Unglaubliche 8000 Euro Nachzahlung durch falschen Vorauszahlungsbescheid vom FA! Was nun?
Mag sein, dass eine blauäugikeit vorliegt - mag auch sein, dass man selbst verantwortlich ist für soche Situationen - das ist aber nicht der Punkt. Was kann man tun bei solchen - für mich schon an Inkompetenz grenzenden Vorauszahlungsbescheiden? Stunden - klar -denn aus dem Aermel schütteln dies die wenigsten! Noch bin ich in Abklärung mit meinem Steuerberater - der nicht wirklich weiterhelfen kann - ausser eine Stundung zu beantragen - das ist aber auch noch nicht durch. Mich ärger es massiv da ich jeden Monat schön meine Vorauszahlungen getätigt habe (bin Grenzgänger) und dem FA auch alle Aenderungen mitgeteilt habe und sogar die Zahlungen selbst angepasst habe Aufgrund der EU/CHF Situation.... Habt Ihr auch solche Erfahrungen... Wie kann man sich denn noch davor schützen - und vor allem wie kann man sich vor dieser Willkürlichkeit der FA schützen die einen dann hinstellen, als sei man ein Verbrecher?!
2 Antworten
Was genau ist an dem VZ Bescheid denn zu hoch?
Haben Sie einen zu hohen Bruttolohn angesetzt?
Wurde die Schweizer Lohnsteuer nicht berücksichtigt?
Wurden Werbungskosten nicht berücksichtigt?
Allein die Aussage, dass der Steuerbetrag zu hoch ist, rechtfertigt keine Änderung des Bescheides.
Dein Steuerberater müsste Dir auch sagen können, dass VZ Bescheide kraft Gesetz unter Vorbehalt stehen und jederzeit geändert werden können. Wenn ein Steuerberater das nicht weis, dann würde ich mir einen Steuerberater suchen, der auch Steuerberater ist.
Warum wirst Du wie ein Verbrecher behandelt? Wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet? Wurde die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben? Ich dachte es geht um einen VZ-Bescheid?
Selbst bei Grenzgängern akzeptiert das Finanzamt keine monatlichen Vorauszahlungen, da Vorauszahlungen grundsätzlich nur vierteljährlich erfolgen können, das steht so im Gesetz,
Außer sinnloser Polemik , die nicht mal im Ansatz Dein Problem schildert, konnte man leider nix herauslesen, mit dem man Dir arbeiten kann.
Ich möchte mich als erstes für meine Kollegin entschuldigen. Dem Steuerpflichtigen in so einer Situation noch eine Schuld vorzuwerfen gehört sich nicht, sondern als Serviceverwaltung ist es unsere Aufgabe, gemeinsam eine Lösung zu suchen.
Über Sinn und Unsinn von VZs kann man streiten. Das Gesetz sagt, wenn mit einer Nachzahlung von über 400 Euro zu rechnen ist, sind Vorauszahlungen festzusetzen.
Die Vorauszahlungen, wie auch die Steuer an und für sich, interessiert sich nicht für Wechselkurse.
Ich empfinde Dein Verhalten, mit den regelmässigen Mitteilungen, als höchstvorbildlich. Daher kann ich versuchen die Wogen auch gleich etwas zu glätten. Es wird kein Steuerstrafverfahren geben, denn Du hast ja nix hinterzogen. Einen Anwalt würd ich erstmal lassen, denn der wird auch nix schaffen. Der Steuerberater hat sein Ende leider auch am Gesetzestext erlangt.
Welche Bescheide hast Du jetzt bekommen? Den Bescheid 2010, einen Bescheid über die nachträgliche Anpassung der VZ 2011 und vermutlich einen Bescheid über die VZ 2012.
Sind beim 2010er Bescheid auch alle Deine gezahlten Beiträge angerechnet? Wenn ja, dann solltest zumindest die Summe möglichst umgehend bezahlen.
Für 2011 (und wenn 2010 auf ein Mal nicht möglich ist) beantragst Du eine Stundung. Mach einen Vorschlag für eine Zahlung auf maximal sechs Raten, inklusive Wunschbetrag und Wunschzahlungszeitraum. Denk aber daran, dass zum 10.03 wieder eine Vorauszahlung fällig wird. Bei der Stundungsbegründung weis darauf hin, dass Du immer ein braver Vorauszahler warst, und selbständig mehr gezahlt hast, als festgesetzt war und dass Du immer Nachrichten über die Veränderung Deines Lohnes geschickt hast.
Vermeide bei Deinen Schreiben das Wort Schuld. Schuldzuweisungen bringen Niemanden weiter. Wenn Du Dich mit der Sachbearbeiterin für Grenzgänger schon verkracht hast, dann schick es direkt an die Amtsleitung. Du wirst dadurch nicht beliebter, aber die Chance dass für Dich entschieden wird, ist höher.
