Riester Rente bei Steuererklärung mit angeben?
Hallo,
ein Freund von mir hat mir gesagt, dass sein Steuerberater ihm empfohlen hat, die Riester Rente nicht in die Einkommenssteuererklärung einzutragen. Ich habe das bisher immer gemacht, damit ich die Steuerersparnis erhalte. Wie kann es denn sein, dass der Steuerberater ihm davon abrät? So verzichtet er doch auf die Steuerersparnis oder nicht? Was ist dran an dieser Empfehlung?
1 Antwort
Er verzichtet lediglich auf die mögliche Steuerersparnis, denn in der Steuererklärung wird lediglich geprüft, was günstiger ist, Prämie, oder Steuerabzug.
Warum der StB dazu geraten hat , ist mir unklar.
Aber es ist ja möglich, das der Fall sowieso klar ist und er so auf den Eintrag verzichten kann. Der StB weiss ja viel mehr über seinen Mandanten, als Du, oder gar ich.
Wenn das so gesagt wurde ist es einfach und kurz "Quatsch".
Riesterverträge unteregen der nachgelgerten besteuerung. Dabei ist es egal, ob man die Günstigerprüfung in der Steuererklärung macht, oder nicht.
wfwbinder: Das sehe ich genauso wie Du!
Bei der nachgelagerten Besteuerung werden alle Erträge gemeldet und besteuert, auch wenn sie aus einer "Überbesparung" resultieren (Überbesparung war der Tipp von Peer Steinbrück).
Wenn der Riestervertragspartner die Steuergesetze nicht beachtet, wird der "Laden dichtgemacht"!
Danke für die schnelle Antwort...muss noch hinzufügen, dass es wohl mit der Besteuerung bei der Auszahlung zu tun haben soll. Er meinte, wenn er darauf verzichtet muss er das nicht versteuern??!!