Für März wird nur anteilig berechnet.

So schnell wird das nicht in den regelmäßigen Turnus übergehen, alleine schon wegen des 14tägigen Widerrufrechts.

Erst in einigen Wochen wird vermutlich der Beitrag für März und April abgebucht, danach immer im Voraus. Also entsprechend Geld auf dem Konto lassen.

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Ich schätze mal, dass Du dann gemäss Par. 212 InsO eine Einstellung des Verfahrens beantragen kannst. Aber noch hast Du ja nicht mal die Hälfte abbezahlt, und die Verfahrenskosten kommen ja auch noch dazu.

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__212.html

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Ich finde das schon erstaunlich, was hier von Menschen ohne eigene Kinder einem Jugendlichen geraten wird.

Deine Mutter macht sich zurecht Sorgen darüber, ob ein Hauptschulabschluss für die Zukunft ausreicht. Mit 16 muss man noch nicht anwaltlich oder qua Jugendamt gegen die eigene Mutter vorgehen.

Wenn mein Kind hier mit Paragrafen angekommen wäre, dann wäre es wirklich vorbei gewesen. Stattdessen habe ich noch lange unterstützt, obwohl das Kind schon volljährig war.

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Es ist halt strafbar.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjMuYbm4Z-MAxXD0gIHHa6gN98QFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fanwalt-kg.de%2Finsolvenzrecht%2F%25C2%25A7-288-stgb-vereitelung-der-zwangsvollstreckung-vor-der-insolvenz%2F&usg=AOvVaw2kcHl6sjOLKcyWGcxaehOt&opi=89978449

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Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?

Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.

Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.

Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.

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Was möchten Sie nun wissen? Einen juristischen Rat haben Sie ja online erhalten.

Ob man sich selbst für ausreichend kompetent hält, selbst eine Räumungsklage zu führen, oder nicht, dazu könnte ich hier allenfalls die Mutmaßung äußern, lieber nicht.

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Das hat sich schon vor einigen Jahren geändert, das ging auch durch die Presse. Früher wäre eine Ermessensentscheidung möglich gewesen, nun nicht mehr.

Wenn man mit der Gesetzgebung nicht einverstanden ist, muss man sich für deren Änderung einsetzen, oder man kann auch Verfassungsklage einreichen.

Manch einer ärgert sich auch nur manchmal und geht alle 4 Jahre zur Bundestagswahl.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjdtp2K-oyMAxWM2gIHHS-NH5oQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fao_1977%2F__152.html&usg=AOvVaw1u4pibJtpb9s98iojUNXoK&opi=89978449

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Dann sollst Du vermutlich als Zeuge aussagen. Es ist doch gut, wenn gegen unseriöse Kreditvermittler ermittelt wird. Auch wenn man persönlich lieber auf einen solchen Termin verzichten würde.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi3lrPilYqMAxXg1AIHHdpJJaUQFnoECDoQAQ&url=https%3A%2F%2Fdepotstudent.de%2Feuroserv-gmbh-unserios-erfahrungen%2F&usg=AOvVaw0D2-fR-GqKAmrDC3x09tuz&opi=89978449

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Ich hab meine Versicherungen nicht angegeben. Vor 2005 bestanden Deine ja auch.

https://www.googleadservices.com/pagead/aclk?sa=L&ai=DChcSEwjg2Z2qo4WMAxVxmYMHHcK1Id4YABABGgJlZg&co=1&gclid=EAIaIQobChMI4NmdqqOFjAMVcZmDBx3CtSHeEAAYASAAEgIMYvD_BwE&ohost=www.google.com&cid=CAASJORoHZiiq_uxBKnz65gAx0juRsgPGLbfH98ji_pqZzqbhCZOgA&sig=AOD64_0wi79sctH2DWWJ9nZolasZLvkG_g&rct=j&q&adurl&ved=2ahUKEwjh_Jiqo4WMAxX1xQIHHVITFbUQ0Qx6BAgKEAE

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Eine Klage wäre ja für Dich weniger das Problem.

