Woher erhält ein Notar Auskunft über Vermögen?

4 Antworten

Das typische in einem notariell beurkundetem (nicht beglaubigten) Testament ist, nicht nur zu sagen:

Das Haus bekommt A

das Konto ..... bekommt B

den Oldtimer bekommt C

sondern der Notar ist ja verpflichtet z. B. zu prüfen, ob Pflichtteilsgrenzen eingehalten sind und alles eindeutig ist. Damit muss dann eben auch der Wert dieser Vermögensteile genannt werden.

Also fragt der Notar, was ist das Haus Wert, wieviel ist auf dem Konto, was ist der Oldtimer ca. Wert.

Damit hat er die Werte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Brandenburgerin 
Beitragsersteller
 13.10.2017, 12:19

Lieber Experte,

die Frage nach den Vermögenswerten (nur Barvermögen in diesem Fall) hat der Notar eben NICHT gestellt, und trotzdem war die Rechnung exakt auf den Gesamtwert ausgestellt (siehe Kommentar an Snoopy). Da ich denjenigen um den es geht bei den zwei Terminen unterstützt und begleitet habe, und er/Sie sich dieselbe Frage stellt, ist uns halt völlig unklar, was da abgelaufen ist.

hildefeuer  13.10.2017, 12:46
@Brandenburgerin

Schon den Wert eines Hauses/einer Immobilie zu benennen, dürfte von Laien immer falsch sein. Zumal sich die Werte jedes Jahr ändern.

wfwbinder  13.10.2017, 12:59
@Brandenburgerin

 die Frage nach den Vermögenswerten (nur Barvermögen in diesem Fall) hat der Notar eben NICHT gestellt, und trotzdem war die Rechnung exakt auf den Gesamtwert ausgestellt 

Dann ist es mysteriös. Aber irgendwelche Angaben muss man dem Notar für seine Arbeit doch gegeben haben.

Oder hat er eine Vollmacht bekommen, um sich die angaben einzuholen?

Brandenburgerin 
Beitragsersteller
 13.10.2017, 14:03
@wfwbinder

Nein, er hatte wie gesagt keine Angaben (der/die Beterffende hat angenommen, dass das vor Ausstellung der Rechnung noch zur Sprache kommt) und keine Vollmacht. Aber anscheinend sind wir nicht die Einzigen (siehe: 'hildefeuer' weiter unten). Ich habe den gestrigen Abend alle Texte die ich finden konnte rauf und runter gelesen (Bundesnotargesetz, Gebührenordnung etc.). Alles im Detail geregelt, aber nirgends ein Hinweis auf das Verfahren der Vermögensermittlung als Berechnungsgundlage an sich.

Wenn Du nichts verschleiern willst, dann kannst Du doch in deinem stillen Kämmerlein deine Vermögenswerte aufaddieren und die Endsumme dem Notar mitteilen. Damit werden keinerlei Bankgeheimnis noch andere Persönlichkeitsrechte verletzt.


Brandenburgerin 
Beitragsersteller
 13.10.2017, 12:13

Liebe(r) Snoopy,

ja, das wäre logisch. Ich habe aber einen Fall in der Verwandtschaft, in dem der Notar während der Beurkundung definitiv nicht danach gefragt hat und dann kam blitzschnell die Rechnung und die Vermögenswerte waren aufsummiert. Und jetzt fragen wir uns: woher weiß er die?

Liebe Grüße

Interessante Frage. Habe vor Jahren ähnliche Erfahrungen gemacht und anschließend den Notar schriftlich dazu befragt. Allerdings keine Antwort bekommen.

liebe Brandenburgerin,

ist es Tatsache, dass es ein Bankgeheimnis gibt ?

Recherchiere doch mal !

Du und ich, wir sind warscheinlich schon ältere Semester - die sich noch an ein Bankgeheimnis erinnern ~ zumindest vage.


Brandenburgerin 
Beitragsersteller
 13.10.2017, 12:23

... vielleicht muss ich da noch mal nachlesen ...