Die Allokation nach Regionen:

  • USA        45,34%
  • Großbritannien        6,12%
  • China        4,80%
  • Frankreich        4,15%
  • Japan        3,98%
  • Schweiz        3,87%
  • Taiwan        3,77%
  • Indien        3,63%
  • Deutschland        3,33%
  • Sonstige        21,01%

Zum Vergleich, die Gewichtung dieser Regionen nach GDP (+: zu hoch gewichtet, -: zu niedrig gewichtet, ~: ungefähr richtig):

  • United States   26,45% +
  • United Kingdom   3,25% +
  • China   16,57% -
  • France   2,88% +
  • Japan   3,69% ~
  • Switzerland   0,85% +
  • Taiwan   0,70% +
  • India   3,53% ~
  • Germany   4,27% -
  • Other   37,81%

Die Allokation nach Branchen:

  • Informationstechnologie        21,35%
  • Finanzen        17,88%
  • Industrie / Investitio...        11,55%
  • Konsumgüter zyklisch        10,91%
  • Gesundheit / Healthcare        10,35%
  • Telekommunikationsdien...        7,13%
  • Konsumgüter nicht-zyk...        6,55%
  • Grundstoffe        4,77%
  • Energie        4,12%
  • Versorger        2,91%

Das ist ein aus meiner Sicht ziemlich wenig balanciertes Portfolio.

  • Zu hoher Anteil der Industrieländer (Emerging Markets machen inzwischen mehr als 50% des GDP aus), insbesondere der USA
  • Zu hoher Technologieanteil (das bringt Volatilität), Taiwan Semiconductor hat in Summe fast 5% Anteil am Portfolio
  • Starke Abhängigkeit von Zinszyklen (Tech-Werte sind zinssensitiv durch ihre Investitionsbedarfe)
  • Ich persönlich halte aufgrund der diversen Struktur der Emerging Markets einen ETF auf den MSCI EM nicht für sinnvoll.

Wenn ich mal davon ausgehe, dass Du langfristig investierst, dann kann man ein 100% Aktienportfolio durchaus aufsetzen. Echte Währungsrisiken halte ich auch für relativ gering, da die hier enthaltenen Unternehmen praktisch alle global agieren und damit nicht einer einzelnen Währung und ihren Konversionsraten ausgesetzt sind.

Du kannst jetzt die Risiken aus den oben genannten Punkten für Dich bewerten und ggf. Anpassungen vornehmen.

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Ich verteile angemessen.

Jemand, der Aktien/Aktienfonds verkaufen will, erklärt Dir natürlich, warum Gold und Immobilien nicht gut gelaufen sind. Jemand, der Dir Immobilienbeteiligungen verkaufen will, erklärt Dir, warum Immobilien langfristig die beste Anlage sind. Für beide Argumentationen gibt es belastbare Zahlen. Huch?

Diversifikation ist allgemein anerkannt als das wesentliche Instrument gegen Volatlitäten und Risiken von Einzelinstrumenten, aber auch von einzelnen Anlageklassen. Daher sollte man sicher in alles mit einem gewissen Anteil investieren und die Gesamtperformance im Vergleich zu den eingegangenen Risiken betrachten.

Die Erträge von Immobilien hängen wesentlich an der Auslastung und die Ertragsfähigkeit hängt an der Lage und Immobilienart. Auslastungen waren bei erhöhten Margen perfekterweise im Geschäftsbereich zu erzielen. Geschäftsimmobilien in Innenstädten waren daher ein großer Boombereich - bis zur COVID19-Pandemie, als alles auf dem Kopf gestellt wurde und nun Büroimmobilien aufgrund der Home-Office-Initiativen nur noch in deutlich geringerem Maße benötigt werden. Das war irgendwie zu erwarten, aber die Pandemie hat den Prozess massiv beschleunigt. Wohnimmobilien dagegen haben zwar in den letzten Quartalen Wertverluste ausgewiesen, aber in den Jahren davor massive Wertsteigerungen erfahren. Im Mittel liegen die Preisindexe derzeit daher immer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Die erhöhte Nachfrage nach der pandemischen Baupause sorgt für steigende Neubauzahlen, obwohl die Preise für die Neubauten rückläufig sind. Das ist alles etwas paradox.

