Namensgebung - woher bekommt man das Dokument?
Mein Mann hat den Nachnamen seines Stiefvaters bekommen 1973! Jetzt ist der Papa in Italien verstorben! Jetzt will der Anwalt ein Dokument mit Unterschrift vom Papa!
Rechte hat mein Mann nicht, das wissen wir!
Aber meine Schwiegermutter ( geschieden vom Stiefvater) hat eine Geburtsurkunde mit Vermerk der Namensgebung! Den Notar von damals gibt es nicht mehr! Woher bekommt man das Dokument?
5 Antworten
Hallo,
Einen Ersatz der Geburtsurkunde, erhält man in Dt. vom Standesamt des Geburtsortes.
Dies dürfte falls dein Ehemann in Italien geboren wurde, dort ähnlich machbar sein.
Auch Online kann man eine Geburtsurkunde beantragen, allerdings müsste sie dann sicherlich noch (bei einem Notar deiner Wahl) notariell beglaubigt werden.
In Dt. wäre dein Ehemann(ohne Adoption) trotzdem erbberechtigt, wenn der leibliche Vater verstirbt. Wie es in Italien hier erbrechtlich aussieht ....... ????
Also ich verstehe nur Bahnhof.
Es geht doch wahrscheinlich um eine Adoption (oder sowas) und entsprechende Erbschaftsansprüche, oder? Oder warum nimmt man in Italien den Namen des Stiefvaters an?
Da wundert mich dann aber der Satz “Rechte hat mein Mann nicht, das wissen wir“.
Und vor allem “die Mutter hat einen Vermerk der Namensgebung in der Geburtsurkunde“. Also war der Stiefvater doch der leibliche Vater?
Und Ihr habt einen Anwalt, warum wendet Ihr Euch an diesen mit den Rückfragen?
Damals hat die Mutter mit Stiefvater in Nürnberg gewohnt! Haben geheiratet, danach Namensgebung ohne Adoption, jetzt ist Stiefvaters der in Italien nochmal verheiratet und verwidwet war ,gestorben! In Italien gibt es einen Familienfond, der eben durch den Anwalt das Dokument mit Unterschrift von Stiefvaters wegen Namensgebung will!
Weil Du neu hier bist, kennst Du wohl die Kommentarfunktion nicht. - Dieser Beitrag in Form einer Antwort ist sicherlich ein Kommentar zur Antwort von @Brigi123.
Künftig: Wenn Du eine Antwort kommentieren willst, klick als erstes auf die drei Punkte neben der Antwort. Achte darauf, ob bei "Mail-Benachrichtigung" ein Häkchen ist - wenn nicht, klick drauf (damit ist sichergestellt, dass Du bei einem weiteren Kommentar automatisch per Email benachrichtigt wirst.
Naja, wenn dort noch kein Kommentar geschrieben wurde, klickst Du dort auch auf "kommentieren". - Wenn schon Kommentare dort stehen, klick nun neben dem Kommentar, auf den Du reagieren willst, auf die drei Punkte zum Kommentieren.
Ich habe Brigi123 von Deinem Beitrag informiert.
.
Dein Mann soll sich an dem Ort, an dem er geboren ist, erkundigen, wo das Geburtenregister geführt wird.. - Dort bittet er um Übersendung der Abstammungsurkunde. Soweit mir bekannt, wird solch eine Abstammungsurkunde erstellt in Fällen wie seinem, also wenn ein Namenswechsel stattfindet ohne Adolption (ich habe so eine Abstammungsurkunde, und mein Namenswechsel entstand ebenfalls durch Stiefvater).
Solch eine Abstammungsurkunde ist genauso wertvoll wie eine Geburtsurkunde. Beide sollte Dein Mann dann sorgfältig hüten.
Diese Frage läßt sich sicherlich besser in einem italienieschen Frageforum beantworten.
Die notariellen Unterlagen dürften auch nach dem Tod des Notars noch existieren. Die lokale Notarkammer kann dazu Informationen liefern.
Vom Einwohnermeldeamt - hoffentlich wollen die kein Geld dafür (Versuch der Konstruktion einer Finanzfrage).
Wahrscheinlich weil das kostet.