Du kannst auch beantragen, dass die VZ 2011 und 2012 komplett auf 0 Euro festgesetzt werden, allerdings bis Du dann für die Nachzahlungen nicht mehr stundungswürdig, und Du hast keinen Anspruch auf die 0 Festsetzung.
Ein "Verfahren" was auch immer Du da drunter vorstellst, wird es nicht geben. Vor allem, da Verfahren in Steuerangelegenheiten meistens keine zahlungsaufschiebende Wirkung haben.
Meandor - danke nochmals!
Natürlich hat mich die Situation verunsichert und die Schuldzuweisungen erst recht - da ich "leider" immer versuche alle Angelegenheiten vorausschauend zu erledigen - und wenn dann doch alles schief läuft..
Deine Ausführungen sind hilfreich und da ich nunmal verunsichert bin - weil ich bislang alles soweit selbst geregelt habe - werde ich Deine Vorschläge dem Steuerberater weiterleiten - und kann nur hoffen, dass dieser einen besseren Zugang zum FA hat.
Bezüglich des Kurses - das kann ich so nicht bestätigen - O-Ton Steuerberater: "DasJahr ist ja rum, man kann die Erklärung fertigen (Kurs 2011 übrigens 81 Sfr). "... Dieser wird wohl jährlich angepasst - und wie gesagt ohne vorherige Mitteilung oder Zwischenbescheid.
Da mein Steuerberater auf eine Prüfung der Bescheide gedrängt hat weil scheinbar 30% dieser falsch seien - habe ich dies nun alles ihm übergeben und werde nach Info den Bescheid für 2010 sofort bezahlen.
Für 2011 werde ich eine Stundung beantragen auf 6 Monatsraten nachdem dieser Prüfungszyklus beendet ist.. Steuerberater - FA - Steuerberater..
Die monatlichen Zahlungen an das FA für 2012 sind bereits per Dauerauftrag geregelt lt. altem Vorauszahlungsbescheid von 2011 - (bislang) - aber ich habe meinen Steuerberater gebeten diesen zu prüfen und dann in ca. 3 Monaten nochmals anpassen zu lassen da ich im März eine neue Arbeitsstelle antreten werde bei welcher ich ca. 2000 CHF weniger beziehen werden (monatlich) - eine Anpassung würde mir dann natürlich auch bei der Zahlung der Steuer für 2011 helfen.
Nun - nochmals DANK.
Gruss
Iolanda
Offensichtlich waren die Vorauszahlungen vom Finanzamt zu niedrig angesetzt und Du musst die zu wenig gezahlten Steuer nun nachzahlen. Das ist keine Willkür, sondern war möglicherweise schlicht ein Fehler des Finanzamts, der aber die gesetzliche Verpflichtung zur Nachzahlung nicht aufhebt. Da kann auch kein Steuerberater was ändern.
Du hast also zunächst einen Liquiditätsvorteil gehabt. Unangenehm, wenn man das Geld nichtsahnend ausgegeben hat. Nimm Dir einen Kleinkredit bei der Bank und zahl Deine Steuern nach. Bleib cool, das schon die Nerven.
Hallo Tritur,
genau. Blauäugig. Das passiert wohl nur 1x. Trotzdem die Höhe des Fehlers ist schon enorm - und eine Stundung wenn möglich ist mir lieber. Mag keine unnötigen Kredite auch wenn diese die Essenz unserer Gesellschaft sind.
Gute Idee Nerven schonen.
Hallo Meandor
Du hast Recht. Mein Frust aufgrund der Situation hat mich geleitet. Um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen:
Als Willkürlich empfinde ich die VZ's - im Grunde benötigt man gar keine (ich jedenfalls - denn in Zukunft müsste ich lediglich den Höchststeuersatz auf die Seite machen und ich wäre auf der sicheren Seite).
Warum wird man wie ein Verbrecher behandelt - nun ja - noch ist kein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden oder ähnliches - jedoch wurde mir am Telefon von der Sachbearbeiterin unterstellt ich sei an allem Schuld (ich hätte nicht alle Aenderungen mitgeteilt etc.) und es höre sich an als wolle ich meine Schuld nicht begleichen?!
Wenn also alle Stricke reissen - wird es wohl zu einem Verfahren kommen - oder zur Stundung - hoffentlich - ein Kredit kommt nicht in Frage.
In Zukunft jedenfalls werde ich mir die VZ's nicht anschauen sondern einfach wie bereits erwähnt den Höchststeuersatz auf die Seite schaffen um einfach keine Grübeleien zu haben.
Deine Antwort hat mir insofern geholfen als dass ich sehen konnte welche "Wege" das FA einschlagen könnte. Werde diese mit einem Anwalt oder zunächst mit dem Steuerberater besprechen - noch ist es jedoch nicht soweit.
Also Danke.