Die Sicherheit von Immobilien ist allerdings eine Illusion. Sicher sind Grundstücke nur in limitierter Zahl vorhanden, aber wie die Pandemie mit einem Unternehmenssterben im Retail- und Gaststättenbereich gezeigt hat, kann ein einschneidendes Ereignis durchaus die Bilanz ziemlich verhageln. Die gute Nachricht: inzwischen gibt es wieder viele Neugründungen und insbesondere der Gaststättenbereich erholt sich wieder. Volatilität ist im Immobiliensektor unerwartet, aber es gibt sie auch. Manchmal ist Volatilität auch nur ein Effekt schwindenden Vertrauens oder der Erkennung höherer Risiken - wie so in 2007/2008 geschehen. Es gibt sie.

Die Landwirtschaft nutzt etwa 50% der Fläche in Deutschland (etwa die Hälfte gehört nichtlandwirtschaftlichen Privatpersonen, 40% sind Landwirtschaftsbetriebe, 10% gehören Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen). 30% sind Wälder (etwa zur Hälfte in privater Hand, die andere Hälfte bei Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen). Straßen und Schienennetze nehmen weitere 5% ein. Wasserflächen und nicht nutzbare Grundstücke sind weitere ca. 5%. Die fehlenden 10% sind Siedlungen, d.h. Industrie, Gewerbe und Wohngebäude, wobei ca. 1/3 den gewerblichen Anteil entfällt und ca. 2/3 auf den Wohnungsanteil (mehr als die Hälfte davon ist in Privathand zur Eigennutzung oder Vermietung). Der Siedlungsanteil wächst seit Jahren zu Lasten von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen. In Relation zur Gesamtflächennutzung ist hier jedoch immer noch Potential, so dass von einer wirklichen Knappheit nicht zu sprechen ist. Zusammen mit dem Home-Office-Trend wurde außerdem die Grenze zwischen gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Nutzungen etwas verschoben.

Man kann sich nun überlegen, wo der Trend hingeht. Welche Art gewerblicher Immobilien waren besonders krisenfest und konjunkturstabil? Welche Art von Wohnimmobilien kann man als Zukunftsperspektive sehen, wenn "work from home" zunehmen sollte? Es bleibt also ein Spiel mit den Erwartungen - und selbst im Immobiliensektor gibt es nicht nur eine Sorte von Investmenttargets... es ist viel zu differenzieren und zu selektieren.

PS: Ich persönlich habe mit meinen längerfristigen Perspektiven primär Aktien (-fonds) im Fokus, aber 10% liegen in Anleihen, 5% in Rohstoffen und 5% in Immobilien. Wahrscheinlich wären andere Verteilungen ähnlich gut - nur anders in ihrer Volatilität. Das ist doch alles nur ein Spiel mit Wahrscheinlichkeiten.

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Ich gehe genau so oft auswärts essen wie früher.

Wir gehen jede Woche (üblicherweise) am Samstag im Restaurant essen - sowie zu besonderen Anlässen. Daran hat sich nichts geändert, obwohl die Preise stark angezogen haben.

Früher waren Burger-Restaurants (z.B. Hans im Glück) eher auf der günstigeren Seite, während thailändische und japanische Restaurants am oberen Ende der Skala lagen. Heute ist das Paradoxon, dass wir als vierköpfige Familie mit einem ausgiebigen Sushi-Mittagessen bei ca. 80 EUR liegen, Thai durchaus noch unter 100 EUR bleiben kann, aber die Burger-Orte, Mexikaner, etc. eher über 120 EUR enden. Steak-Houses waren früher schon am oberen Ende, da kann man jetzt auch die 160-200 EUR anpeilen.

Ich gehe davon aus, dass nach dem die postpandemischen Inflationsraten sich langsam abschwächen und wir wieder in den normalen Bereich von um die 2% kommen, diese Pressteigerung letztendlich nicht in gleichem Maße weitergeht. Auch die Energiepreise haben sich wieder etwas mehr normalisiert und nachdem wir den Winter gut überstanden haben, kehrt etwas mehr Ruhe am Energiemarkt ein. Lediglich die Steuereffekte (19% anstelle von 7% USt.) bleiben.

Daher dürfte das Preisniveau sicher nicht schnell zurückgehen, aber ich gehe auch von einer so deutlichen Steigerung wie prä- vs. post-pandemisch in den kommenden Jahren nicht mehr aus.

Irgendeinen Luxus muss man sich ja leisten... Reisen und Restaurants sind naheliegend.

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Andere Ansicht

Jede Einflussnahme ist gefährlich, wenn sie auf unkritische Augen/Ohren trifft.

