Vollmacht vom Bruder Geld abheben am Schalter?

4 Antworten

Hallo,

das Naheliegendste wäre doch, zur Bank zu gehen und dort nachzufragen, wie in diesem speziellen Fall vorzugehen ist. Somit hast du die Antwort aus sicherer Quelle ! 


Gaenseliesel  23.09.2017, 19:41

die Idee ist schon gut, nur .... leider fehlte dieser Umstand (600 km Entfenung) in deiner Darstellung zum Sachverhalt.  

Wenn in der Fragestellung solche Details fehlen, bekommt man halt u.a. Antworten wie meine.

Hellsehen kann hier niemand auch ich nicht !  

neo96 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 19:27

Super Idee, die Bank ist nur 600km entfernt. Wobei auch schon mehrmals angerufen wurde und auf das bankinterne Formular was man sich in der Filiale abholen und unterschreiben muss verwiesen wurde von allen Mitarbeitern, was eine Frechheit ist. 

Wieso so kompliziert? Im Gegensatz zu Onlinebanken haben Volksbanken noch einen Kundendienst. Dazu könnte auch gehören, daß sie einen Außendienstmitarbeiter ins Krankenhaus schicken und dort das Vollmachtformular unterschreiben lassen.

Eine rein privatschriftliche Vollmacht hingegen wird mit Sicherheit nicht akzeptiert werden. Die einzige Alternative zur erstgenannten Lösung wäre da der Notar. Der kostet aber Geld, der Außendienstmitarbeiter hingegen nicht.


neo96 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 15:42

Der Notar würde kein Geld Kosten, da mein Vater einige Notare kennt die eben mal vorbeikommen können. Ich wusste nicht das es so etwas gibt, aber dann muss ja jedes mal ein Außendienst-Mitarbeiter der Bank herkommen falls etwas erledigt werden muss, der meinen Bruder überhaupt nicht persönlich kennt sondern ihn nur anhand seines Personalausweises legitimieren kann, wie ein Notar auch. Würde also aufs gleiche hinaus laufen nur das wenn der Notar einmal alles legitimiert hat, das der Notar nicht noch mal kommen muss. Also mit einer beglaubigten Vollmacht reicht das aus? Mehr benötigt man nicht? 

Hatte etwas ähnliches damals mit meinem Vater als er im Krankenhaus war, musste ich das Konto verwalten und wir hatten nur eine normale Vollmacht. Obwohl die von der Bank uns schon seit Jahren kennen, durfte ich nur Bankgeschäfte unter seinem Namen mit einer von der Bank ausgestellten Vollmacht machen. Diese haben wir dann später gemacht. Überweisungen habe ich dann so für ihn am Schalter machen können aber andere Sachen nicht.Gut zu wissen, dass jede Bank das unterschiedlich handhabt....

Wenn Dein Bruder beim Kundenbetreuer seiner Volksbank persönlich bekannt ist, sollte er, zusätzlich zur schriftlichen Vollmacht für Dich, diesen anrufen oder sich im Krankenhaus von diesem anrufen lassen und die von ihm autorisierte Abhebung auch mündlich bestätigen.

Dann reicht das auf jeden Fall.


neo96 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 15:47

Habe ich auch schon gelesen, aber unmöglich da mein Bruder in jungen Jahren Stumm wurde, er kann nur einige Laute herausbringen und sich also akustisch nicht legitimieren. Außerdem ist es eine sehr große Filiale, die kennen den nicht persönlich. Das wäre ja auch ein riesengroßes Sicherheitsleck, da ich nicht denke das jeder Kundenbetreuer seinen Kunden an der Stimme erkennt? Da kann ja jeder anrufen...