Falls Du bei dieser Bank Dein Girokonto hast, vielleicht sogar mit Dispo, wäre es evtl. sinnvoll, ein neues Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Dann die Zahlungen umleiten und im letzten Schritt das neue Konto in ein P-Konto umwandeln.

Ungeachtet der rechtlichen Lage weiss man nämlich nicht, wie die Bank sich verhalten wird. Das wäre die sicherste Variante für Dich.

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Bei der comdirekt hat man den Vorteil, dass man auch Bargeld einzahlen könnte über die Automaten der Commerzbank.

Bei ING und Comdirekt bekommt man eine kostenlose Visakarte, da unterscheidet sich das Automatenangebot also nicht. Bei beiden kann man für 1,- oder 1,50 monatlich zusätzlich eine Girocard buchen, falls nicht alle Geschäfte Visa akzeptieren.

Interessant wäre natürlich der Service, wenn mal etwas ist.

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Ich würde das wohl per Mail oder Fax machen. Falls doch Formulare notwendig sind, können die ja gemailt werden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwidptn9kPOLAxVz8gIHHUa8HSoQFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fpraxistipps.chip.de%2Fdekabank-depot-kuendigen-eine-anleitung_102482&usg=AOvVaw2KeFqX9J2c_5DZhvfaprzH&opi=89978449

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Mitunter werden die gesetzlichen Erben einfach informiert, damit sie die Möglichkeit haben, das Testament anzufechten oder ihr Pflichtteil geltend zu machen.

Was stand denn in dem Anschreiben? Vielleicht "zur Kenntnisnahme, mit Gelegenheit zur Stellungnahme" oder so ähnlich?

Und ja, die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung beginnt dann auch.

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In meinem Supermarkt würde ich sofort wiedererkannt werden, aber ich habe dort noch nie geklaut. Die vertrauen mir sogar und ich muss nicht alles aufs Laufband legen. Mit Erfahrungen kann ich also nicht dienen.

Vielleicht einfach mal die Konsequenzen für Fehlverhalten tragen?

Ansonsten machst Du halt ein Lotteriespiel daraus. Die Wahrscheinlichkeit für eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hängt eben von der Struktur des Supermarkts ab. Oder auch vom Zufall, wenn derselbe Ladendedektiv gerade vor Ort ist und Dich noch erinnert.

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Ich habe neulich mal mein altes Tagesgeldkonto bei der ING gekündigt, und es wurde sofort alles direkt abgerechnet und ausgezahlt. Das wird vermutlich bei fast allen Banken so sein.

Nur die Steuerbescheinigung kann natürlich erst im Folgejahr kommen.

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In der Ausfüllanleitung des Bundesfinanzministeriums steht tatsächlich "Steuernummer des Steuerpflichtigen". Ich hätte es anders vermutet.

https://static.heimpel.com/download/bmf/FAQ-Ausfuellanleitung%20Meldepflicht%20Kassensysteme%20POSSUM_v10.pdf

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Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

Hallo zusammen,

Nun bin ich nun (noch) ratlos(er).

 

► Für jegliche Ratschläge, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar.

 

 

A) ► Gilt das Schreiben vom 17.02.2025 der KV (s. u.) bzw. auch die dort angesetzten Fristen, wenn mir u. a. 

• bisher kein Schriftstück vorliegt, das auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies ?,

• bisher kein Erinnerungsschreiben von der KV vorliegt, welches mich darauf erneut hinwies ?

 

B ) Für mich ist es das erste "Erinnerungsschreiben" und direkt eine "Drohung" mit Ansetzen eines €-Höchstsatzes ?

► Ist das aktuelle Schreiben tatsächlich das erste Erinnerungsschreiben der KV ?

► Was für Schreiben hätten vor so einem Brief wie das vom 17.02.2025 kommen sollen und welchen kommen noch nach so einem Schreiben ?