Menschen fühlen sich gerne bestätigt. Daher akzeptieren sie andere Meinungen am ehesten, wenn diese konsistent mit ihrer eigenen Auffassung und Meinung sind - egal wie abstrus und widersinnig. Davon lassen sie sich dann auch durch Gegenargumente nicht oder nur schwer abbringen.

Aus diesem Grund ist es auch immer einfacher, Probleme heraufzubeschwören oder in der Wahrnehmung zu verstärken und irgendwelchen Schuldigengruppen anzuhängen, als die ggf. tatsächlich existierenden Probleme wirklich zu lösen.

Subversive Elemente müssen daher nur die Spaltung der Gesellschaft vorantreiben, indem die unterschiedlichen Auffassungen dogmatisch verstärkt und zementiert werden. Gibt es dann Parteien, die mit populistischen Argumenten in die gleiche Bresche schlagen, haben diese plötzlich einen Vorteil gegenüber den etablierten, demokratischen Parteien.

Die Erziehung zur Kritikfähigkeit ist jedoch schwierig und Deutschland hat eine lange Tradition, auf hohem Niveau zu jammern - egal wie gut oder schlecht es uns geht.

Gut an den letzten Entwicklungen und Offenbarungen ist jedoch, dass inzwischen die Nähe solcher Populisten zu alten Feindbildern wie Russland und China deren Einfluss etwas relativiert. Es gibt auf verschiedenen Ebenen Gegenwind in der Gesellschaft. Durch den Nachweis strafrechtlich relevanter Vorgänge wird etwas nachprüfbar und offiziell. Die Opferrolle gelingt dann nicht mehr so einfach.

Es bleibt spannend.

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"Reich" ist kein absoluter Begriff, daher müssen wir eher eingrenzen, was die Kriterien sind, nach denen jemand als "reich" gilt - ggf. in Relation zu anderen Parametern, wie dem allgemeinen Lebensstandard im Aufenthaltsland, den persönlichen Anforderungen an die Lebenshaltung und -führung, sowie den Umgang mit Risiken im Leben.

Wenn Du ein Vermögen von 550 kEUR mit 25 hast, dann ist das gut, aber bei einem Bedarf von vielleicht 40-50 kEUR pro Jahr für Lebensunterhalt wird das in ca. 10-12 Jahren aufgebraucht sein. Daher würde ich für "derzeit vermögend" plädieren.

Der Begriff "reich" hat in meinen Augen etwas mehr Nachhaltiges, d.h. Du solltest aus dem Kapital (frei oder gebunden verfügbar) langfristig das Leben mit den üblichen Annehmlichkeiten, die Dir wichtig sind, bestreiten können. Ob dazu der Besitz eines Hauses oder einer Jacht (oder mehrere davon) gehört, wäre Deine persönliche Ausgestaltung, die dann die montetäre Grenze bestimmt.

Bist Du also 25 und rechnest mit 75 weiteren Lebensjahren, sowie beispielsweise 200 kEUR an Bedarf pro Jahr, so wären das statische Rücklagen von 15 Mio EUR, die aufgezehrt würden. Bei einer Verzinsung dieses Betrags von 2% nach Steuern würdest Du in etwa die Inflation ausgleichen, also die Kaufkraft der Anlage erhalten. Hättest Du mit 20 eine Firma gegründet und mit 25 für diesen Betrag verkauft, dann wäre das durchaus nicht unrealistisch.

"Reich" ist für mich jemand, der das Einkommen für den persönlichen Lebensstil langfristig gesichert hat und sich daher um Erwerbstätigkeiten oder Fragen, ob man etwas Bestimmtes nun wirklich erwerben will, keine großen Gedanken machen muss. "Reich" bedeutet auch, das man nicht den gewöhnlichen Zwängen des Lebens unterworfen ist, sondern freier den hedonistischen Aspekt des Lebens betonen kann. Das persönliche Glück steht im Vordergrund. Dazu gehört für viele "Reiche" auch, wie sie einen Teil ihres Überschusses an Mitteln sinnvoll in soziale Vorhaben investieren, d.h. Aktivitäten, die keinen Profit abwerfen, sondern einfach in der Gesellschaft benachteiligten Gruppen zugute kommen.

