Finanzamt verlang Rücknahme des Einspruchs gegen Steuerbescheid
Hallo, ich habe vor 2 Wochen gegen meinen Einkommenssteuerbescheid Einspruch eingelegt. Ich habe als Begründung angegeben, dass ich die Anlage zum Vorsorgeaufwand vergessen habe, die fehlenden Unterlagen nachreichen würde (müßten schon beim FA sein) und um eine Neuberechnung gebeten.
Gestern flatterte wieder ein Brief vom FA ins Haus, dass der Einspruch unbegründet wäre und mich bitten den Einspuch zurück zu nehmen. Ein 2. Brief kam direkt heute hinterher mit Aussetzung der Vollziehung in dem ich aufgefordert Geld zu Überweisen. Die Aufgeführten Beträge erschließen sich mir nicht.
Und viel Interessanter wäre: Was ist für das FA ein echter Grund gegen den Bescheid Einspruch zu erheben?
2 Antworten
Wenn Deine neu eingereichten Belege zu einem anderen Steuerbetrag führen, müßte das Finanzamt sie bearbeiten und Dir einen neuen Steuerbescheid zukommen lassen, wichtig ist aber, daß Du den Widerspruch fristgemäß eingereicht hast.
Was ist für das FA ein echter Grund gegen den Bescheid Einspruch zu erheben?
Das ergibt sich aus dem Gesetz. Es muß eine Beschwer vorliegen:
http://dejure.org/gesetze/AO/350.html
Du schildesrt den Fall so abstrakt, dass man nicht beurteilen kann, ob eine andere Entscheidung möglich wäre. Eins aber ist ja auch jeden Fall klar: Aussetzung der Vollziehung kann man nur wegen der Beträge beantragen die im Streit stehen, alles andere wird nicht ausgesetzt und ist zu zahlen.
Die Rücknahme eines Einspruch verlangen kann das FA im übrigen nicht. Wenn der Steuerpflichtige auf eine solche Aufforderung nicht reagiert, muß über den Einspruch entschieden werden und gegen die dann erfolgte Entscheidung ist Klage zulässig.
Greifen meine Sticheleien Raum?
Solange es sich nicht um Bestechung mit Messer handelt, geht mir das östlich am Südpol vorbei. Nein, es muß einen anderen Grund geben wieso ich die Primärquelle der Sekundär- oder Tertiärquelle vorgezogen habe. Ich werde auf Fehlersuche gehen damit sich so etwas nie mehr wiederholen kann. Darauf gebe ich mein Ehrenwort!
Wahrscheinlich hat Angela Merkel dir ihr vollstes Vertrauen ausgesprochen.
Darauf gebe ich mein Ehrenwort!
Hui, sehr leichtfertig von mir. Habe mich nicht in die Badewanne getraut. Wieso, das weißt Du Ossi-Ei bestimmt nicht!
Liebe Leute,
bitte kommt zum Thema zurück. Das hier ist kein Chat ;)
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Support
Das Thema ist längst erschlagen. Hier geht es inzwischen darum, dass soziale Interaktionen eurem Forum das Leben ermöglichen.
Ach so:
:-))))))))))))
Heute kein Link aus einer Drittquelle? Greifen meine Sticheleien Raum?
Tut es auch nicht, es regt die Rücknahme an.
Du hast recht, soll das FA entscheiden - das spart zumindest auch eigenes Porto. Aber hier hat der Fragesteller ja alles richtig gemacht.