 

C) Ich erfuhr gerade, 

• da ich bisher monatelang keine Antwort erhielt, warum mein KV sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert" und

• da mir bisher kein Schriftstück vorliegt, dass den Zeitraum anzeigt bis 30.04.2024,

dass dann kein Erinnerungsschreiben oder Mahnung von der KV an den Versicherten versendet werden darf.

Kurz gesagt: Da ich kein Schriftstück gesehen habe, somit (rechtlich) kein Erinnerungschreiben oder Mahnung von KV möglich.

► Stimmt dies ? 

 

D) ► Was heißt eigentlich "innerhalb von 14 Tagen" ? bzw.

► Wann wäre die 14-tägige Frist vorbei ?

 

E) "Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist."

► Was heißt "in den nächsten Tagen" ?

► Wann wäre da die Frist vorbei ?

F) ► Kann ich da einen Widerspruch einlegen bevor da ein "Rechnung" rausgeht, da ich bisher keine Vor-Schreiben in der Hand hatte?

 

INFOS:

○ Inhalt vom damaligen Brief von KV vom 22.07.2024:

"... Ihre freiwillige Versicherung ändert sich zum 01.09.2023.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt alle Leistungen erhalten, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie es bei Ihnen weitergeht. Dazu gehört beispielsweise der Beginn einer neuen Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. ...".

 

○ Erstmal war ich überrascht nach über einem 3/4 Jahr darüber eine Info zu erhalten, dass meine Versicherung sich nachträglich ändert. Für wie lange oder wieviel Monate und warum stand in dem Brief nicht.

 

○ Mir fiel es damals nicht auf, ich bekam da die Hinweise,

• dass die KK "ändert" und nicht "änderte" schrieb,

• und dass es nicht rechtens wäre, dass die KK monatelang den Versicherten nicht informiert, und dass die KK offene Beiträge im Hintergrund einfach auflaufen läßt und sich diese schlechtenfalls über Monate dann summieren.

 

○ Ich schrieb die KK eine Woche nach Erhalt des Schreibens vom 22.07.2024 direkt an und bat um Klärung, warum eine Benachrichtigung erfolgt, dass zum 01.09.2023 meine Versicherung sich ändert?

Da auch zu dieser Frage keine Reaktion kam schrieb ich die KK jetzt am 12.02. erneut an.

  

○ Heute am späten Nachmittag erhielt ich von unseren Nachbarn meine Post, da der der Briefträger falsch die Briefe einlegte und sie bis heute im Urlaub waren. Passiert mal. Ist aber nicht hier das Thema.

 

○ Darunter war ein Brief von meiner KK.

Nun steht folgendes im aktuellen Brief vom 17.02.2025 von der KV:

"... Das Schreiben vom 22.07.2024 erhielten Sie, weil Ihre Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 ungeklärt ist. Daher erhalten Sie auch heute dieses Erinnerungsschreiben für diesen Zeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beabsichtigen wir als freiwillige Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 fortzuführen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen erklären, dass Sie diese beenden möchten. Bitte schicken Sie uns dann auch einen Nachweis über Ihren anderweitigen Versicherungsschutz.

Ihre Beiträge berechnen wir aus Ihren gesamten Einnahmen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Fragebogen die Höhe Ihrer Einnahmen mit.

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Wichtig: Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro) übersteigen und setzten den Höchstbeitrag fest.

Ihre Beiträge können wir nur dann rückwirkend neu berechnen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Beitragsfestsetzung nachreichen. ...."

 

Es kann doch nicht sein,

dass die KV monatelang nicht auf meine Frage bzgl. des Schreibens vom 22.07.2024 reagiert, und mir somit bisher nicht erklärt wurde warum auf einmal Ende Juli 2024 meine Versicherungsstatus sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert", 

und nun so ein Brief kommt, den ich schwarz auf weiß (endlich) in der Hand habe und nun erst jetzt "sehe" dass ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis bis 30.04.2024 besteht. Ich falle vom Glauben.