Viel wichtiger als die Frage, ob ich als "reich" gelte oder angesehen werden, ist für mich die Frage, was der Staat denn von mir denkt. Die 20% bestverdienenden Steuerpflichtigen in Deutschland tragen derzeit über 80% der Steuerlast. Das sollte man nicht vergessen, wenn die Neiddiskussion um nicht Reiche, aber einfach Gutverdiener beginnt. Es kann nicht immer nur um Umverteilungen gehen, sondern Leistung muss honoriert werden.

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Wenn kein Verkauf der Wertpapiere stattgefunden hat, dann gibt es keinen Veräußerungsverlust. Damit taucht der Verlust nicht in einem Verlusttopf auf.

Allerdings kann seit 2020 in der Anlage KAP ein gedeckelter Betrag als Verlust aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Das solltest Du nutzen.

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Aktiengewinne werden zunächst gegen Aktienverluste, dann gegen den Freistellungsauftrag bzw. eine ggf. vorhandene NV-Bescheinigung verrechnet. Was übrigbleibt, ist zu versteuern.

Deine Situation:

  • Verlusttopf Aktien: -3500 EUR
  • Eine Aktie, bei der man keine Aussicht auf Kurssteigerung hat, sollte verkauft werden. Daher: weitere -2500 EUR für den Topf. Macht -6000 EUR.
  • Der Verkauf bringt mit dem Erlös einen Gewinn von 8.000 EUR. Verbleiben also 2.000 EUR.
  • Sollte noch etwas vom Freistellungsauftrag übrig sein, wird dies auch abzuziehen sein.
  • Der Rest wird mit Abgeltungssteuer und SolZ und ggf. Kirchensteuer belegt.

Das geht davon aus, dass der Verlusttopf und die beiden Aktien im gleichen Depot liegen. Ansonsten kannst Du die obenstehende Rechnung nur materialisieren, wenn die beiden noch gehaltenen Aktienpositionen per Depotübertrag in das Depot mit dem Verlusttopf übertragen werden. Das kann jedoch eine Weile dauern.

Weiterhin gibt es einen Spezialfall bei Aktien, die Dividenden aus der Substanz zahlen. Bei diesen führt eine Dividendenzahlung zu einer Reduktion des Einstiegskurses, d.h. die Dividende ist quasi "steuerfrei". Das merkst Du jedoch bei einem späteren Verkauf der Aktie, denn der Dividendenbetrag wird dann auch zu versteuern sein. Daher: prüfe die Werte im Online-Depot genau.

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Dies kommt auf die Bankpraxis für Buchungen an.

Viele Banken buchen die per SEPA eingetroffenen Lastschriften sehr früh in der Nacht am Tag der beabsichtigten Buchung, d.h. zu diesem Zeitpunkt ist Dein Konto wahrscheinlich noch nicht gedeckt, wenn die Gutschrift erst im Verlauf des Geschäftstags eintrifft.

Bucht eine Bank daher zuerst alle eingegangenen Lastschriften, so könnte sie bei Überschreiten der maximal geduldeten Überziehung alle weiteren Lastschriften abweisen.

Es gibt jedoch auch Banken, die zunächst alle Lastschriften und Gutschriften buchen - und sollte zu einem Zeitpunkt an diesem Geschäftstag (z.B. 14:00 oder 16:00) immer noch mehr als eine geduldete Überziehung bestehen, so werden gezielt die widerrufbaren Lastschriften rückabgewickelt, bis das Konto wieder im Rahmen ist.

Manche Banken haben für diesen Fall noch eine manuelle Disposition (typischerweise bei VR-Banken), wodurch ein Kontobetreuer bei der Bank die geduldete Überziehung kurzfristig ausdehnen kann.

Diese Vorgehensweisen sind bankspezifisch und können sich auch jederzeit ändern, denn eine Garantie dafür gibt es Kunden gegenüber nicht. Wie C24 dies handhabt, kann ich nicht sagen.

Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, vor Geschäftsschluss am letzten Bankarbeitstag vor der Lastschrift für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, damit alle Abbuchungen des nächsten Bankarbeitstags durchgeführt werden können. Alles andere wäre ein Risiko.

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Die Anlage der Rücklagen der WEG erfolgte initial per Beschluss. Daher ist auch nun wieder ein Beschluss erforderlich, um eine Änderung herbeizuführen.

Das Geschäft der Anlage von Rücklagen ist mit Risiken behaftet und erfordert daher die Zustimmung der Wohnungseigentümer - ebenso wie die derzeitige Anlage, die jedoch per Beschluss ja verabschiedet wurde.

