseigentümer in einem 4 Parteienhaus. Zu meiner Wohnung habe ich ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz (erst ist auch in der Teilungserklärung und im Kaufvertrag als Stellplatz benannt, es steht nicht als KFZ-Stellplatz drin). Zu den anderen Wohnung gehört jeweils eine Garage. Mein Stellplatz schließt unmittelbar an den Garten an. Da ich auf die Rasenfläche keine Gartenmöbel stellen darf, habe ich meine Möbel auf den Stellplatz gestellt. Zusätzlich steht da noch ein Gartenregal, in dem ich meine Übertöpfe; Blumenerde, Gießkante,... lagere. Es ist alles ordentlich und aufgeräumt. Es besteht keine Gefahr für andere, da ich keine spitzen/ scharfe Gegenstände dort liegen habe. Bei der letzten Eigentümerversammlung, wurde ich darauf hingewiesen, dass ich den Stellplatz nur für Autos nutzen darf. Wie ist hier die Rechtslage? Können mir die anderen Eigentümer vorscheiben wie ich meinen Stellplatz zu nützen habe?
1 Antwort
Das Nutzen eines Stellplatzes als allgemeine Abstellfläche wird mit Sicherheit schon durch die Hausordnung untersagt. Daneben gibt es ja auch bauordnungsrechtliche Bedenken. Wenn diese Fläche zur Kfz-Stellplatznutzung in der Baugenehmigung des Hauses steht, darf man nicht einfach die Fläche zweckentfremden. Dann fehlt dem Haus nämlich ein notwendiger Kfz.-Stellplatz.