Seit ich letztes Jahr erkrankte fühlt es sich langsam immer mehr an, dass ich wegen meiner KV nur "am Laufen" bin und ich bin "sprachlos". Witzig, wenn bedacht wird, dass ich derzeit krankheitsbedingt nicht so reden und gehen kann = Galgenhumor.

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Alter Schwede. Du verzettelst Dich völlig.

- Eine GKV ist nicht per se böse, man sollte aber deren Briefe beantworten.

- Offenbar ist ein Zeitraum 2023/2024 ungeklärt, da warst Du vermeintlich nicht mehr pflichtversichert, und das soll nun geklärt werden. Das geht ganz einfach, indem Du den Einkommensfragebogen ausfüllst. Und zwar sofort, Belege kannst Du später nachreichen.

- Falls es eine Geschäftsstelle der KV gibt, gehe dort persönlich hin, auch wenn es Dir schwerfällt. Bitte keine ellenlangen Briefe schreiben. Mir sind schon die Fragen hier zu umständlich geschrieben.

- Wenn Du in den 8 Monaten kein Einkommen hattest, wird der Mindestbeitrag trotzdem fällig. Der Höchstbetrag wird halt angesetzt, wenn man nicht antwortet.

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Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

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1. Das Benutzerkonto ist ja vorhanden, es liegt vermutlich an Deiner Technik, dass Du die Nachrichten nicht öffnen kannst.

2. An der Technik kannst Du arbeiten, und das würde ich auch empfehlen. Wenn ich wichtige Probleme habe, schalten sich mein Sohn, mein langjähriger EDV-Berater oder mein Programmanbieter auf meinen PC per teamviewer. Oder Du fragst mal die Nachbarn oder Freunde. Tendenziell geht alles in Richtung Digital und das ist ja auch für Dich bequemer, spart Zeit, Wege und Portokosten. Ich würde also nicht den Schritt zurück gehen.

3. Wenn Deine Briefe nur teilweise beantwortet wurden (offenbar ja per Brief?), waren sie vielleicht zu lang und zu umständlich. Dafür muss man keine drei Seiten schreiben plus Anlagen. Dann ruf doch einfach nochmal dort an und sage kurz und prägnant, was Du willst. Nämlich die digital geschickten Schreiben der letzten Monate und ggf. die Rückkehr zu postalischem Versand. Manchmal hakt es halt, dann muss man eben öfters nachfragen.

4. Ob Du nun rechtlichen Anspruch auf rückwirkenden Postversand hast oder nicht - ich bin mir sicher, dass jede KV diesem Wunsch nachkommen wird.

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Nach Abschluss einer Erstausbildung ja, vorher nein.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi-_uybqNeLAxWY9wIHHeEtJaoQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Ffamilienportal.de%2Ffamilienportal%2Ffamilienleistungen%2Fkindergeld%2Ffamiliensituation%2Fkann-ich-fuer-mein-kind-in-der-ausbildung-kindergeld-bekommen--124938&usg=AOvVaw0rgPZu5dOUKgq44f4085HW&opi=89978449

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Es geht also um einen Härtefallantrag?

1. Wenn die Berechnungsgrundlage nicht am Telefon dargelegt wird, fordere das eben schriftlich an.

2. Vielleicht kannst Du auch Beratungshilfe beantragen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

3. Möglicherweise steht Dir auch ein Teil des Kindergeldes zu.

Vermutlich setzt sich Dein sozialhilferechtlicher Bedarf zusammen aus Regelbedarf plus Warmmiete plus Haftpflicht-/Hausratversicherung und vielleicht Mehrbedarf für Dich (nicht wegen des Kindes).

Die Kosten für das Kind sind ja anderweitig abgedeckt bzw. durch anteiliges Kindergeld.

Und bitte nicht auf Mitleid machen und alles vermischen. Auch wenn ich das Problem verstehe. Trotz Verpflegungsgeld gibst Du natürlich an diesen Wochenenden mehr Geld für das Kind aus, bei knapper Kasse.

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