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Zunächst einmal: es handelt sich bei Test-/Werbeprodukten nicht um Schenkungen, denn diese würden unentgeltlich, d.h. ohne eine erwartete Gegenleistung vergeben werden.

Da diese Produkte im Zusammenhang mit dem Gewerbe des Influencers/Testers stehen, greift im Prinzip §8 Abs. 2 Satz 1 EStG:

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.

Hierbei kommt es jedoch auf die Art der Bereitstellung von Produkten für die Bewerbung bzw. das Testen an.

  • Wird das Produkt nach dem Test/Werbevorgang wieder zurückgeschickt, so verbleibt kein Sachgegenstand im Vermögen des Testers/Influencers. Es ist nichts zu versteuern. Ein Gutachter muss ja auch nicht die Fahrzeuge versteuern, die er begutachtet.
  • Wird das Produkt im Zuge des Tests/Werbevorgangs zerstört oder unbrauchbar, so verbleibt auch kein Sachwert im Vermögen des Testers/Influencers. Es ist auch dann nichts zu versteuern.
  • Ein Reiseveranstalter schickt Dich auf eine Reise nach Malawi, um dort über die Sehenswürdigkeiten zu berichten. Deine Tätigkeit wird vergütet. Die dienstlich veranlasste Reise im Rahmen der Tätigkeit, deren Kosten steuerfrei erstattungsfähig wären, wurde vom Auftraggeber bezahlt. Die Reise ist nicht zu versteuern - wenn die steuerlichen Höchstsätze nicht überschritten wurden.

Bekommst Du jedoch z.B. ein Smartphone im Wert von 1.000 EUR für einen einwöchigen Test und darfst es anschließend für die private Nutzung behalten, so handelt es sich in der Tat um eine Sachzuwendung, die spätestens mit der Privatentnahme steuerlich relevant ist. Aufgrund der Verwendung in einem Test kann das Gerät zwar als gebraucht bewertet werden, d.h. der anzusetzende Wertvorteil beträgt vielleicht nur noch 600 EUR, aber diese Sachzuwendung ist zu berücksichtigen. Würde das Gerät das Betriebsvermögen nicht verlassen, sondern von dort direkt verkauft werden, so wäre der Erlös ja als Betriebseinnahme auch entsprechend zu versteuern.

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Diese Anzeige siehst Du, wenn der Versender einen anderen Postdienst (z.B. China Post) verwendet, um Sendungen letztendlich nur gesammelt zu einem Verteilpunkt in der EU zu verschicken und von dort aus weiter einzeln über einen europäischen Logistiker (Belgische Post bpost oder DHL sind bekannt dafür).

Ein Versender sollte dann zwei Tracking-Nummern haben. Oft wird aber suggeriert, dass die Versendung aus Deutschland oder der EU heraus erfolgt, d.h. man bekommt nur die zweite.

Die Dauer des Versands kann einige Wochen betragen, je nach Art des Tarifs. Rechne mal mit mind. zwei Wochen, maximal acht Wochen.

Wenn Du das Paket in Händen hältst, wird der Weg der Versendung offensichtlich werden.

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Dies ist nicht zulässig. Du solltest die Person schriftlich von Deinem Widerspruch gegen eine Veröffentlichung und die Aufforderung zur sofortigen Löschung des Materials, das ohne Dein Einverständnis erstellt wurde, auffordern. Damit erfolgt auch die Androhung rechtlicher Schritte wegen Verletzung Deiner Rechte am eigenen Bild.

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Zunächst mal: "die Bank" gibt es nicht. Unterschiedliche Banken haben verschiedene Geschäftsmodelle.

Banken wie Volksbanken und Sparkassen vergeben Darlehen, um über darüber planbare Einkünfte mit abschätzbaren Risiken zu erzielen. Schuldnerausfälle werden in Risikomargen eingepreist. Die eigentlichen Geldmittel kommen aus Refinanzierungsgeschäften mit anderen, d.h. eine Bank stellt sich neutral und kassiert für die Dienstleistung einen Aufschlag. Hat eine Bank ihr Risiko bezogen auf diese Darlehen im Griff, macht sie solides Geschäft.

Investmentbanken haben durchaus auch einen Arm, der selbst investiert, d.h. in Eigenhandel und Private Equity involviert ist. Das ist jedoch eine andere Art von Geschäft mit anderen Risiken und erfordert ein deutlich größeres zu bewegendes Geldvolumen, um hier wirtschaftlich und profitabel arbeiten zu können.

