Namensgebung - woher bekommt man das Dokument?

5 Antworten

Hallo,

Einen Ersatz der Geburtsurkunde, erhält man in Dt. vom Standesamt des Geburtsortes.

Dies dürfte falls dein Ehemann in Italien geboren wurde, dort ähnlich machbar sein.  

Auch Online kann man eine Geburtsurkunde beantragen, allerdings müsste sie dann sicherlich noch (bei einem Notar deiner Wahl) notariell beglaubigt werden. 

In Dt. wäre dein Ehemann(ohne Adoption) trotzdem erbberechtigt, wenn der leibliche Vater verstirbt. Wie es in Italien hier erbrechtlich aussieht ....... ???? 

Also ich verstehe nur Bahnhof.

Es geht doch wahrscheinlich um eine Adoption (oder sowas) und entsprechende Erbschaftsansprüche, oder? Oder warum nimmt man in Italien den Namen des Stiefvaters an?

Da wundert mich dann aber der Satz “Rechte hat mein Mann nicht, das wissen wir“. 

Und vor allem “die Mutter hat einen Vermerk der Namensgebung in der Geburtsurkunde“. Also war der Stiefvater doch der leibliche Vater?

Und Ihr habt einen Anwalt, warum wendet Ihr Euch an diesen mit den Rückfragen?


Impact  01.08.2017, 22:37

Wahrscheinlich weil das kostet.

Impact  01.08.2017, 22:45
@Impact

Jetzt fällt mir was ein (damals in Nürnberg) - ja, das mit der Namensgebung gab es seinerzeit - das wurde später der Adoption gleichgestellt. 

Brigi123  01.08.2017, 23:24
@Impact

Impekt, 

Ich bitte Dich, meine Antworten nicht mehr zu kommentieren.

Ich möchte sowas einfach nicht mehr lesen. Vielen Dank.

Impact  01.08.2017, 23:29
@Brigi123

Birig,

ist schon komisch, was Du als "sowas" bezeichnest - andere geben dafür Komplimente.

Wenn Deine Antworten zu kommentieren sind, dann werde ich das tun - was fällt Dir ein ?!

Brigi123  01.08.2017, 23:37
@Impact

Nun kennst Du zumindest meine Meinung zu Deinen Antworten und Kommentaren. Die ich hier nicht weiter ausführen möchte.

cyracus  02.08.2017, 23:50

Hallo Brigi, Fragestellerin hat Dir in Form einer Antwort geantwortet.

Damals hat die Mutter mit Stiefvater in Nürnberg gewohnt! Haben geheiratet, danach Namensgebung ohne Adoption, jetzt ist Stiefvaters der in Italien nochmal verheiratet und verwidwet war ,gestorben! In Italien gibt es einen Familienfond, der eben durch den Anwalt das Dokument mit Unterschrift von Stiefvaters wegen Namensgebung will!


cyracus  02.08.2017, 23:49

Weil Du neu hier bist, kennst Du wohl die Kommentarfunktion nicht. - Dieser Beitrag in Form einer Antwort ist sicherlich ein Kommentar zur Antwort von @Brigi123.

Künftig: Wenn Du eine Antwort kommentieren willst, klick als erstes auf die drei Punkte neben der Antwort. Achte darauf, ob bei "Mail-Benachrichtigung" ein Häkchen ist - wenn nicht, klick drauf (damit ist sichergestellt, dass Du bei einem weiteren Kommentar automatisch per Email benachrichtigt wirst.

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Ich habe Brigi123 von Deinem Beitrag informiert.

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Dein Mann soll sich an dem Ort, an dem er geboren ist, erkundigen, wo das Geburtenregister geführt wird.. - Dort bittet er um Übersendung der Abstammungsurkunde. Soweit mir bekannt, wird solch eine Abstammungsurkunde erstellt in Fällen wie seinem, also wenn ein Namenswechsel stattfindet ohne Adolption (ich habe so eine Abstammungsurkunde, und mein Namenswechsel entstand ebenfalls durch Stiefvater).

Solch eine Abstammungsurkunde ist genauso wertvoll wie eine Geburtsurkunde. Beide sollte Dein Mann dann sorgfältig hüten.

Diese Frage läßt sich sicherlich besser in einem italienieschen Frageforum beantworten.

Die notariellen Unterlagen dürften auch nach dem Tod des Notars noch existieren. Die lokale Notarkammer kann dazu Informationen liefern.

Vom Einwohnermeldeamt - hoffentlich wollen die kein Geld dafür (Versuch der Konstruktion einer Finanzfrage).