Nach der Scheidung Schenkungssteuer fällig?
Mein Exmann und ich wurden Ende letzten Jahres geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens wurde vom Richter ein Scheidungsvertrag aufgesetzt, in dem steht, dass er mir seine Hälfte unserer Immobilie überlässt, wenn ich dafür seine Hälfte des Darlehens übernehme.
Die Wohnung gehört uns zu gleichen Teilen, wurde vor 5 Jahren voll finanziert und ist bisher nur wenig abgezahlt. Ich lebe seit dem Kauf in der Wohnung, mein Mann zog bei der Trennung 2008 aus.
Diese sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung soll nun notariell beglaubigt werden, die gesamte Wohnung also auf mich übertragen.
Meine Anwältin sagte mir in diesem Falle sei keine Grunderwerbssteuer fällig, der Notar bestätigte dies auch, wies aber darauf hin, dass eventuell eine Schenkungssteuer fällig sein könnte.
Der Gesamtwert der ETW lag beim Kauf bei 144. 500, momentan bestehen noch 135. 000 Euro Schulden.
Die Hälfte gehört mir ja sowieso. Muss ich nun tatsächlich Schenlungssteuer zahlen und wenn ja, mit wieviel muss ich denn da rechnen?
Grüße
Entchen
1 Antwort
Du musst natürlich keine Schenkungssteuer zahlen.
Wenn der Notar meint, es wäre eine Schenkung, hat er auf jeden Fall unterschätzt, dass die Wohnung nur die Schulden wert ist, in deren Höhe du Anschaffungskosten hast.
Selbst wenn die Hälfte der 9.500, also 4.750 € schenkungssteuerpflichtig wären (was ich stark anzweifle!), liegen selbst die Freibeträge für Fremde darüber.