Bezüglich der Risikobehandlung in beiden Fällen sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Diese kommen u.a. durch die Vorschriften aus der Basel- oder Solvency-Reihe.

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Das ist keine gewöhnliche Anleihe, sondern eine Credit-Linked Note. Die Stückelung ist 100 kEUR, d.h. das ist auch keine Retail-Investor-Tranche.

  1. Du kannst diese Anleihe, die Ende letzten Jahres (08.11.2022) emittiert wurde, überhaupt nicht mehr kaufen, da sie nicht gehandelt wird. Die Liquidität dürfte Null sein.
  2. Die Kupons haben zwar nominell diese Höhe, aber es gibt eine Kopplung an Kreditereignisse. Dadurch kann eine Bank eine Risikoverteilung für Kreditverbriefungen mit anderen Partnern durchführen, die diese CLN kaufen.
  3. Die Anleihe ist ein Floater mit variablem Kupon, der jeweils mit der Rendite des nächsten möglichen Zeitpunkts der Überprüfung eines Kreditereignisses und dem Wert bei Eintreten dieses Ereignisses angegeben ist.

Du müsstest den finalen Verkaufsprospekt für die Anleihe von der BayernLB anfordern, um die genaue Ausstattung dieser Anleihe einzusehen.

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Ein Wintergarten ist kein Nebengebäude, sondern Teil der Wohnung, wenn er so wie von Dir beschrieben ausgeführt ist.

Anders wäre es, wenn der Wintergarten ein eigenständiges Gebäude im Garten wäre.

Erkundige Dich doch mal bezüglich der Klassifizierung beim zuständigen Bauamt, um das definitiv zu klären.

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Das ist ein Verstoß gegen die AGB der Versenders. Dadurch kann eine Bestellung schadensersatzpflichtig storniert werden.

Falls dadurch Umsatzsteuersätze verändert werden, geht es auch noch um Steuerhinterziehung.

Weitere Tatbestände wie Betrug oder Nachstellung können in Frage kommen.

Die Tatsache, dass eine Bestellung oder Bezahlung online erfolgt, spielt hier überhaupt keine Rolle.

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Wenn ein begründeter Anlass besteht, kann natürlich zu jedem Zeitpunkt ein Drogentest angeordnet werden. Nicht-invasive Tests (z.B. Urintest, Atemtest, Speicheltest, Schweißtest) kann die Polizei anordnen. Ist ein Beschuldigter unkooperativ, so kann die Polizei nach §81a StPO eine "körperliche Untersuchung" bei begründetem Anlass anordnen. Für invasive Tests (z.B. Bluttest) ist eine staatsanwaltschaftliche oder richterliche Anordnung erforderlich, es sei denn, es besteht der akute Verdacht des Drogenmissbrauchs (z.B. aufgrund stark erweiterter Pupillen, auffälligem Verhalten). §24a Absatz 2 StVG verbietet generell den Einfluss von Drogen im Straßenverkehr, wobei Alkohol bis zu einer gewissen Grenze toleriert wird. Je nach Unfallhergang und -schaden kommt auch §315b StGB oder §315c StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) bzw. §316 StGB in Frage.

Die wesentliche Frage lautet jedoch, wie denn Dein Zustand zum Zeitpunkt des Unfalls war. Alkohol wird abgebaut und ist damit 8-18 Stunden nach Genuss nicht mehr nachweisbar - Konzentrationen, die eine Woche später festgestellt werden, deuten dann zwar auf einen kürzlichen Genuss, sind aber für den Unfall nicht aussagekräftig. Viele Drogen bleiben noch im Körper und sind auch Monate später nachweisbar, da sie im Fettgewebe gebunden werden. THC läßt sich aufgrund der empfindlichen Tests z.T. noch vier Wochen nach Genuss nachweisen - bei Dauerkonsumenten sogar drei Monate.

Das Ergebnis eines verspäteten Tests kann daher auf einen Drogenkonsum in der Vergangenheit hinweisen, ist jedoch typischerweise nicht aussagekräftig für den Unfallzeitpunkt.

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Die erste Frage, die sich mir hier aufdrängt, betrifft den "Bekannten". Ist dieser Dir persönlich bekannt und echt? Das alles riecht irgendwie etwas nach Betrug...

Unabhängig davon: manche Banken sperren tatsächlich auf Basis der GeoIP-Adressen bestimmte Länder. Die Türkei gehört dazu jedoch i.a. nicht.

Selbst wenn dies der Fall wäre, gibt es genügend VPN-Anbieter, über die Dein "Bekannter" aus der Türkei von einer US-Adresse oder europäischen Adresse aus auf sein Konto zugreifen könnte. Zur Not: Aufträge per Telefon nimmt mit entsprechender Authentisierung normalerweise eine Bank auch an - vor allem, wenn man im Ausland steckt.

Ich würde daher empfehlen, von der Sache akut die Finger zu lassen.

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Weise den "Käufer" darauf hin, dass wenn innerhalb einer gesetzten Frist die Überweisung bei Dir nicht eintreffen sollte (= Gutschrift auf Deinem Konto sichtbar), der Verkauf nichtig ist und der Gegenstand anderweitig verkauft wird.

Es sollte möglich sein, einen handelsüblichen Betrag innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu überweisen - selbst wenn das beleghaft erfolgt und die Einreichung nach dem Cut-Off-Zeitpunkt passiert.

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Der gute Michel ist krank. Er bekommt eine Reihe von Infusionen. Diese kommen in den üblichen 500 ml Beuteln. Das ist jeweils eine NaCl- oder isotonische Elektrolytlösung mit dem Medikament (Wirkstoff) gelöst.

Anmerkung 1: die Aufgabe ist unlösbar, da nicht gesagt wird, wie viel Wirkstoff in dieser Lösung enthalten ist. Für die Lösbarkeit müsstest Du also z.B. annehmen, dass das Medikament 100% der Infusion ausmacht.

Anmerkung 2: eine Infusion wird nicht blitzartig in einer Sekunde verabreicht, sondern läuft über den venösen Zugang langsam, abhängig von der Tropfgeschwindigkeit, in das Kreislaufsystem hinein. 20 Tropfen sind ca. 1 ml. Für 500 ml solltest Du schon 60 Minuten Infusionszeit rechnen. Für den Zweck dieses Beispiels nehmen wir an, dass die Infusionen jeweils unmittelbar mit der Verabreichung in den Kreislauf eingehen. Das wäre eher dann keine Infusion, sondern die i.v. Gabe eines Medikaments von z.B. 1 ml Volumen.

Anmerkung 3: den Wirkstoffgehalt absolut anzugeben, ist ziemlich unsinnig, da er normalerweise von der Blutmenge (d.h. dem Körpergewicht) und dem Anteil an Fettgewebe abhängt. Gehen wir davon aus, dass dieses wundervolle Medikament sich nicht im Fettgewebe deponiert und die 100 ml Minimalmenge sich auf den Patienten schon beziehen.

Nehmen wir also mal an, dass bei t0 die 500 ml im System sind. K0 = 500 ml.

Bei t1 = t0 + 12 Std. wurde 1/4 abgebaut. Es sind also noch K1 = 0,75 * 500 ml = 375 ml im System.

Bei t2 = t1 + 12 Std. wurde 1/4 wieder abgebaut. Es sind also noch K2 = 0,75 * K1 = 281,25 ml im System.

Bei t3 = t1 + 12 Std. wurde noch 1/4 abgebaut, K3 = 0,75 * K2 = ca. 210,94.

Rechnet man das weiter, so hat der Patient bei t5 noch K5 = ca. 118,65 ml im Blut. Bei t6 sind es noch K6 = ca. 88,99 ml.

Anmerkung 3: der Abbau erfolgt nicht linear, sondern in 12 Stunden mit 25%. Du kannst jetzt ausrechnen, wie viel in einer Stunde abgebaut wird. Das erfordert eine Wurzel. In der Praxis wird man allerdings aufgrund der erforderlichen Anflutung des Medikaments nicht erst bei der Grenze von 100 ml handeln, sondern schon früher die Infusion anlegen.

Also wäre K5 ein guter Zeitpunkt, denn K6 ist bereits jenseits der Grenze. Das sind 5 * 12 Std. = 60 Std. nach dem Abschluß der ersten Infusion. Eigentlich könnte man es noch etwas hinauszögern, aber den genauen Zeitpunkt, wann 100 ml Wirkstoff noch im Blut zirkulieren, kannst Du gerne ausrechnen. Wenn dabei 5,59 bzw. ein paar Minuten mehr als 67 Stunden herauskommt, dann war Dein Rechenweg ganz gut.

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